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Geht es nach dem Willen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S), so sollen die Regionen der Schweiz wieder besser per Flugzeug erreichbar sein. (Bild: Flughafen Lugano-Agno)

Verbesserung der Flugverbindungen innerhalb der Schweiz

Eine knappe Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) will über eine Gesetzesänderung die Flugverbindungen innerhalb der Schweiz verbessern. Artikel 32 des Luftfahrgesetzes soll dahingehend revidiert werden, damit die Regionen des Landes in Zukunft wieder besser mit dem Flugzeug erreichbar sind. Damit trägt die ständerätliche Kommission einer parlamentarischen Initiative des Tessiner Ständerates Fabio Regazzi (Die Mitte) Rechnung.

KVF-S tritt auf Luftfahrtgesetz-Teilrevision ein und nimmt verschiedene Anpassungen vor

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) stimmt den umfassenden Anpassungen des Luftfahrtgesetzes (LFG) zu. Diese hat allerdings verschiedene Differenzen zu den Beschlüssen des Nationalrates geschaffen.

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist die KVF-S auf die Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG, 25.086) eingetreten. Den vom Nationalrat vorgenommenen Anpassungen der Vorlage stimmt die Kommission grossmehrheitlich zu. Bei folgenden Bestimmungen beantragt sie ihrem Rat allerdings Änderungen:

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die KVF-S ihrem Rat, im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) auf die Festlegung der Funktion der Flugplätze zu verzichten. Entsprechend dem Bundesrats-Entwurf zu folgen und lediglich die Zahl der Flugplätze festzulegen (Art. 36).

Das Parlament soll fortan die Anbindung der Regionen über Inlandflugverbindungen fördern

Zudem beantragt sie mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, den vom Nationalrat abgeänderten Art.36abis Abs. 2 zu ergänzen. Damit soll auch der «betriebliche Umfang» der Landesflughäfen geschützt werden.

Mit dem vom Nationalrat neu geschaffenen Art. 42 Abs. 3bis soll die Gewährung von Ausnahmen vom Sicherheitszonenplan den Landesflughäfen übertragen werden können. Da diese Bestimmung das Verfahren zu den Sicherheitszonenplänen betrifft, beantragt die KVF-S einstimmig, sie aus gesetzestechnischen Gründen in Art. 43 zu verschieben.

Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission darauf zu verzichten, Vorschriften für Luftfahrzeuge bis 600 Kilogramm zu erlassen. Und den vom Nationalrat eingefügten Art. 51 Abs 2bis zu streichen.

Weiter beantragt die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, Art. 32 zu ergänzen, um die regulatorischen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme von Inlandflugverbindung zu schaffen. Damit soll die Erreichbarkeit verschiedener Landesregionen und deren Vernetzung verbessert werden. Zugleich wird damit der Zielsetzung der parlamentarischen Initiative Regazzi «Effiziente Anbindungen sicherstellen. Anpassung des Luftfahrtgesetzes» (25.447) Rechnung getragen. Eine Minderheit lehnt dies ab.

Kommission beschäftigt sich mit der Finanzierung der Flugsicherung in der Schweiz

Eine weitere Minderheit beantragt zudem, im LFG dem Gesundheitsschutz des Flugpersonals besser Rechnung zu tragen (Art. 63a). Die Kommissionsmehrheit hat diesen Antrag mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Da sie aufgrund der geltenden Regelungen keinen Handlungsbedarf feststellt.

Auch einen Antrag, der die Definition des Luftfahrtpersonals sowie die Bestrafung von dessen Behinderung bei seiner Aufgabenausübung vorsieht, hat die KVF-S mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt (Art. 60a und 90a). Eine Minderheit spricht sich dafür aus und möchte damit dem Sicherheitsbedürfnis des Flugpersonals Rechnung tragen.

In der Gesamtabstimmung hat die KVF-S die Vorlage mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung angenommen, womit sie bereit für die Herbstsession ist.

