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Am Montag befasst sich der Ständerat mit den Bilateralen III. (Bild: Mediathek Europäische Union)

Ständerat befasst sich mit den Bilateralen III

Drei Tage hat der Ständerat ab Montag für die Debatten über das umfangreiche bilaterale Vertragspaket Schweiz-EU vorgesehen. Nach sechsmonatigen parlamentarischen Beratungen und dem Einbezug fast aller Kommissionen kündigt sich die Diskussion als lang und lebhaft an. Nach dem Abbruch des Rahmenabkommens im Jahr 2021 setzte der Bundesrat auf ein Paket von sektoriellen Abkommen mit der EU, um den bestehenden bilateralen Weg fortzusetzen. Er verabschiedete die sogenannten Bilateralen III im März ans Parlament. Fünf Bundesratsmitglieder werden sich während der Debatten äussern. Aussenminister Ignazio Cassis wird meistens anwesend sein.

Das Paket umfasst einen ersten Teil zur Stabilisierung und Aktualisierung der bestehenden Abkommen in den Bereichen Luft- und Landverkehr, Handel mit Lebensmitteln, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) und Personenfreizügigkeit. Der zweite Teil soll die Beziehungen mit neuen Abkommen in den Sektoren Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Strom vertiefen. Das Stromabkommen wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt, da die zuständige Parlamentskommission ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat.

Das Paket enthält auch inländische flankierende Massnahmen sowie Anpassungen von Schweizer Rechtstexten. So schlägt der Bundesrat drei neue Gesetze und 36 Änderungen bestehender Gesetze vor. Hinzu kommen vier Verpflichtungskredite: zwei für den Kohäsionsbeitrag, einen für die Migration und einen für die Schweizer Beteiligung am Programm Erasmus plus im Jahr 2027.

Bilaterale III – Mehrere umstrittene Punkte

Die SVP ist grundsätzlich gegen das gesamte Paket. Die anderen Parteien sowie die Sozialpartner und die Wirtschaftsverbände unterstützen den bilateralen Weg im Prinzip, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Nachfolgend die wichtigsten umstrittenen Punkte:

Referendumsfrage:

Der Bundesrat, die Linke, die FDP und die GLP sprechen sich für das fakultative Referendum mit einfachem Volksmehr aus. Sie sind der Ansicht, das Paket verlange keine Verfassungsänderung und man müsse der bei den Bilateralen I und II angewandten Praxis folgen. Die SVP fordert angesichts der “fundamentalen Tragweite” der Abkommen das obligatorische Referendum mit einem doppelten Mehr von Volk und Ständen. Die Mitte will das Ende der parlamentarischen Debatte abwarten, um sich zu äussern. Unter der Bundeshauskuppel sprachen sich die beiden Staatspolitischen Kommissionen für das doppelte Mehr aus, während die beiden Aussenpolitischen Kommissionen dagegen waren.

Lohnschutz:

In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den Kantonen verabschiedete der Bundesrat ein Massnahmenpaket zum Schutz der Löhne. Eine der Massnahmen, die auf einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden bei Kündigungen abzielte, ist besonders umstritten. In der Kommission lehnte sie das bürgerliche Lager ab. Für die Linke und die Gewerkschaften handelt es sich um eine rote Linie: Sie könnten ihre Unterstützung für das gesamte Paket überdenken, wenn sie der Meinung wären, dass die Arbeitnehmenden nicht ausreichend geschützt seien.

Zuwanderung:

Angesichts der Anpassungen bei der Personenfreizügigkeit beschloss der Bundesrat nationale Schutzmassnahmen, wie beispielsweise die Konkretisierung der bestehenden Schutzklausel. Diese könnte bei ernsthaften wirtschaftlichen oder sozialen Problemen angerufen werden. In der Kommission wurde auf Vorschlag der FDP ein zusätzliches Instrument vorgesehen: Eine Einwanderungsabgabe soll ab der Aktivierung der Schutzklausel gelten. Diese Abgabe spaltete die Kommissionsmitglieder. Sie soll einen Anreiz schaffen, das inländische Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen. Die Einnahmen daraus sollen der Bevölkerung zugutekommen.

