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Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) will in Brüssel eine eigene Dienststelle schaffen. (Bild: Mediathek EU-Parlament)

Bilaterale III – Mitspracherecht des Parlaments soll gestärkt werden

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat sich mit dem Vertragspaket Bilaterale III zwischen der Schweiz und der EU befasst. Geht es nach der APK-S, so soll in Brüssel eine spezielle Dienststelle geschaffen werden. Damit sich die Vertreterinnen und Vertreter der Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments frühzeitig über die Rechtssetzungsprozesse der EU informieren können. Damit will die APK-S garantieren, dass das Mitspracherecht des Schweizer Parlaments im Rahmen der EU-Gesetzgebung garantiert ist. Zumal die Europäische Union von der Schweiz erwartet, dass diese im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme EU-Gesetze automatisch übernimmt.

Bilaterale III: Die APK-S genehmigt die Verpflichtungskredite für die Kohäsion und unterstützt die Lohnschutzmassnahmen des Bundesrates

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) genehmigt die Bundesbeschlüsse zu den drei Kohäsionsbeiträgen. Und schliesst sich bei den Lohnschutzmassnahmen den Vorschlägen des Bundesrates an. Im Bereich der dynamischen Rechtsübernahme fordert sie ausgebaute Informations- und Konsultationsrechte für das Parlament (26.023). Die APK-S hat an ihrer Sitzung vom 13. und 14. August die Detailberatung zur parlamentarischen Mitwirkung (Bundesbeschluss 1, Anhang 6, Ziffer 2), zum Kohäsionsbeitrag (Bundesbeschluss 1, Anhang 3 sowie Bundessbeschlüsse 6-8) und zur parlamentarischen Zusammenarbeit (Bundesbeschluss 5) abgeschlossen. Des Weiteren hat sie im Rahmen des erweiterten Mitberichtsverfahrens einen Mitbericht an die WAK-S zum Lohnschutz (Bundesbeschluss 1, Anhang 5) verabschiedet.

Kohäsionsbeitrag

Die Kommission hat die Detailberatung des Kohäsionsbeitragsgesetzes (KoBG) im Anhang 3 des Bundesbeschlusses 1 des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» vorgenommen. Sie hat zudem zu den entsprechenden Verpflichtungskrediten Stellung genommen. Und die Kredite für die Kohäsion (Entwurf 6), für die Migration (Entwurf 7) und für die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung im Bereich der Kohäsion (Entwurf 8) mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Lohnschutz

Im Rahmen der Detailberatung der Gesetzesänderungen zum Lohnschutz hat die APK-S Anhang 5 von Bundesbeschluss 1 behandelt. Und unterstützt den Entwurf des Bundesrates. Die APK-S betrachtet die von den Sozialpartnern gestützten innenpolitischen Massnahmen zum Lohnschutz als integrales Paket. Sie hat sich bei der Kautionspflicht und der Haftung für Subunternehmen mit 9 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen für die Vorschläge des Bundesrates ausgesprochen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Gesetzgebung mit dem Inhalt der mit der EU unterzeichneten Abkommen im Einklang stehen muss. Eine Minderheit unterstützt die Anträge der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S). Beim Kündigungsschutz gewählter Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen (Massnahme 14) ist sie mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Bundesrat gefolgt. Die Mehrheit hält es für unerlässlich, dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern zu folgen. Eine Minderheit will diese Massnahme streichen. Die Kommission wird den erweiterten Mitbericht der WAK-S überweisen.

