In Graubünden kommt es zum Kräftemessen zwischen der SVP und der Regierung. Die Fronten sind verhärtet. Während dessen die Exekutive stoisch darauf beharrt, das Vertragspaket Schweiz-EU dem fakultativen Referendum zu unterbreiten, beharrt die Bündner SVP ostentativ darauf, die Bilateralen III dem Ständemehr zu unterstellen. Neuerdings versucht die SVP die Regierung mit einem Fraktionsauftrag dazu zu zwingen, beim Bundesparlament eine Standesinitiative einzureichen. Der Grosse Rat entscheidet in der Frühlingssession über den Vorstoss. Der SVP-Grossrat Jan Koch, Initiant des Fraktionsauftrages, schildert im Interview mit dem Schweizer Online-Magazin für Politik, ProudMag.com, die Beweggründe.
Von Claudio Prader
Am 10. Dezember 2025 hat sich der Oberengadiner SVP-Grossrat Stefan Metzger im Bündner Grossen Rat (Kantonsrat) mit einer Fraktionsanfrage an die Exekutive gewandt. Der Titel: “Warum ist die Bündner Regierung gegen das Ständemehr bei den EU-Verträgen und bleibt sie bei ihrer Haltung?” Darin stellt der Parlamentarier drei zentrale Fragen.
Der Oberengadiner Grossrat Stefan Metzger bläst zum Halali gegen das fakultative Refeferendum
Punkt 1: Stefan Metzger will wissen, welche Position die Regierung in der Frage vertritt, inwiefern der Verzicht auf das obligatorische Referendum bei den Bilateralen III den Föderalismus sowie die direkte Demokratie schwächt. Und inwiefern das fakultative Referendum die Position des Kantons Graubünden negativ beeinträchtigt.
Punkt 2: Metzger will von der Regierung wissen, wie die Exekutive gedenkt, die Bündner Bevölkerung transparent über die Risiken des Vertragspakets Schweiz-EU zu informieren.
Punkt 3: Er stellt der Bündner Regierung die Frage, ob diese weiterhin auf ihrer Auffassung beharre, auf das Ständemehr zu verzichten.
Der Präsident der Bündner Regierung
Martin Bühler in Erklärungsnot
Am 19. Februar 2026 beantwortet der Regierungspräsident des Kantons Graubünden, Martin Bühler (FDP) im Namen der Gesamtregierung die Fraktionsanfrage der SVP.
Zum Punkt 1 schreibt der FDP-Magistrat, dass die Bundesverfassung vorschreibe, ob ein Geschäft dem fakultativen oder gegebenenfalls dem obligatorischen Referendum unterliege. Und dass eben dieses Grundgesetz auch über die Einhaltung des Föderalismus sowie der direkten Demokratie wache. Die ablehnende Haltung der Regierung, die Bilateralen III dem obligatorische Referendum unterzuordnen, rechtfertigt der Vertreter der Exekutive anhand von zwei Entscheiden. Einerseits habe das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2012 die Initiative “Staatsverträge vors Volk” abgelehnt. Und andererseits sei das Bundesparlament im 2021 nicht auf die Vorlage “Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter” eingetreten.
Zu Punkt 2 hält der Magistrat fest, die Bündner Regierung habe bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum Vertragspaket Schweiz-EU ausführlich Stellung bezogen. Und dass sie die Bevölkerung in einer Medienmitteilung sachlich und transparent über die für den Kanton Graubünden relevanten Fragen informiert habe. Mitunter auch zu den Souveränitätsrechten des Kantons Graubünden im Bereich des Stromabkommens mit der Europäischen Union.
Unter Punkt 3 schreibt Regierungspräsident Bühler, dass die Regierung keinen Anlass sehe, ihre Position zu revidieren. Weil seit der Vernehmlassung weder neue rechtliche Erkenntnisse vorliegen würden noch die Abkommen mit der EU inhaltliche Änderungen erfahren hätten.
Regierungspräsident Martin Bühler (FDP) kann die SVP nicht beschwichtigen – im Gegenteil
Die SVP-Fraktion im Bündner Grossen Rat kann der Regierungspräsident Martin Bühler damit nicht überzeugen. Und so doppelt die Partei gleichentags nach und lanciert im Kantonsparlament am 10. Dezember 2025 einem Fraktionsauftrag.
