Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat sich unlängst mit dem Stabilisierungsabkommen (Bilaterale III) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) befasst. Und unterstützt dabei die Schwesterkommission des Ständerates. Diese sieht vor, dass die Genehmigung der Abkommen über die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in der Bundesverfassung geregelt werden soll. Damit es nicht zur Kollision mit dem Artikel 121a Absatz 4 (Steuerung der Zuwanderung) in der Bundesverfassung kommt. Dieser Artikel besagt, dass keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen Artikel 121a BV verstossen.
Medienmitteilung Staatspolitische Kommission Nationalrat SPK-N
Bilaterale III: SPK-N auch für Verfassungsgrundlage für die Stabilisierungsabkommen
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates unterstützt die Initiative ihrer Schwesterkommission des Ständerates. Wonach die Genehmigung der Abkommen über die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in der Bundesverfassung geregelt werden soll.
Mit ihrer Initiative (26.425) schlägt die SPK des Ständerates vor, die Genehmigung der Stabilisierungsabkommen in einer Übergangsbestimmung der Bundesverfassung (BV) vorzusehen. Damit kann klargestellt werden, dass Artikel 121a Absatz 4 BV, wonach keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen Artikel 121a BV (Steuerung der Zuwanderung) verstossen, bezüglich der Stabilisierungsabkommen nicht zur Anwendung kommt. So können Unklarheiten bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Änderungen des Freizügigkeitsabkommens beseitigt werden. Im Weiteren sieht die Initiative eine verfassungsrechtliche Verankerung der sogenannten Schubert-Praxis vor. Danach soll die Bundesversammlung mit neuen Erlassen bewusst von Abkommen im Paket der Bilateralen III abweichen können.
Ein obligatorisches Referendum sui generis wäre der einfachere Weg
Die SPK des Nationalrates gibt ihrer Schwesterkommission mit 15 zu 10 Stimmen die Zustimmung für die Ausarbeitung dieser Verfassungsänderung. Sie begrüsst eine Klarstellung auf Verfassungsebene, welche auch eine Abstimmung von Volk und Ständen erlaubt. Dies rechtfertigt sich durch die grosse Bedeutung des Vertragspakets, welches verfassungsrechtlicher Charakter hat. Dabei wäre allerdings ein obligatorisches Referendum sui generis der einfachere Weg. Die SPK-N entscheidet mit 16 zu 9 Stimmen, dass dieser alternative Weg zur Verfassungsänderung von der SPK-S vertieft geprüft wird. Und richtet deshalb einen entsprechenden Brief an diese.
Streit um Lohnschutz würde die Bilateralen III gefährden
Die Minderheit spricht sich gegen diese parlamentarische Initiative aus. Mit einer Verfassungsänderung könnten die Abkommen und die Umsetzungsgesetzgebung nicht in einem Paket zur Abstimmung gebracht werden. Dadurch würde der innerstaatliche Kompromiss z.B. im Bereich des Lohnschutzes und damit die Bilateralen III insgesamt gefährdet. Es stelle sich auch die Frage, warum die gleichen Personen ein Referendum sui generis als verfassungsmässig bezeichnen und gleichzeitig eine Verfassungsänderung forderten. Schliesslich ist die Frage zu stellen, ob aufgrund der zu erwartenden Zuwanderung von lediglich ein paar Dutzend Personen eine Verletzung von Art. 121a BV vorliegt.
Die Kommission hat ihren Entscheid als für dieses Zustimmungsverfahren zuständige Schwesterkommission des Ständerates gefällt. Sie ist der Ansicht, dass nicht vom üblichen Verfahren, wonach solche Zustimmungsentscheide immer von der Schwesterkommission des anderen Rates gefällt werden, abgewichen werden soll. Dies würde ein unerwünschtes Präjudiz darstellen. Die Kommission möchte sicherstellen, dass diese Initiative ausgearbeitet werden kann und hat deshalb mit 15 zu 10 Stimmen selber eine gleichlautende Kommissionsinitiative eingereicht (26.427).
Die Kommission tagte am 21./22. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Nina Schläfli (S, TG) in Bern.


