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Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat sich vor kurzem mit den Bilateralen III befasst. (Bild: Mediadatenbank EU)

APK des Ständerates befasst sich mit den Bilateralen III

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat sich mit den Bilateralen III Schweiz-EU befasst. Dieser Beschluss bildet das Kernstück des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU. Entgegen eines Rückweisungsantrages hat die Kommission sich dafür entschieden, auf den Bundesbeschluss 1 zu den Bilateralen III einzutreten. Mit dem Rückweisungsantrag wollten die Gegner der Bilateralen III dem Parlament alle Bundesbeschlüsse als Gesamtes unterbreiten.

Paket Schweiz–EU: Aussenpolitische Kommission des Ständerates tritt auf Stabilisierungsteil ein

An ihrer Sitzung vom 16. und 17. April 2026 hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) die Vorberatung des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» (26.023) aufgenommen. Die Kommission ist für den Stabilisierungsteil des Pakets zuständig und hat mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, auf den Bundesbeschluss 1 einzutreten. Einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat hat sie mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt. Zudem hat die APK-S ihre Arbeiten im Rahmen des Mitberichtsverfahrens begonnen.

Die Kommission hatte die parlamentarischen Arbeiten zum Paket Schweiz–EU mit den umfassenden Anhörungen vom 25. März 2026 aufgenommen und hat nun einen ersten Entscheid gefällt: Mit 9 zu 3 Stimmen ist sie auf den Bundesbeschluss 1, das Kernstück des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU, eingetreten. Vor diesem Beschluss hatte der Vizepräsidenten des Bundesrates, EDA-Vorsteher Ignazio Cassis, der Kommission die einschlägigen Kapitel der Botschaft präsentiert und hatte die APK eine Gesamtbeurteilung des Bundesbeschlusses 1 und dessen sechs Anhänge vorgenommen.

Weitere Kommissionen beschäftigen sich mit dem so genannten Stabilisierungsabkommen

Nach dem Eintretensbeschluss hat sich die Kommission mit einem Rückweisungsantrag befasst. Mit diesem wäre der Bundesrat beauftragt worden, alle Abkommen mit der EU sowie die verschiedenen Entwürfe dem Parlament als Gesamtes zu unterbreiten und nicht aufgeteilt in verschiedene Bundesbeschlüsse. Diesen Antrag hat sie mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt.

Zudem hat die Kommission die Beratung der erweiterten Mitberichte aufgenommen, die sie an die für das jeweilige Thema zuständigen Kommissionen richten wird: die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) bezüglich des Bundesgesetzes über die Überwachung von staatlichen Beihilfen (BHÜG) und die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) bezüglich der Referendumsfrage sowie der Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit. Die APK-S hat sich die entsprechenden Gesetzesentwürfe von der Bundesverwaltung präsentieren lassen und eine erste Diskussion dazu geführt.

An ihrer Sitzung vom 21. und 22. Mai 2026 wird die Kommission die Detailberatung durchführen und die erweiterten Mitberichte verabschieden.

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