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Der Energieminister Ende Mai 2023 zu Besuch im Energiekanton Aargau: Arbeitstreffen zwischen Bundesrat Albert Rösti und Regierungsrat Stephan Attiger. v.l.n.r.: Regierungsrat Stephan Attiger, Bundesrat Albert Rösti und René Grütter, Gemeindeammann von Birr. (Bild: Mediendienst Kanton Aargau)

Genehmigung zweier Zusatzkredite für Reservekraftwerke

Mit klarer Mehrheit spricht sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) dafür aus, zwei Zusatzkredite für Reservekraftwerke zu genehmigen. Dies ermöglicht die Nachrüstung eines bestehenden Reservekraftwerks sowie die Projektierungsarbeiten für zwei neue Anlagen. Über deren konkrete Finanzierung wird die Kommission Mitte 2027 entscheiden.

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission zwei Zusatzkredite im Umfang von insgesamt 131,3 Millionen Franken gutgeheissen (26.052). Sie erachtet die Aufstockung der beiden Verpflichtungskredite als notwendig, um mögliche Mehrkosten und Verzögerungen zu vermeiden. Damit folgt sie dem Entscheid des Nationalrates. Der erste Zusatzkredit in Höhe von 100 Millionen Franken ist für die Projektierung neuer Reservekraftwerke vorgesehen. Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere dazu dienen, Produktionsslots von wichtigen Komponenten für zwei der vier neuen Reservekraftwerke frühzeitig zu sichern. Dies ist erforderlich, weil die Herstellung von solchen Komponenten zwei bis drei Jahre in Anspruch nimmt. Mit dem zweiten Zusatzkredit soll der Betrieb des Reservekraftwerks in Monthey als Übergangslösung sichergestellt werden. Diese Krediterhöhung ermöglicht eine Turbinenrevision sowie die Nachrüstung des Reservekraftwerks.

Die Kommission liess sich über verschiedene Aspekte der Reserveprojekte informieren. Im Fokus standen dabei insbesondere die raumplanerischen, technischen und rechtlichen Risiken, die Berechnung der nötigen Reserveleistung sowie die Brennstoffversorgung der Reservekraftwerke und die Reserveleistung von Notstromaggregaten. Die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit ist für Parlament und Bundesrat ein dringliches Anliegen. Mit ihrem heutigen Entscheid will die Kommission dazu beitragen, künftige Engpässe bei der Stromversorgung zu vermeiden. Die Beratung des neuen Verpflichtungskredits für die Finanzierung von vier neuen Reservekraftwerken in der Höhe von 2,18 Milliarden Franken wird Mitte 2027 erfolgen.

Verstärkung der Wolfsregulierung und Anpassung der Prüfung von Herdenschutzhunden

Die Kommission hat mit 8 zu 2 Stimmen die Motion 25.4472 angenommen. Die Motion verlangt die Einführung eines oberen Schwellenwerts für die Wolfspopulation. Wird dieser überschritten, soll der Abschuss einzelner Wölfe oder ganzer Rudel ermöglicht werden. Damit will die Kommission der Umsetzung der bereits überwiesenen gleichlautenden Motion 25.4464 Nachdruck verleihen. Sie ist der Ansicht, dass eine Obergrenze für Wölfe dazu beitragen kann, die Zahl der Nutztierrisse weiter zu reduzieren. Und die Bevölkerung besser vor Wölfen zu schützen. Hingegen hat die Kommission der Standesinitiative des Kantons Tessin 26.307 mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben. Aus Sicht der Kommission ist das Anliegen mit der überwiesenen Motion 25.4464 bereits abgedeckt.

Des Weiteren hat die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen entschieden, die Motion 23.3828 anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, die gesetzliche Grundlage so anzupassen, dass Vergrämungsmassnahmen gegen Wölfe wie Treibjagden durch Herdenpatrouillen oder der Einsatz von Waffen mit nichttödlicher Munition zulässig sind. Nach Ansicht der Kommission sind solche Massnahmen notwendig, um Nutztiere besser vor Wolfsangriffen zu schützen und die Alpwirtschaft zu stärken.

Die Kommission beantragt die Motion 25.4541 mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme. Diese verlangt, dass Herdenschutzhunde künftig auf ihren Weiden statt in fremder Umgebung geprüft werden können. Die Kommission will damit den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen und den durch Transport verursachten Stress von Hunden und Nutztieren reduzieren.

Nachtjagd: Kantone sollen entscheiden

Mit 10 zu 1 Stimme hat die Kommission eine neue Motion mit dem Titel «Nachtjagdregelungen bleiben Sache der Kantone» (26.4710) eingereicht. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, das Nachtjagdverbot im Wald aufzuheben. Dieses war im Rahmen der letzten Revision der Jagdverordnung auf Ersuchen mehrerer Kantone sowie der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) eingeführt worden. Die Kommission lehnt ein solches Verbot nicht grundsätzlich ab, will den Entscheid darüber aber den Kantonen überlassen.

Nutzung bestehender Gebäude in der Landwirtschaftszone

Die Kommission spricht sich dafür aus, die vollständige Nutzung bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzone zu Wohnzwecken zu ermöglichen. Sie beantragt daher mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion 25.3113 («Änderung der Raumplanung zugunsten von bestehenden bewohnten und teilweise bewohnten Gebäuden ausserhalb der Bauzone») anzunehmen, und mit 8 zu 4 Stimmen, die Motion 23.3717 («Mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten») anzunehmen. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Gebäude bereits erschlossen sind. So kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne dass die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen steigt oder die Bodenversiegelung zunimmt.

Eine Minderheit lehnt die Motion 23.3717 ab, da diese auch die Umnutzung von Gebäuden ermöglichen würde, die heute nicht bewohnt sind. Weiter hat die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Motion 24.3082 («Bäuerinnen und Bauern und ihre Familien sollen auf ihrem Hof leben dürfen») zugestimmt, allerdings in einer geänderten Fassung: Das Recht, in der Landwirtschaftszone eine Wohnung zu errichten, soll nur für Betriebe mit Tierhaltung gelten. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.

Die Kommission hat am 26. und 27. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Thierry Burkart (RL, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.