Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung der Änderungen im Eisenbahn-, Personenbeförderungs- und Luftfahrtgesetz im Rahmen des Geschäfts «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)» (26.023) abgeschlossen.
Medienmitteilung Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates KVF-S
Die Änderungen im Eisenbahn-, Personenbeförderungs- und Luftfahrtgesetz sind Teil der innenpolitischen Umsetzung des Vertragspakets Schweiz–EU. Sie sind in Anhang 6 des Bundesbeschlusses 1 «Genehmigung und Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III)» (26.023) enthalten und wurden der KVF-S zur Detailberatung zugewiesen.
Vorberatende Kommission des Ständerates folgt den Wünschen des Bundesrates
An ihrer letzten Sitzung vom 16. April 2026 hat die Kommission Anhörungen durchgeführt und sich die Vorlagen präsentieren lassen. Die KVF-S hat die Verwaltung damals mit verschiedensten Klärungen zu den staatlichen Beihilfen im Land- und Luftverkehr beauftragt. Entsprechende Berichte hat sich die KVF-S nun präsentieren lassen und die Detailberatung zu den drei Umsetzungserlassen durchgeführt.
Die KVF-S ist bei der Detailberatung des Eisenbahngesetzes (EBG) in allen Punkten den Anträgen des Bundesrates gefolgt.
Die Kommission will Rechtsunsicherheiten mit der Europäischen Union vermeiden
Bei der Detailberatung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) beantragt die KVF-S in einem Punkt vom Entwurf des Bundesrates abzuweichen. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie beschlossen, ihrem Rat bei Art. 6 die Aufnahme eines neuen Absatzes 6 zu beantragen, welcher festhält, dass das Kartellgesetz (SR 251) keine Anwendung findet, wenn ein konzessioniertes Unternehmen mit einem ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen zusammenarbeitet, um grenzüberschreitende Personenbeförderungsdienstleistungen zu erbringen. Damit möchte die KVF-S, die vom Bundesrat mit der Europäischen Kommission vereinbarte Kompatibilität der bestehenden Kooperationen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht auch im nationalen Recht absichern und damit allfällige Rechtsunsicherheiten vermeiden.
Beim Luftfahrtgesetzes (LFG) ist die KVF-S dem Antrag des Bundesrates gefolgt.
Die KVF-S hat damit die Detailberatung aller drei Erlasse, die ihr zugewiesen wurden, abgeschlossen. Sie hat diese in der Gesamtabstimmung mit jeweils 11 zu 2 Stimmen angenommen. Eine Minderheit lehnt sie ab.


