Personen mit Schutzstatus S sollen von einem erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt profitieren. Dafür schlägt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes sowie des Asylgesetzes vor. Auch Angehörige von Drittstaaten, die für eine höhere Ausbildung in die Schweiz eingewandert sind, sollen künftig von einer erleichterten Integration in den Arbeitsmarkt profitieren. Ein solcher Schritt läge im wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse unseres Landes, findet die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N).
Medienmitteilung Parlamentsdienste
Erwerbstätigkeit von Personen mit Status S fördern und die Zulassung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige erleichtern
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes sowie des Asylgesetzes. Welche die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S fördern. Und den Zugang zum Arbeitsmarkt für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige erleichtern. Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission der entsprechenden Vorlage (26.045) zugestimmt.
Erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S sollen künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel haben. Sofern sie sozialhilfeunabhängig sind und das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist. Zudem müssen arbeitslose Personen mit Schutzstatus S neu bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet werden. So werden für Personen mit Status S die gleichen Voraussetzungen geschaffen, wie sie für vorläufig aufgenommene Personen bereits gelten. Die Kommission ist der Meinung, dass durch diese verbesserten Rahmenbedingungen eine raschere Integration in den Arbeitsmarkt gefördert und die Sozialhilfeabhängigkeit vermindert werden kann.
Erleichterungen für Drittstaatsangehörige liegen im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz
Die Kommission unterstützt zudem, dass die Zulassung für in der Schweiz ausgebildete Personen erleichtert werden soll. Diese Erleichterung betrifft Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat im Rahmen eines Arbeitsvertrags abgeschlossen haben. Und deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Damit bezieht sich die Vorlage nun auf den gesamten Bereich der höheren Berufsbildung in der Schweiz. Und nicht bloss auf den akademischen Bereich.
Die Kommission hat im Entwurf des Bundesrates eine Präzisierung bei der Zulassungserleichterung von Postdoktoranden vorgenommen. Verschiedene Anträge, die Erleichterungen oder Verschärfungen beantragten, wurden von der Kommissionsmehrheit abgelehnt.
Diese Vorlage kann in der nächsten Session vom Nationalrat beraten werden.
Die Kommission hat im Migrationsbereich vier Motionen behandelt und ein Postulat eingereicht
Die Kommission unterstützt grundsätzlich die Motion Germann «Für eine echte Asylstrategie im Interesse der Schweizer Bevölkerung» (25.4674). Sie erachtet die darin formulierten Ziele als sinnvoll und hat fünf der sechs Punkten der Motion zugestimmt. Die Einschränkung des Familiennachzuges hat sie mit 12 zu 11 bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der SPK-N ist es ein Anliegen, dass die Forderungen dieser Motion in den laufenden Prozess der Umsetzung der Asylstrategie 2027 einfliessen. Eine Minderheit möchte den laufenden Prozess der Umsetzung nicht erschweren. Und eine andere Minderheit möchte, dass auch der Familiennachzug eingeschränkt wird.
Im Rahmen der Diskussion zur genannten Motion Germann hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen ein Postulat beschlossen (26.4062). Dieses fordert vom Bundesrat, die zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ausgearbeitete Asylstrategie 2027 in einem Bericht zu konkretisieren. Zudem soll der Bundesrat die Umsetzung verschiedener Anliegen wie ein vorgelagertes Zuständigkeitsverfahren sowie eine Namensänderung und Angleichung zwischen vorläufiger Aufnahme und Schutzstatus S prüfen. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission die Motion Müller «Förderung des Vollzugs von Wegweisungen durch alle Kantone zur einheitlichen Umsetzung des Bundesrechts» (25.4521) abgelehnt. Die Kommission möchte nicht in die Zuständigkeit der Kantone eingreifen. Zudem wurde von der Verwaltung ein Bericht angekündigt, der den ganzen Rückkehrbereich analysiert. Dieser soll abgewartet werden, bevor weitere Aufträge erteilt werden. Eine Minderheit unterstützt die Forderungen der Motion.