Damit beauftragt die SVP die Regierung – gestützt auf den Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, eine Standesinitiative in Bern einzureichen. Die mit über 30 % Wähleranteil stärkste Partei im Kanton will damit erreichen, dass der Kanton Graubünden in der Frage der Bilateralen III unmissverständlich zugunsten des obligatorischen Referendums Stellung bezieht. Und damit den Standpunkt vertritt, dass die Souveränität und damit verbunden die Kompetenzen des Kantons berücksichtigt und gewahrt werden müssen. Ferner erwartet die Schweizerische Volkspartei von der Bündner Regierung, dass sich diese bei den politischen Gremien aktiv für die Wahrung der Interessen des Kantons einsetzt.
Die Bündner Regierung denkt nicht daran, die Standesinitiative beim Bundesparlament einzureichen
In seiner Antwort auf den Fraktionsauftrag der SVP liess der Regierungsrat Martin Bühler am 26. Februar 2026 verlauten, dass die Exekutive nicht gedenke selber aktiv zu werden. Sondern vom Grossen Rat erwarte, dass dieser die Standesinitiative selbst der Bundesversammlung vorlege. Zumal die Regierung darauf beharrt, dass die Bilateralen III dem fakultativen und nicht dem obligatorischen Referendum zu unterstellen seien. Bühler geht davon aus, dass der Vorstoss bereits an der Vorprüfung durch die zuständigen vorberatenden Kommissionen von National- und Ständerat scheitern wird. Wegen mangelnder Zweckmässigkeit, wie Bühler weiter schreibt.
Die Regierung weist ausserdem darauf hin, dass die Standesinitiative zeitweilig zu spät komme. Weil die zuständigen Kommissionen laut Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ein Jahr Zeit haben, um die Initiative zu beraten. Während dessen die Beratungen im Parlament zum Vertragspaket mit der EU bereits begonnen haben werden. Und dass es im Ermessen des Bundesparlaments obliege zu entscheiden, welche Art des Referendums für das Vertragspaket Schweiz-EU angewandt werden soll.
Der Fraktionsauftrag der SVP wird während der Frühlingssession im Grossen Rat beraten.
Interview mit SVP-Grossrat Jan Koch, Initiant des Fraktionsauftrages zu den Bilateralen III
ProudMag.com: Herr Grossrat, aus welchen Gründen hat Ihr Oberengadiner Fraktions-Kollege Stefan Metzger am 10. Dezember 2025 eine Fraktionsfrage zur Position der Bündner Regierung in Rahmen der Bilateralen III im Grossen Rat eingebracht? Und weshalb haben Sie gleichentags mit einem Fraktionsauftrag zuhanden der Exekutive nachgedoppelt?
Jan Koch: Bei der von meinem Kollegen Stefan Metzger eingebrachten Fraktionsfrage ging es um die grundsätzliche Haltung der Bündner Regierung in Bezug auf das Vertragspaket der Bilateralen III. Unsere Regierung hat in ihrer Antwort zur Vernehmlassung des Bundes sowie im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mehrmals bekräftigt, dass sie es nicht für nötig hält, das Gesetzespaket mit der Europäischen Union dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Herrn Metzger ging es dabei primär um die Frage, ob die Regierung auch weiterhin stur auf ihrer Meinung beharrt. Obschon die Experten-Anhörung in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates ergeben hat, dass die Verträge mit der EU dem obligatorischen Ständemehr unterstellt werden können und auch müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint uns die Antwort der Regierung auf die Anfrage von Stefan Metzger alles andere als überzeugend. Aus diesem Grund habe ich anschliessend den Fraktionsauftrag eingereicht.
Die Bündner Regierung steht mit ihrer Argumentation für das fakultative Referendum auf einem sehr wackligen Fundament. Jan Koch, SVP-Grossrat
Die Bündner Regierung schwächt mit ihrer Haltung die Interessen des Kantons Graubünden
ProudMag.com: Die Bündner Regierung steht Ihrem Fraktionsauftrag und damit verbunden der Forderung der SVP nach einer Standesinitiative grundsätzlich ablehnend gegenüber. Sind Sie überrascht?
