finanzierung 13. ahv-rente erhöhung mehrwertsteuer mehrwertsteuererhöhung befristet
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) empfiehlt für die Finanzierung der 13. AHV-Rente eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,5 Prozentpunkten. (Bild: Pixabay / Gerd Altmann / AI-generiert)

Mehrwertsteuererhöhung von 0,5 % für die 13. AHV-Rente

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) empfiehlt für die Finanzierung der 13. AHV-Rente eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,5 %. Befristet bis Ende 2033. Die AHV soll mit einer Mehrwertsteuererhöhung umfassend stabilisiert werden. Damit stellt sich die SGK-N gegen den Entscheid des Ständerats. Dieser hatte zur langfristigen finanziellen Stabilisierung des AHV-Ausgleichsfonds einen Interventionsmechanismus beschlossen. Die Differenzen zwischen den Räten werden während der Sommersession bereinigt.

Vorübergehende Anhebung der Mehrwertsteuer um 0.5 Prozent zur Finanzierung der 13. AHV-Rente

In Erwartung einer strukturellen und nachhaltigen AHV-Reform brauch t es eine Übergangsfinanzierung für die 13. AHV-Rente. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hält an ihrem Entscheid fest, die 13. AHV-Rente ausschliesslich über eine Mehrwertsteuererhöhung (MWST) zu finanzieren, und lehnt die vom Ständerat beschlossene Mischfinanzierung ab. Sie beantragt, dass die MWST befristet bis Ende 2033 um 0,5 Prozentpunkte angehoben wird. Und die Steuermehreinnahmen der Kantone und Gemeinden aus der 13. AHV-Rente in die AHV fliessen.

Im Rahmen der Differenzbereinigung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, an ihrem Entscheid festzuhalten. Die 13. AHV-Rente soll einzig durch eine vorübergehende Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Sie ist der Auffassung, dass die finanzielle Lage der AHV im Rahmen der anstehenden umfassenden Reform AHV2030 stabilisiert werden muss. Die Mischfinanzierung des Ständerates, die eine Erhöhung der MWST und eine Anhebung der Lohnbeiträge vorsieht, würde nach Ansicht der Kommission die Unternehmen und die Erwerbsbevölkerung zu stark belasten.

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit stellt sich gegen den Ständerat

Damit mehr Zeit für die Ausarbeitung der Reform AHV2030 zur Verfügung steht, beantragt die Kommission, die Finanzierung über die Mehrwertsteuererhöhung bis Ende 2033 zu verlängern. Der Nationalrat hatte in der Erstberatung eine bis Ende 2030 befristete Anhebung der MWST beschlossen. Um die Mehrbelastung für Haushalte zu begrenzen und angesichts der guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten beiden Jahren hält die Kommission zudem eine moderatere Erhöhung der MWST für ausreichend. Sie beantragt deshalb mit 14 zu 11 Stimmen, die MWST anstatt um 0,7 Prozentpunkte nur um 0,5 Prozentpunkte anzuheben. Und auf eine Erhöhung des reduzierten MWST-Satzes von derzeit 2,6 % für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wie Nahrungsmittel zu verzichten.

Der Ständerat hatte zur langfristigen finanziellen Stabilisierung des AHV-Ausgleichsfonds einen Interventionsmechanismus beschlossen. Die Kommission beantragt mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten. Und diese Massnahme zu streichen.

Die Differenzen zwischen den Räten werden während der Sommersession bereinigt

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die SGK-N zudem, gänzlich auf die zweite Etappe einer Mehrwertsteuererhöhung für eine allfällige Aufhebung oder Anhebung des Rentenplafonds für Ehepaare zu verzichten. Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession eine entsprechende Bestimmung in einen separaten Entwurf übertragen. Um sie nachgelagert im Rahmen der Reform der Hinterlassenenrenten (24.078) zu behandeln Die 13. AHV-Rente verursacht dem Bund erhebliche Kosten. Gleichzeitig können die Kantone und Gemeinden – da das steuerbare Einkommen der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger steigt – mit zusätzlichen Steuereinnahmen rechnen, ohne sich an der Finanzierung der 13. AHV-Rente beteiligen zu müssen. Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen die Motion «13. AHV-Rente: Zuweisung der Steuermehreinnahmen der Kantone und Gemeinden an die AHV» (26.3518) beschlossen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Die verbleibenden Differenzen in den Entwürfen 2 und 3 werden die beiden Räte in der Sommersession bereinigen.

Verschiedene Minderheiten wollen einzelne Aspekte des ständerätlichen Konzepts übernehmen.

