Für Initiativen und Referenden sollen nach dem Willen des Ständerats weiterhin gegen Geld Unterschriften gesammelt werden dürfen. Er ist gegen ein Verbot. Eine Mehrheit fürchtet eine Benachteiligung von Komitees mit geringen personellen und finanziellen Mitteln. Auch Offenlegungspflichten für Komitees, die kommerzielle Sammelunternehmen beauftragen, lehnt die kleine Kammer ab. Ohne Gegenantrag sprach sich der Ständerat am Montag gegen ein Verbot von bezahlten Unterschriftensammlungen aus. Eine entsprechende Motion des Neuenburger SP-Ständerats Baptiste Hurni ist damit vom Tisch.
Medienmitteilung Parlamentsdienste
Weiterhin zulässig bleiben sollte gemäss Hurni das Unterschriftensammeln durch eigene Angestellte einer Organisation. In der Begründung seines Vorstosses argumentierte er, durch die Bezahlung externer Personen für das Sammeln von Unterschriften und insbesondere die Bezahlung pro Unterschrift entstehe ein Anreiz zur Fälschung von Unterschriften.
Verdacht auf Fälschungen im grossen Stil
Hintergrund des Vorstosses waren Enthüllungen vom September 2024. Damals lösten Medienberichte über möglicherweise illegale Praktiken bezahlter Unterschriftensammler, namentlich in der Romandie, eine kontroverse Debatte aus. In der Zwischenzeit hat die Bundeskanzlei in diesem Zusammenhang mehrere Strafanzeigen eingereicht.
Der Bundesrat und die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) waren gegen ein Verbot. Das Sammeln gegen Entgelt durch externe Personen könne für finanzschwächere Komitees aus der Zivilgesellschaft günstiger sein als zum Beispiel ein Massenversand von Unterschriftenbögen mit grossem Streuverlust, machte der Bundesrat geltend.
Ein Verbot könne dazu führen, dass nur noch Gruppierungen mit etablierten Strukturen die notwendige Unterschriftenzahl erreichten. Die Ständeratskommission wandte zudem ein, ein Verbot liesse sich leicht umgehen und wäre kaum zu überwachen.
Im Rat sagte Hurni, die halbdirekte Demokratie sei auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen, dass ihr Wille unverfälscht zum Ausdruck komme. Er räumte aber ein, dass die Bundeskanzlei gehandelt habe, und schloss sich der Kommission an.
Umstrittene Rückwirkung
Nein sagte der Ständerat am Montag auch zu einer zwingenden Offenlegung der Gelder, die Komitees für Unterschriften ausgeben. Carlo Sommaruga (SP/GE) forderte in einer Motion zudem, die Herkunft der Mittel, die Namen der beauftragten Unternehmen und die Zahl der gekauften Unterschriften sollten transparent gemacht werden. Die neuen Regeln sollten auch für sämtliche Volksinitiativen gelten, die sich gegenwärtig noch im politischen Prozess befinden.
Der Ständerat verwarf den Vorstoss Sommarugas oppositionslos. Die Motion ist damit vom Tisch.
Mit dem Nein setzten sich der Bundesrat und die zuständige Ständeratskommission durch. Die Landesregierung beurteilte namentlich eine rückwirkende Offenlegungspflicht als rechtsstaatlich problematisch und schwer umsetzbar. Finanzielle Offenlegungspflichten würden ausserdem das Unterschriftensammeln insbesondere für Ad-hoc-Komitees erschweren, die nicht durch etablierte politische Akteure unterstützt werden, wandte der Bundesrat ein.
Bund setzt auf Verhaltenskodex
Die Spk-S verwies auf die bereits von der Bundeskanzlei ergriffenen Massnahmen. Dazu zählten zählen die verstärkte Kontrolle der Unterschriften, ein Meldungsmonitoring, ein runder Tisch zur Ausarbeitung eines Verhaltenskodexes für die Akteure im Bereich der Unterschriftensammlung. Diesen Kodex hätten inzwischen 23 Organisationen unterzeichnet.
Insbesondere seit dem dritten Quartal 2025 sei die Zahl neu aufgedeckter gefälschter Unterschriften stark zurückgegangen, so die Kommission. Sollte sich in einigen Jahren erweisen, dass die bestehenden Massnahmen nicht ausreichten, solle man zu diesem Zeitpunkt weitergehende Schritte prüfen.
Wie Hurni anerkannte auch Sommaruga die gemachten Fortschritte. Im Rat hob er aber hervor, dass es ihm nicht nur um das Problem der Fälschungen gehe. Der Genfer Ständerat verzichtete allerdings wie sein Neuenburger Rats- und Parteikollege auf eine Abstimmung. Er begründete dies damit, dass es im Nationalrat keine Mehrheit für sein Anliegen gebe.