Jan Koch: Nein, mitnichten. Wir haben die inhaltliche Diskussion mit der Regierung über ihre Haltung zur Frage nach dem Referendum bereits vor einiger Zeit gesucht. Mussten aber leider feststellen, dass unsere Positionen in dieser Hinsicht komplett verhärtet sind. Für mich ist nicht klar ersichtlich, auf welchem Fundament die Haltung der Regierung beruht. Meines Erachtens steht die Regierung mit ihrer Argumentation für das fakultative Referendum auf einem sehr wackligen Fundament. Den Fraktionsauftrag hat die SVP deshalb eingereicht, weil nun die Diskussionen im Parlament zum Vertragspaket Schweiz-EU beginnen.
Für Graubünden, den flächenmässig grössten Kanton der Schweiz, der darüber hinaus zu denen am dünnsten besiedelten Ständen im Land zählt, ist es enorm wichtig, dass in der Abstimmung um die Bilateralen III auch das Ständemehr relevant ist. Weil die Stimme Graubündens gleich viel zählen muss die die Stimmkraft der anderen Kantone. Für mich und die SVP ist es unverständlich, dass die Regierung in einer so zentralen Frage die Position des Standes Graubünden dermassen schwächt.
Mit ihrer ambivalenten Haltung schwächt die Regierung die Position des Kantons Graubünden.
Bei Annahme der Bilateralen III droht dem Kanton Graubünden im Energiebereich die Einmischung der EU
ProudMag.com: Welche Konsequenzen drohen dem Kanton Graubünden, falls der Bundesrat seine Haltung durchsetzt und National- sowie Ständerat das Vertragspaket der Bilateralen III dem fakultativen Referendum unterstellen?
Jan Koch: Die Gebirgskantone haben sich im Rahmen der Vernehmlassung des Bundes zu einem Thema klar geäussert: Dem Stromabkommen mit der EU. Und haben die Landesregierung auf die damit verbundenen Gefahren hingewiesen. Beispielsweise beim Heimfall der Wasserkraftwerke. Zwischen 2035 und 2075 laufen zwei Drittel der Konzessionen aus. Bei der Erneuerung der Konzessionen sollen künftig auch europäische Stromproduzenten mitbieten können. Die Wasserzinsen sowie die Verträge aus der Vergangenheit sollen zwar bestehen bleiben, heisst es. Aber diese eminent wichtigen Punkte sind im Abkommen nicht klar geregelt. Da die Schweiz dazu verpflichtet wäre, bei Annahme der Bilateralen III die EU-Rechtserlasse zu übernehmen, herrscht in diesem für Graubünden äusserst wichtigen Wirtschaftssektor grosse Unsicherheit. Der Kanton und die Gemeinden als Eigentümer der Elektrizitätswerke wären fortan in ihren Rechten stark eingeschränkt.
Die Bündner Regierung war damals zurecht sehr kritisch. Und trotzdem nutzt sie heute die Chance nicht, sich für das obligatorische Referendum und damit für das Ständemehr auszusprechen. Mit ihrer ambivalenten Haltung schwächt die Regierung die Position des Kantons Graubünden. Wir sind der zweitgrösste Stromproduzent in der Schweiz. Hier verstehe ich unsere Exekutive einfach nicht.
Bestimmt in Zukunft die EU darüber, was die Gemeindeversammlungen in Graubünden zu beschliessen haben?
Die Autonomie der Gemeinden und des Kantons bei der Tourismus-Infrastruktur ist gefährdet
Es gibt noch weitere Aspekte. Nehmen wir beispielsweise die Bündner Bergbahnen. Die Gemeinden Flims, Laax und Falera haben sich im vergangenen Herbst zusammengeschlossen und gemeinsam die Bergbahnen gekauft. Um dem Zugriff ausländischer Investoren zuvor zu kommen. Aber wäre so ein Schritt auch dann noch möglich, wenn das Volk die Bilateralen III annehmen? Bestimmen dann die Europäische Kommission oder der Europäische Gerichtshof (EuGH), was unsere Gemeindeversammlungen beschliessen?
Oder nehmen wir die Rhätische Bahn. Die Bahn ist als öffentliches Verkehrsmittel für die Bündner Bevölkerung sowie als touristische Infrastruktur von zentraler Bedeutung für den Kanton Graubünden. Daher wird die RhB auch massiv vom Kanton finanziell unterstützt. Dürfen wir die Unterstützungen auch weiterhin gewähren, falls die Bilateralen III angenommen werden? Auch diese Frage hat die Bündner Regierung nicht klar beantwortet. Vergessen wir dabei nicht die Ausgleichsmassnahmen, welche die EU sich vorbehält. Sofern die Gemeinden, die Kantone oder der Bund sich nicht buchstabengetreu an die vereinbarten Verträge halten. Und welchen volkswirtschaftlichen Schaden die EU damit uns, den anderen Kantonen und dem Bund zufügen könnte. Sind wir wirklich bereit einfach so hinzunehmen, was uns seitens von der EU vorgegeben wird? Nein!
