Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat drei Beschwerden gegen verschiedene Programme von Schweizer Radio und Fernsehen SRF gutgeheissen. Bei den gerügten Sendungen ging es inhaltlich zweimal um die Themen Covid-Impfung sowie um die Erbschafssteuerinitiative. Die UBI hat den Beschwerdeführern recht gegeben, weil in zwei Radiosendungen und in einem Beitrag des Schweizer Fernsehens gegen das Vielfaltsgebot der Meinungen vorstossen wurde. Wie die UBI in einer Medienmitteilung schreibt. Anders ausgedrückt bedeutet es: Dass SRF einmal mehr die verschiedenen Meinungen zu den Themen nicht gebührend berücksichtigt und damit gegen das Gebot der ausgewogenen Berichterstattung verstossen hat.
Medienmitteilung UBI
Öffentliche Beratungen der UBI: Corona und Gaza beschäftigen weiter
Die UBI hiess eine Beschwerde gegen die Radiosendung «Treffpunkt» gut, in der eine SRF-Wissenschaftsjournalistin zur Covid-Impfung in der Schweiz inverviewt wurde. Auch eine RTS-Radiosendung, welche über die Masern- und Covid-Impfung informierte, verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot. Zudem verstiess eine SRF-Fernsehsendung kurz vor der Abstimmung über die Erbschaftssteuerinitiative gegen das Vielfaltsgebot. Die kritischen Rückblicke von Radio SRF mit dem ehemaligen Impf-Chef Christoph Berger sowie vier Beiträge über den Nahost-Krieg waren hingegen rechtskonform.
In der Sendung Treffpunkt von Radio SRF ist unsachlich über die Corona-Impfung berichtet worden
Im Dezember 2025 strahlte Radio SRF den «Treffpunkt» mit dem Titel «Vor 5 Jahren: erste Corona-Impfung in der Schweiz» aus. Ein Popularbeschwerdeführer rügte das Gespräch mit der SRF-Wissenschaftsjournalistin als nicht sachgerecht, da es ohne jegliche kritische Einordnung ein einseitig positives Gesamtbild von mRNA-Impfstoffen vermittle. Die UBI teilte diese Ansicht und hiess die Beschwerde gut (7:2 Stimmen). Der Umstand, dass eine als Fach- und Wissenschaftsredaktorin interviewte Journalistin fünf Jahre nach der Zulassung der neuartigen mRNA-Spritzen in einer fast einstündigen Sendung nicht über die bestehende Kritik von medizinischer Seite, die Nebenwirkungen und die noch immer offenen Forschungsfragen spricht, verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot. Das Argument, dass das SRF-Publikum über genügend Vorwissen verfüge, lehnte die UBI ab und verwies auf den UBI-Entscheid b. 1014 i.S. «RKI-Protokolle» (b. 1078).
Der Beitrag in der Sendung Bleisch & Bossart hat das Gebot der Meinungsvielfalt verletzt
Ebenfalls gutgeheissen hat die UBI eine Popularbeschwerde gegen die Sendung «Bleisch & Bossart» (Titel: «Ist erben fair?»), die SRF am 8. November 2025 und damit drei Wochen vor der Abstimmung über die Erbschaftssteuerinitiative ausstrahlte. Die Philosophin und der Philosoph positionierten sich darin einseitig für die Erbschaftssteuer. Zwar handelte es sich bei der (Zweit-)Ausstrahlung um die Wiederholung einer bereits 2021 produzierten Sendung. Da diese aber in die sensible Phase vor der eidgenössischen Volksabstimmung am 30. November 2025 fiel, erachtete die UBI das Vielfaltsgebot als verletzt (7:2 Stimmen). Immerhin hatte die Redaktion diesen Fehler schon vor der Ombudsstelle eingeräumt, das Versäumnis erklärt (Füllen einer kurzfristigen Programmlücke) und sich schriftlich auf der SRF-Website entschuldigt. Deshalb verzichtete die UBI einstimmig auf die Durchführung des Massnahmeverfahrens nach Art. 89 RTVG (b. 1077).
Die Sendung Tagesgespräch im Schweizer Radio ist sind Nutzen und Risiken von Covid-Impfungen ignoriert worden
Auch gegen die Radio-Sendung «Tagesgespräch» vom 18. Dezember 2024 (Titel: «Ich wollte verstanden werden») und einen Online-Artikel vom 28. Dezember 2024 (Titel: «Was würden Sie als Impfchef heute anders machen, Herr Berger?») gingen zwei Popularbeschwerden ein. Gerügt wurde, dass die Publikationen – Interviews mit Christoph Berger, dem ehemaligen Chef der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) – die erheblichen Risiken von Covid-Infektionen und Long/Post-Covid verharmlosen und Ausführungen zur Effektivität von Covid-Impfungen fehlen würden. Die UBI kritisierte zwar die Feststellung, wonach sowohl die Infektion als auch die Impfung für Kinder harmlos sei, erachtete die Publikationen ansonsten aber als sachgerecht, auch aufgrund von kritischen Nachfragen der gut vorbereiteten Moderatorin. Die Abweisungen erfolgten einstimmig (b.1038).
Über die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem vierköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.