Schweizer Rechtsordnung hat gegenüber religiösen und ausländischen Normen Vorrang
Mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt die Kommission der Motion Z’graggen «Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht» (25.4557) zu. Eine wirksame Prävention muss frühzeitig einsetzen. Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Meinung, dass die Ablehnung häuslicher und sexueller Gewalt sowie der Schutz von Frauen und Kindern zwingender Bestandteil der Integrationsförderung sein müssen.
Mit 5 zu 5 Stimmen bei 14 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin hat die Kommission die Motion Binder «Sicherstellung der Einheit der schweizerischen Rechtsordnung und Ausschluss paralleler Rechtssysteme (25.4651) knapp abgelehnt. Für die Kommission ist unbestritten, dass die Schweizer Rechtsordnung gegenüber religiösen oder anderen ausländischen Normen oder Rechtssysteme Vorrang hat. Es besteht jedoch kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, da dies bereits geregelt ist.
Die Rolle des Bundesrates und der Verwaltung in Abstimmungskampagnen
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Rolle der Bundesratsmitglieder und der Verwaltung in Abstimmungskampagnen geklärt werden muss. Und klare Grenzen festzulegen sind. In diesem Sinne ist sie mit den Schlussfolgerungen eines Berichts der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates einverstanden. Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Kommission eine Motion (26.4063) beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, verschiedene Massnahmen zu ergreifen, um eine zurückhaltende und sachliche Kommunikation sicherzustellen. So soll namentlich ein ausdrückliches Verbot für Kampagnenauftritte mit Interessengruppen gesetzlich verankert werden. Auch sind die von der Bundeskanzlei erarbeiteten «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» in eine verbindliche Rechtsgrundlage aufzunehmen.
Im Weiteren ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass das Parlament Einsicht in den Entwurf des vom Bundesrat herausgegebenen Abstimmungsbüchleins erhalten sollte. Deshalb hat sie mit 14 zu 11 Stimmen eine parlamentarische Initiative (26.449) beschlossen, die verlangt, dass der Bundesrat ein Parlamentsorgan konsultieren muss. Die Mehrheit der SPK-N möchte so dem institutionellen Anliegen Rechnung tragen, wonach das Parlament in die Ausarbeitung des Dokuments, das den Stimmberechtigten die Erlasse der Bundesversammlung erläutert, einzubeziehen ist. Dank dieser Konsultation soll das parlamentarische Organ auch überprüfen können, ob der Inhalt einer Initiative und die Position des Initiativkomitees korrekt und sachlich wiedergegeben sind.
Die Kommissionsminderheit hält fest, dass die Kommunikation des Bundesrates zuweilen zwar kritisiert werden kann, befürchtet aber, dass die erwähnte Kommissionsmotion zu einer Verrechtlichung der Kommunikation der Exekutive führt. Was die Kommissionsinitiative anbelangt, bezweifelt die Minderheit, dass die Konsultation eines Parlamentsorgans die Qualität und Sachlichkeit des Abstimmungsbüchleins erhöht. Zudem befürchtet sie eine Verlängerung des Verfahrens.
Administrativuntersuchungen erleichtern
Die Kommission beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und die von Nationalrat Benjamin Fischer eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion 24.3732 («Mitwirkungspflicht bei Administrativuntersuchungen auf Vertragspartner und ehemalige Mitarbeitende ausweiten») abzuändern. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde die Mitwirkungspflicht bei Administrativuntersuchungen nur auf ehemalige Mitarbeitende der Bundesverwaltung ausgeweitet, nicht aber auf Dritte, die in einem Vertragsverhältnis zum Bund stehen. Die Kommissionsminderheit beantragt die Ablehnung der Motion, da das aktuelle Verfahren im Wesentlichen zufriedenstellend sei.
Die Kommission tagte am 13./14. August 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Nina Schläfli (S, TG) in Bern.