Unsere Regierung hat die enorme Tragweite der Verträge noch immer nicht erkannt.
Das Ständemehr ist für Kantone wie Graubünden eingeführt worden
ProudMag.com: Handelt die Bündner Regierung, indem sie für das fakultative Referendum einsteht, nun im Interesse oder wider die Interessen der Bündner Stimmbevölkerung?
Jan Koch: Für mich ist evident, dass die Bündner Regierung gegen die Interessen der Bündner Bevölkerung handelt. Die Exekutive hat sich vorschnell und vorauseilend auf das fakultative Referendum versteift. Und ist nicht bereit, ihre Meinung in Anbetracht der neusten Informationen und Erkenntnissen zu revidieren. Während der Experten-Anhörung in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates haben wir eines gelernt: Das Ständemehr darf bei der Abstimmung über die Bilateralen III nicht einfach aussen vor stehen. Wenn nun unsere Regierung, die einem Landkanton vorsteht, weiterhin behauptet, das obligatorische Referendum wäre nicht nötig, so ist das für mich völlig unerklärlich. Ja sogar Hanebüchen.
Das Ständemehr ist ursprünglich zum Schutz derjenigen Kantone eingeführt worden, die ländlich geprägt sind und tiefe Einwohnerzahlen aufweisen. In diesem Punkt ist das Verhalten der Regierung nichts anderes als Gesprächsverweigerung. Um sich nicht mit dieser äusserst wichtigen Frage auseinandersetzen zu müssen. Was wiederum bloss ein Schluss zulässt: Unsere Regierung hat die enorme Tragweite der Verträge noch immer nicht erkannt. Wenn nun die Regierung sich dieser Diskussion verweigert, indem sie sich gegen das obligatorische Referendum und damit der Mitwirkung des Kantons verschliesst, so schliesst sie die Mitbestimmung der Bündner Bevölkerung kategorisch aus.
Die Haltung der Bündner Regierung in der Referendumsfrage ist rein parteipolitisch motiviert.
Laut dem Staatsrechtsexperten Prof. Dr. Andreas Glaser unterliegt das Vertragspaket Schweiz-EU dem obligatorischen Referendum
ProudMag.com: Sie beziehen sich auf die Äusserungen des Staatsrechtsexperten Prof. Dr. Andreas Glaser, der während der Experten-Anhörung in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) am 27. März 2026 den Bilateralen III Verfassungscharakter zugeschrieben hat?
Jan Koch: Genau. Rechtsakte wie diejenigen, die in den Bilateralen III paraphiert sind, greifen direkt in unsere Verfassung ein. Sowie in die Autonomie unserer Gerichte und Parlamente. Also wenn seine Aussagen nicht das obligatorische Referendum legitimieren, was sonst spricht dann für den Einbezug vom Ständemehr, frage ich mich. Herr Professor Glaser sagt “glasklar”, dass das Parlament aufgrund dessen die Möglichkeit hat, das Vertragspaket dem obligatorischen Referendum “sui generis” zu unterstellen. Vor dieser Aussage ist auch erklärlich, weshalb die Bündner Exekutive so sehr auf dem fakultativen Referendum beharrt: Die Haltung der Regierung – in der die SVP seit 2008 nicht mehr vertreten ist, ist rein parteipolitisch motiviert. Diese Art der Parteipolitik ist nicht im Interesse der Bündnerinnen und Bündner. Verträge von einer solchen grossen Tragweite wie die Bilateralen III, benötigen eine breite Abstützung sowohl bei der Bevölkerung wie auch bei den Kantonen.
Die SVP ist im Grossen Rat auf die Stimmen von FDP und Mitte angewiesen
ProudMag.com: Wichtige Gründe also, weshalb der Grosse Rat den Fraktionsauftrag der SVP annehmen sollte?