Dynamische Rechtsübernahme:

Die EU besteht auf institutionellen Regeln, die sicherstellen, dass die Abkommen im Bereich des Binnenmarkts regelmässig aktualisiert werden. Dies, um Marktverzerrungen zu vermeiden. So ist etwa auch ein Mechanismus zur Streitbeilegung vorgesehen, mit der möglichen Beteiligung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Auslegung des EU-Rechts. Die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des EuGH sind in der Schweiz umstritten. Laut dem Bundesrat kann die Schweiz von Fall zu Fall entscheiden, ob sie das europäische Recht übernehmen will oder nicht. Im Falle einer Nichtübernahme könnte die Europäische Kommission jedoch Gegenmassnahmen ergreifen. In Bern befürchtet man eine Stärkung der Befugnisse des Bundesrats und der Verwaltung zulasten des Parlaments, der Kantone und der Zivilgesellschaft. Die vorberatende Kommission sieht vor, die Mitwirkungsrechte der Räte zu stärken.

Staatliche Beihilfen:

Die Europäische Kommission kontrolliert die von den EU-Staaten gewährten staatlichen Beihilfen, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. In der Schweiz soll nicht die Europäische Kommission diese Überwachung übernehmen, sondern eine schweizerische Aufsichtsbehörde. Betreffend den Bereichen Landverkehr und Strom werden der Bund, die Kantone und die Gemeinden jede neue staatliche Beihilfe dieser Behörde melden müssen, sobald diese einen bestimmten Schwellenwert überschreitet und nicht Gegenstand einer Ausnahmeregelung ist. In Bern rufen diese Bestimmungen Vorbehalte hervor, da sie den Föderalismus und insbesondere die Souveränität der Kantone und Gemeinden berührten. Aufgrund der bestehenden Abkommen überwacht im Bereich des Luftverkehrs bereits heute die Wettbewerbskommission staatliche Beihilfen.

Forschung Und Bildung:

Die Schweizer Beteiligung an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der EU, allen voran Horizon Europe und Erasmus plus, wird im Grundsatz begrüsst. Einige bürgerliche Abgeordnete zeigten sich jedoch angesichts der Höhe des dafür notwendigen Kredits unzufrieden. Sie standen zusätzlichen Ausgaben angesichts der angespannten Bundesfinanzen und der Sparmassnahmen zurückhaltend gegenüber.

Abkommen in Brüssel auf gutem Weg

Das Abkommenspaket wurde zwischen Bern und Brüssel von März bis Dezember 2024 ausgehandelt. Es umfasst 94 EU-Rechtsakte, 18 Abkommen und Protokolle sowie zwei gemeinsame Erklärungen. Der grösste Teil der Abkommen wurde am 2. März 2026 in Brüssel von Bundespräsident Guy Parmelin und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, unterzeichnet.

Die zuständige Kommission des Europäischen Parlaments – in Brüssel Ausschuss genannt – hat vor zwei Wochen dem Abkommenspaket mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die Abstimmung im Plenum dürfte vor Ende des Jahres stattfinden.

In der Schweiz dürften nach Abschluss der parlamentarischen Debatten ein bis vier Referenden ergriffen werden. Die Debatte unter der Bundeskuppel dürfte nicht vor Anfang des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Die allfälligen Volksabstimmungen könnten 2027 oder 2028 stattfinden.

Gemäss dem Bundesrat ist es möglich, dass nicht alle neuen Abkommen ratifiziert werden. Aber ohne den Stabilisierungsteil könnte keines der neuen Abkommen in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Strom in Kraft treten.

Laut Umfragen, die diesen Sommer veröffentlicht wurden, unterstützt eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer die Abkommen mit der EU. Die Meinungen zur Referendumsfrage waren hingegen geteilt.