rüstungsausgaben schweiz ausgaben rüstung kriegsmaterial verteidigung landesverteidigung kosten finanzierung
Die Finanzkommission des Nationalrates will die Rüstungsausgaben ohne eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) finanzieren. (Bild: Mediathek VBS)

Keine MWSt-Erhöhung zur Finanzierung von Rüstungsausgaben

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat ihre Beratungen zur Finanzierung der Rüstungsausgaben fortgesetzt. Anders als der Bundesrat und der Ständerat spricht sie sich dagegen aus, zur Finanzierung der Rüstungsausgaben die Mehrwertsteuer (MWST) anzuheben. Die FK-N anerkennt jedoch den zusätzlichen Investitionsbedarf im Rüstungsbereich. Sie hat deshalb ein Finanzierungsmodell erarbeitet, das analog zum vom Ständerat abgeänderten Entwurf des Bundesrates die Schaffung eines Sicherheits- und Verteidigungsfonds mit einer Laufzeit von 18 Jahren und einem Gesamtvolumen von rund 24 Milliarden Franken vorsieht.

Der Fonds soll jährlich aus einem Teil der nicht ausgeschöpften Voranschlagskredite des Bundes (330 Mio. Fr.) gespeist werden. Verbunden mit Einsparungen bei den Bundesausgaben (200 Mio. Fr.) sowie der Zweckbindung bestehender MWST-Einnahmen (400 Mio. Fr.). Zusätzliches Geld soll aus der Kürzung des Kantonsanteils an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer (400 Mio. Fr.) stammen.

Die Finanzkommission beschliesst auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung von neuen Rüstungsgütern zu verzichten

Die FK-N, die ihre Beratungen am 16. Oktober 2026 aufgenommen hatte, hat sich zunächst mit den ergänzenden Berichten befasst, die sie beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und beim Bundesamt für Justiz (BJ) in Auftrag gegeben hatte. Darin haben die genannten Verwaltungseinheiten unter anderem Fragen zu den Vollkosten der Beschaffungen von Verteidigungssystemen, zur Vereinbarkeit des Fonds mit der Schuldenbremse, zum Kantonsanteil an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer, zu den dem Fonds belasteten Zinskosten sowie zu weiteren finanzpolitischen Aspekten geklärt.

Nachdem insgesamt 28 Anträge eingereicht worden waren, hat die FK-N die noch hängigen Änderungsanträge beraten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission das genannte Finanzierungsmodell mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Mehrheit der Kommission bevorzugt die Schaffung eines Milliarden schweren Fonds

Die Kommissionsmehrheit erachtet dieses Modell als konkrete und finanzpolitisch tragfähige Alternative zur Finanzierung der Rüstungsausgaben, die keine MWST-Erhöhung erfordert. Die Kommissionsminderheit bedauert hingegen, dass die FK-N kein Finanzierungsmodell vorlegt, das auf zusätzlichen Einnahmen beruht. Zudem kritisiert sie, dass das gewählte Finanzierungsmodell die Kantone finanziell belastet. Und grundlegende Prinzipien der Schuldenbremse infrage stellen könnte, da sich der Fonds mit bis zu 9 Milliarden Franken verschulden kann.

Die FK-N hat im Rahmen ihrer Beratungen unter anderem folgende Anträge abgelehnt:

Kommission lehnt eine Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit ab

Das von der FK-N beschlossene Finanzierungsmodell geht nun im Rahmen des Mitberichtsverfahrens an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N), die das Büro des Nationalrates im September als zuständige Kommission für die Vorberatung der bundesrätlichen Vorlage über die Finanzierung der Rüstungsausgaben (26.051) ernannte. Die Vorlage kommt anschliessend in der Wintersession 2026 in den Nationalrat.

Die Kommission hat am 27. Oktober 2026 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD) und in Anwesenheit des Vorstehers des VBS und der Direktorin der EFV in Bern getagt.