Jan Koch: Ja. Die Anhörung der Experten hat aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass sich die Kantone in dieser Frage gegenüber dem Bundesparlament klar positionieren. Deshalb müssen wir im Grossen Rat die Standesinitiative beschliessen: Um damit von Graubünden aus ein starkes Signal nach Bern zu senden. Dabei sind wir ja nicht alleine. Auch die Kantone Thurgau und Nidwalden haben eine Standesinitiative eingereicht. Da nun im Bundeshaus die Debatten zu den Bilateralen III beginnen ist es umso wichtiger, dass dabei die Stimmen der Kantone gehört und angehört werden. Daher wollen wir von der SVP, dass unser Kantonsparlament deutlich sagt “Wir wollen das Ständemehr!” Nur so können wir unseren Einfluss auf den National- und Ständerat ausüben. Übrigens: Beide Bündner Ständeräte, sowohl Stefan Engler (Die Mitte) sowie Martin Schmid (FDP) plädieren für das obligatorische Referendum.
(Anmerkung der Redaktion: Auch die Kantone Tessin, Aargau, Schwyz und Luzern haben sich laut Auskunft der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Standesinitiativen eingereicht.)
Die FDP wird wohl kaum gegen ihren eigenen Regierungsratspräsidenten stimmen
FDP und Mitte werden die Standesinitiative der SVP höchstwahrscheinlich ablehnen
ProudMag.com: Der Vorstoss der SVP wird vom Grossen Rat während der Aprilsession 2026 behandelt. Dort vereinen die bürgerlichen Parteien von SVP, FDP und Mitte knapp drei Viertel der Mandate auf sich. Die Chancen stehen demnach gut, dass die von Ihnen lancierte Standesinitiative zustande kommt?
Jan Koch: Ich sehe die 3/4 Mehrheit als eine rein theoretische Chance. Stattdessen gehe ich davon aus, dass wir im Grossen Rat mit 35 Stimmen unterliegen werden. Womit unser Fraktionsauftrag wahrscheinlich scheitern und nicht zuhanden der Regierung überwiesen wird.
ProudMag.com: Wie kommen Sie zu dieser Schlussfolgerung?
Jan Koch: Die FDP wird auf jeden Fall nicht geschlossen mitmachen. Zehn Leute, was rund einem Drittel der FDP-Fraktion entspricht, werden voraussichtlich mit uns stimmen. Aber die Mehrheit der Freisinnigen wird wohl kaum gegen den eigenen Regierungspräsidenten Martin Bühler votieren. Bühler vertritt vehement die Haltung der Bündner Regierung. Aber nicht weil er sich dem Kollegialitätsprinzip verbunden fühlt. Sondern aufgrund seiner persönlichen Meinung. Was die Freisinnigen anbelangt, so sehen wir, dass die FDP auch auf nationaler Ebene in der Frage nach dem Referendum tief gespalten ist. Im Bundesparlament sowie in den kantonalen Parlamenten ist die FDP leider keine verlässliche bürgerliche Kraft mehr.
Noch deutlicher sieht es bei der Mitte-Partei aus. Die Mitte-Fraktion stellt drei der insgesamt fünf Sitze im Regierungsrat. Die Grossrätinnen und Grossräte der Mitte-Partei werden demnach ebenfalls nicht gegen die eigenen Mitglieder in der Regierung stimmen. Und auch hier zeigt sich national dasselbe Bild: Die Mitte stellt sich blindlings und ohne zu hinterfragen hinter die Bilateralen III.
Jan Koch: “Ich hoffe, die Stimmbevölkerung wird die Namen der Nein-Sager bei den kommenden Grossratswahlen am 14. Juni 2026 nicht vergessen”
Bei dieser Ausgangslage erscheint mir unsere Standesinitiative umso relevanter. Weil nach der Schlussabstimmung im Rat das Abstimmungsprotokoll verfasst und veröffentlicht wird. Darin steht das Stimmverhalten der einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Schön nach Namen und Partei gegliedert. So erscheinen dort auch all diejenigen Namen, die mit “Nein” abgestimmt haben. Womit die Bevölkerung genau sehen kann, wer sich gegen das obligatorische Referendum und damit gegen die Interessen des Kantons Graubünden ausgesprochen hat. So hoffe ich, dass sich die Stimmbevölkerung die Nein-Sager in Hinblick auf die kommenden Grossratswahlen am 14. Juni 2026 gut ins Gedächtnis einprägt.