Parlamentarische Mitwirkung

Die Kommission will die Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme und der Streitbeilegung mithilfe mehrerer Instrumente ausbauen. Mit 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt sie unter anderem die Schaffung einer Dienststelle der Parlamentsdienste in Brüssel. Zur frühzeitigen Mitverfolgung des EU-Rechtssetzungsprozesses. Die APK-S hat diverse weitere Anträge angenommen, mit denen dem Parlament eine ausgebaute Rolle bei den verschiedenen Phasen der dynamischen Rechtsübernahme eingeräumt wird. So sollen beispielsweise die zuständigen Kommissionen, insbesondere die Aussenpolitischen Kommissionen, im Rahmen der Mitwirkung der Schweiz an der Ausarbeitung von EU-Rechtsakten («Decision Shaping») stärkere Informations- und Konsultationsrechte erhalten. Sie sprach sich auch für eine Stärkung ihrer Rechte in der anschliessenden Phase der Übernahme von EU-Rechtsakten in die Abkommen aus. Im Übrigen beantragt die APK-S, dass der Bundesrat die zuständigen Kommissionen bei einem formellen Streitbeilegungsverfahren über wichtige Verfahrensschritte informiert und zu den inhaltlichen Erwägungen der Schweiz konsultiert.

Parlamentarische Zusammenarbeit

Die Kommission hat sich auch mit Bundesbeschluss 5 zur parlamentarischen Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament auseinandergesetzt. Die APK-S begrüsst die Einsetzung des gemischten parlamentarischen Ausschusses und die daraus entstehenden Dialog- und Diskussionskanäle. Sie beantragt mit 9 Stimmen ohne Gegenstimme bei 4 Enthaltungen die Annahme des Bundesbeschlusses. So wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Sie reicht auf Antrag der EFTA/EU -Delegation eine Kommissionsinitiative (26.451) ein. Mit der das Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit umgesetzt werden soll. Hauptanliegen ist die Schaffung einer spezialisierten EU-Delegation. Welche teilweise die Aufgaben der bisherigen EFTA/EU-Delegation übernimmt und die Schweiz im geplanten Gemischten Parlamentarischen Ausschuss (GPA) vertritt. Die heutige EFTA/EU-Delegation würde sich zukünftig schwerpunktmässig auf ihre Aufgaben im Rahmen der parlamentarischen EFTA-Zusammenarbeit konzentrieren.

Aussenwirtschaftspolitik

Die APK-S hat ihre Arbeiten zum Freihandelsabkommen mit dem Mercosur (26.033) aufgenommen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Auswirkungen des Abkommens auf die Schweizer Landwirtschaft, die Nachhaltigkeit und auf soziale Aspekte. Sie hat verschiedene Vertreterinnen und Vertreter von in diesen Bereichen tätigen Organisationen angehört. Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 3. und 4. September Beschluss fassen.

Die APK-S hat sich zudem eingehend mit den von den USA gegen die Schweiz verhängten Zöllen befasst. Bundespräsident Guy Parmelin hat in diesem Zusammenhang die Kommission über die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich sowie über die Umsetzung der Absichtserklärung Schweiz–USA in Zollfragen informiert. Zu guter Letzt wurde die Kommission über die EU-Stahlschutzmassnahmen orientiert.

Weitere Themen

Die APK-S hat wie ihre nationalrätliche Schwesterkommission gestützt auf Artikel 152 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes beschlossen, dass sie an ihrer nächsten Sitzung zur Strategie des Bundesrates für die internationale Zusammenarbeit ab 2029 und damit zu den Risiken und Chancen der geplanten Massnahmen konsultiert werden möchte.

Ferner wurde die Kommission gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zur Vorschau auf die 81. Tagung der UNO-Generalversammlung und zu den Bereichen, die aus Sicht der Schweiz die grössten Herausforderungen darstellen, konsultiert. Die APK-S unterstützt die Ziele des Bundesrates. Diskutiert wurden insbesondere die Position der Schweiz zur Wahl des neuen UNO-Generalsekretärs oder der neuen UNO-Generalsekretärin. Und die Folgen dieser Wahl für das internationale Genf.

Im Weiteren wurde die Kommission über die jüngsten europapolitischen Entwicklungen orientiert. Bei dieser Gelegenheit hat die APK-S über die Schlussfolgerungen des EU-Rates zu den Beziehungen mit der Schweiz, die Änderung der EU-Verordnung über die Auszahlung von Arbeitslosengeld an Grenzgängerinnen und Grenzgänger und den Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich diskutiert.

Die Kommission hat sich darüber hinaus bei der kubanischen Botschafterin in der Schweiz über die wirtschaftliche und katastrophale humanitäre Lage in Kuba infolge des US-Embargos informiert.