In Zusammenhang mit der LFG-Revision hat die Kommission zudem Anhörungen zur Finanzierung der Flugsicherung durchgeführt.

Eine weitere Anhörung hat die KVF-S zur Motion Glarner «Angleichung des Rentenalters von Mitarbeitenden der Flugsicherung» (24.3482) vorgenommen. Diese fordert vom Bundesrat, zusammen mit Skyguide das Rentenalter von Fluglotsinnen und Fluglotsen auf 65 anzuheben. Die Kommission hat die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt und wird die Beratung der Motion an einer nächsten Sitzung fortsetzen.

Kommission unterstützt Modernisierung der Seeschifffahrtsgesetzgebung

Die Kommission hat die Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes (26.038) beraten und dazu eine Anhörung der betroffenen Akteure durchgeführt. Die Vorlage sieht insbesondere die Aufhebung von Bestimmungen vor, die im Zusammenhang mit der früheren Unterstützung von Hochseeschiffen durch Bundesbürgschaften standen. Sodann ist die KVF-S ist mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung folgte die Kommission dem Entwurf des Bundesrates und hat keine Änderungen vorgenommen. Sie hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Herbstsession beraten.

Beschlüsse zum Strassenverkehr

Die KVF-S hat sich mit der Motion 24.3406 Quadri «Auch in der Schweiz sollen personalisierbare Autokennzeichen (“vanity plates”) zugelassen werden» befasst. Und hat dafür die betroffenen Kreise angehört. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat die Bestimmungen über die Fahrzeugnummernschilder anpasst, damit auch Buchstaben, Namen, Wörter, Abkürzungen und deren Kombinationen auf den Kennzeichen zulässig wären. Die Kommission ist der Auffassung, dass derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Mit der Einführung siebenstelliger Kontrollschilder stehe den Kantonen bereits eine Lösung zur Verfügung, um dem Mangel an verfügbaren Zahlenkombinationen zu begegnen. Zudem sind im Zusammenhang mit der künftigen Ausgestaltung der Kontrollschilder weitere Arbeiten seitens Verwaltung im Gang, denen mit der vorliegenden Motion nicht vorgegriffen werden soll. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Motion abzulehnen.

Weiter beantragt die KVF-S ihrem Rat, die Motion 25.3898 Pfister «Bürokratieabbau und Entlastung der Strassenverkehrsämter, Konsumenten und der Wirtschaft mit Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes» mit 11 zu 0 Stimmen anzunehmen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Zulassungskriterien so anzupassen, dass Fahrzeuge, die im Ausland maximal 24 Monate zugelassen waren und maximal 5000 Kilometer bzw. 200 Betriebsstunden aufweisen, zukünftig wie Neufahrzeuge behandelt werden, ohne zusätzliche Vorführung. Nach Ansicht der Kommission trägt die Erhöhung der Zulassungsdauer und des Kilometerstandes bei der Import-Prüfung zur Entlastung der Strassenverkehrsämter bei und ermöglicht letzteren stattdessen ihre Ressourcen für die sicherheitsrelevanten Prüfungen älterer Fahrzeuge einzusetzen.

Weitere Beschlüsse

Die KVF-S hat sich erneut mit der Motion 24.4393 Götte «Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!» befasst. Nachdem der Nationalrat an der ursprünglichen Fassung der Motion festgehalten hat, beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass in Zukunft schweizerische Domains nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben und bei einem Missbrauch blockiert werden.

Die Kommission hat die Beratung der Motion 25.4111 Chiesa «Schutz der Arbeitsplätze in der Schweiz. Keine Verlagerung durch Bundesbetriebe» mit einer Anhörung der Swisscom begonnen. Sie wird das Geschäft an ihrer nächsten Sitzung weiterbehandeln.

Weiter hat sich die Kommission mit Bundesrat Albert Rösti über die laufenden Arbeiten zum «Verkehr ’45» ausgetauscht.