Damit die Digitalisierung der Behörden von Kantonen, Städten und Gemeinden gelingen kann, braucht es einen entsprechenden Verfassungsartikel. Damit der Bund künftig für alle Gemeinden und Kantone verbindliche Standards festlegen kann, brauche es eine Ergänzung der Verfassung. Findet die Staatspolitische Kommission Nationalrat SPK-N.
Medienmitteilung Staatspolitische Kommission Nationalrat SPK-N
Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel
Damit die Digitalisierung der Verwaltungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gelingt, braucht es ein koordiniertes Vorgehen auf nationaler Ebene. Zu diesem Zweck ist die Schaffung einer neuen Bundeskompetenz auf Verfassungsstufe unerlässlich.
Die Kommission unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates und der Kantone im Bereich der digitalen Verwaltung. Sie hat Kenntnis genommen von der im Rahmen der Plattform «Digitale Verwaltung Schweiz» (DVS) beschlossenen Stossrichtung. Zum einen sollen die gemeinsame Steuerung und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden intensiviert werden. Zum anderen soll parallel dazu eine neue Bundeskompetenz in der Verfassung verankert werden. Die es dem Bund künftig ermöglicht, für alle Gemeinwesen verbindliche Standards zu erlassen – beispielsweise im Bereich des Datenaustauschs zwischen den Behörden. Eine solche Bundeskompetenz erfordert eine spezifische Regelung der Mitwirkung der Kantone, Städte und Gemeinden.
Die Kommission begrüsst die Arbeiten, die im Hinblick auf die Schaffung eines neuen Verfassungsartikels aufgenommen wurden. Aus ihrer Sicht ist die Möglichkeit, verbindliche Standards zu erlassen, unerlässlich für die digitale Transformation der Behörden. Um dieses Vorhaben zu unterstützen, hat sich die SPK-N mit 15 zu 9 Stimmen für die von ihrer ständerätlichen Schwesterkommission beschlossene und vom Ständerat bereits angenommene Motion 26.3005, welche die Schaffung eines Verfassungsartikels zu den digitalen Dienstleistungen der Behörden fordert, ausgesprochen.
Bundesgesetz über die politischen Rechte: es verbleiben Differenzen
Die Kommission ist nach wie vor davon überzeugt, dass dem Bundesrat gewisse Vorgaben gemacht werden müssen bezüglich der Festlegung der Termine für Volksabstimmungen. Sie hält deshalb mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung daran fest, in Artikel 10 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (25.047) eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen. Damit sollen taktische, politisch motivierte Manöver des Bundesrates bei der Zuteilung der Vorlagen auf die Abstimmungstermine vermieden werden. Im Weiteren ist die Kommission skeptisch gegenüber der Formulierung des Ständerates, wonach der Bundesrat die Kompetenz erhalten sollte, Abstimmungen zu verschieben. Sie hält deshalb vorläufig an der Streichung dieser Bestimmung fest. Schliesslich will die Kommission im Gegensatz zum Ständerat mit 15 zu 9 Stimmen schweizweite Versuche für die elektronische Unterschriftensammlungen ermöglichen, will jedoch anteilsmässige Einschränkungen vorsehen.
Verzicht auf eine Änderung des Verfahrens für die Nationalratswahlen
Mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, ihre Initiative zurückziehen, mit welcher sie für die Nationalratswalen die Einführung des Sainte-Laguë-Verfahrens gefordert hat (24.422). Eine von ihr in Auftrag gegebene AnalyseFormatwechsel hat gezeigt, dass die zu erwartenden Auswirkungen letztlich kleiner sind als erwartet. Somit lohnt sich der grosse Aufwand für eine Umgestaltung des Wahlsystems nicht.
Hingegen ist die Kommission der Ansicht, dass bei der Anordnung der Listen sowie bei der Bezeichnung der Listen- und Unterlistenverbindungen ein einheitlicheres und für die Wählenden verständlicheres System geschaffen werden sollte. Sie hat deshalb mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung eine entsprechende Kommissionsmotion (26.3533) eingereicht.
Keine Gesetzesanpassung zur Zwangsmedikation bei Ausschaffungsflügen
Nachdem die Kommission im März 20025 der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Fischer «Arzneimittel für Zwangsausschaffungen zulassen» (24.457) mit knapper Mehrheit Folge gegeben hatte, ihre Schwesterkommission jedoch im Januar 2026 mit einer grossen Mehrheit keine Zustimmung gab, lehnt die Kommission diese nun mit 16 zu 9 Stimmen ab. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass bei Ausschaffungsflügen Beruhigungsmittel auch ohne medizinische Indikation verabreicht werden können. Die Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass die Situation aller Beteiligten unter Achtung der Menschenwürde verbessert werden sollte. Sie wird sich daher an einer nächsten Sitzung mit einem entsprechenden Prüfauftrag befassen. Der Initiant zieht aufgrund dieses Entscheides die parlamentarische Initiative zurück.
Keine automatische und systematische Abschreibung von Motionen und Postulaten
Die Kommission hat der parlamentarische Initiative 25.438 von Nationalrat Philippe Nantermod («Parlamentarische Vorstösse. Abstimmen statt abschreiben») mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Nach geltendem Recht wird ein Vorstoss eines Ratsmitglieds oder einer Fraktion ohne Ratsbeschluss abgeschrieben, wenn der Rat den Vorstoss nicht innert zwei Jahren abschliessend behandelt hat. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass diese Situation unbefriedigend ist und den Rechten der Ratsmitglieder nicht genügend Rechnung trägt. Die Initiative Nantermod fordert, dass die Urheberin oder der Urheber als letztes Mittel vor Ablauf der zweijährigen Frist beantragen kann, den Vorstoss ohne mündliche Debatte dem Rat zur Abstimmung vorzulegen. Aus Sicht der Kommission wäre dies eine pragmatische Lösung für dieses Problem.
Die Kommission tagte am 21./22. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Nina Schläfli (S, TG) in Bern.


