Der Bundesrat hat die Sachpläne Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für den Regionalflugplatz in Samedan sowie für den Militärflugplatz Payerne genehmigt. Damit hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Betreibern der Flugplätze grünes Licht für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs erteilt. Zuvor haben bereits die Standortkantone Graubünden und Waadt sowie die Standortgemeinden den Anpassungen zugestimmt. Das letzte Wort bei der zukünftigen Ausgestaltung der beiden Flugplätzen hat die Bevölkerung der Standortgemeinden.
Der seit 1937 bestehende Flugplatz Samedan im Oberengadin ist eine Anlage von regionaler Bedeutung. Er dient in erster Linie Geschäfts- und Tourismusreiseflügen, Arbeitsflügen, der fliegerischen Aus- und Weiterbildung sowie dem Motor- und Segelflugsport. Samedan will die veraltete Infrastruktur aus der Armeezeit und die verschiedenen Provisorien etappenweise ersetzen und ergänzen. Die erste Etappe umfasst den Bau einer neuen Helikopterbasis für die auf dem Flughafen ansässigen Helikopter-Unternehmen REGA, Swiss Helicopter und Heli Bernina.
In einer zweiten Etappe sollen die bestehenden Betriebsgebäude sowie das Vorfeld ersetzt oder saniert werden. Um die Sicherheit des Flugplatzes zu verbessern plant die Flugplatzhalterin ausserdem eine Umzäunung des Flugplatzareals. Auch plant die Betreiberin des Regionalflugplatzes im Oberengadin eine Pistenverlängerung gegen Süden. Die bisherigen Betriebszeiten von 08.00-19.00 Uhr bleiben im Grundsatz unverändert.
Medienmitteilung BAZL
Der Bundesrat verabschiedet die angepasste Planungsgrundlage zweier Flugplätze
An seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 hat der Bundesrat die angepassten SIL-Objektblätter für den Regionalflughafen Samedan (GR) und den zivil mitbenützten Militärflugplatz Payerne (VD) genehmigt. In den jeweiligen Objektblättern des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der zivilen Flugplätze fest.
Der Regionalflughafen Samedan ist eine für den Kanton Graubünden touristisch, wirtschaftlich und verkehrstechnisch wichtige Luftfahrtinfrastruktur. Nebst dem gewerbs- und nicht gewerbsmässigen Flächenflugverkehr bildet er einen wichtigen Ausgangsort für Rettungs- und Arbeitsflüge mit dem Helikopter. Die bestehende Flughafeninfrastruktur ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Mit der Anpassung des Objektblatts Samedan sollen die Voraussetzungen für den Bau einer neuen, modernen Helikopterbasis (Rega, Swiss Helicopter, Heli Bernina) geschaffen werden.
Die Standortkantone haben den Anpassungen bereits zugestimmt
Der Militärflugplatz Payerne ist einer von drei Militärflugplätzen der Schweizer Armee und Hauptstandort der Schweizer Luftwaffe. Von dort aus starten sowohl Militärmaschinen für Operationen im Schweizer Luftraum als auch der neue Bundesratsjet für Interkontinentalflüge. Seit 2013 steht der Militärflugplatz ebenfalls für zivile Sicht- und Instrumentenflüge offen und verfügt über ein eigenes, ziviles Betriebsreglement. Mit der Erweiterung der zivilen Betriebszeiten, der Bewegungskontingente sowie des Flugplatzperimeters im SIL-Objektblatt wird den wachsenden zivilaviatischen Bedürfnissen der Kantone Freiburg und Waadt Rechnung getragen.
Die Standortkantone Graubünden und Waadt / Freiburg sowie die Standortgemeinden stimmten der Anpassung der Objektblätter zu. Die Genehmigung der beiden SIL-Objektblätter Hasenstrick und Gsteigwiler wurde aufgrund offener Fragen zurückgestellt.
Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, in dem die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung).
Erarbeitung der SIL-Objektblätter
Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Eine erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten.
Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen.


