Das Parlament will eine Obergrenze für die Wolfspopulation. Wird dieser Schwellenwert überschritten, sollen in der betroffenen Region Wölfe abgeschossen werden dürfen. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat eine entsprechende Motion angenommen.
Medienmitteilung Parlamentsdienste
Die grosse Kammer hiess den Vorstoss des Tessiner Mitte-Ständerats Fabio Regazzi mit 116 zu 73 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut. Der Ständerat hatte schon in der Frühjahrssession Ja gesagt dazu. Der Bundesrat muss nun einen Umsetzungsvorschlag machen. Er war mit dem Auftrag einverstanden.
In den vergangenen Jahren sei die Wolfspopulation in der Schweiz exponentiell gewachsen, schrieb Regazzi in der Begründung der Motion: “2010 lebte rund ein Dutzend Wölfe in unserem Land, heute sind es weit über 300 Tiere und mehr als dreissig Rudel.” Die Folgen für die Alpwirtschaft würden immer gravierender und gefährdeten die traditionelle Weidewirtschaft.
Umweltminister Albert Rösti kündigt Gesetzesänderung an
Das heutige System, das eine einzelfallbasierte Abschussbewilligung durch die Kantons- und Bundesbehörden vorsehe, habe sich als zu langsam, zu kompliziert und wirkungslos erwiesen, kritisierte der Tessiner Ständerat.
Eine Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission aus den Reihen von SP und Grünen stellte sich erfolglos gegen die Motion. Sie wandte ein, dass mit der heutigen Wolfsregulierung bereits viele neue Instrumente zur Verfügung stünden. Deren Wirkung müsse erst bewertet werden. Wirksamer als eine Obergrenze seien eine verstärkte Unterstützung der Alpwirtschaft oder die Beschleunigung der Abschussbewilligungsverfahren.
Umweltminister Albert Rösti kündigte an, dass der Bundesrat die Motion mit einer Gesetzesänderung umsetzen werde. Damit könnten sich später erneut die Räte und gegebenenfalls – bei einem Referendum – auch das Volk äussern.