Elektronisches Gesundheitsdossier stellt die Sicherheit und den Datenschutz ins Zentrum

An ihrer letzten Sitzung ist die SGK-N auf den Entwurf des Bundesrates zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (25.082) eingetreten. Mit Fokus auf die Sicherheit und den Datenschutz im neuen elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) hat die Kommission nun die Detailberatung der Vorlage aufgenommen. Sie unterstreicht, dass das Vertrauen der Bevölkerung für die Akzeptanz des E-GD zentral ist. Gemäss Botschaft des Bundesrates soll eine Vielzahl technischer und organisatorischer Massnahmen die hohen Sicherheitsstandards des E-GD gewährleisten. Zudem müssen alle im Informationssystem gespeicherten Daten in der Schweiz verbleiben. Um die Sicherheit des E-GD weiter zu stärken, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, das Prinzip der Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung und dessen Auswirkungen auf das E‑GD eingehend zu prüfen. Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Verschlüsselung muss sichergestellt sein, dass die Vertraulichkeit und Integrität der Daten über den gesamten Datenfluss – von der Erfassung bis zum Zugriff durch berechtigte Gesundheitsfachpersonen – gewährleistet ist. 

Weiter liess sich die Kommission das Zusammenspiel der Projekte E-GD und Gesundheitsdatenraum (SwissHDS) erläutern. Während sich das E-GD auf den Zugang der Bevölkerung zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten und deren längerfristige Nachverfolgbarkeit konzentriert, soll der SwissHDS einen strukturierten und automatisierten Datenaustausch zwischen den Leistungserbringenden ermöglichen (sog. Business-to-Business resp. B2B). Die beiden Projekte setzen auf identische Standards und Schnittstellen. Sie werden parallel aufgebaut und eng aufeinander abgestimmt. Anpassungen an Primärsystemen der Leistungserbringer für die Anbindung an das E-GD können anschliessend auch für die B2B-Kommunikation im SwissHDS genutzt werden.

SGK-N unterstütz den Entwurf des Bundesrates

Auf Grundlage dieser Informationen hat die SGK-N in der Detailberatung erste Beschlüsse gefällt. Sie unterstützt den Entwurf des Bundesrates mehrheitlich. Sie hat hingegen einstimmig beschlossen, dass der Bundesrat im Ausführungsrecht umschreiben muss, welche Daten als behandlungsrelevant gelten und somit im E-GD abgelegt werden müssen (Art. 14 Abs. 4). Die Kommission hat die Verwaltung zudem beauftragt zu prüfen, wie der Übergang vom bestehenden elektronischen Patientendossier zum neuen Gesundheitsdossier besser gestaltet und koordiniert werden kann, um Rechtssicherheit für bereits getätigte Investitionen und laufende Weiterentwicklungen zu schaffen. Die Kommission wird die Detailberatung der Vorlage an einer nächsten Sitzung fortsetzen.

Zusätzliche Begleitmassnahmen im indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative

Die Kommission hat ihren Mitbericht zur Inklusions-Initiative und zum dazugehörigen indirekten Gegenvorschlag (26.029) an die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) verabschiedet. Die Kommission befürwortet, dass ein indirekter Gegenvorschlag vorgelegt wird. Sie beantragt der WBK-N jedoch, den indirekten Gegenvorschlag um folgende Massnahmen zu ergänzen:

  • Im Inklusionsgesetz soll verankert werden, dass Bund und Kantone nach Inkrafttreten rasch für eine freie Wahl von Wohnform und Wohnort für Menschen mit Behinderungen sorgen und dafür eine gemeinsame Strategie und Aktionspläne erstellen. Diese Aktivitäten sollen die Umsetzung der Motion 24.3003 der SGK-N beschleunigen (mit 16 zu 7 Stimmen).
  • In der IV soll gesichert werden, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu den Hilfsmitteln und Unterstützungsleistungen haben, damit sie soziale Kontakte pflegen und sich vollständig ins Berufsleben einfügen können (mit 12 zu 11 Stimmen).
  • Das Job Coaching gemäss dem bewährten «Supported Employment» soll künftig über eine längere Zeit von der IV übernommen werden. Ausserdem soll auch ein Anspruch für Personen, die noch nicht bei der IV angemeldet sind, geprüft werden (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die bestehenden Hürden bei der Anstellung oder Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung sollen somit abgebaut werden.

Kontrovers diskutiert, aber letztlich nicht in den Mitbericht aufgenommen wurde zudem der Vorschlag, auch nahe Angehörige als Assistenzpersonen im Rahmen des Assistenzbeitrags anzustellen.

https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2026-04-17.aspx?lang=1031

Die zuständige WBK-N nimmt die Beratungen nächste Woche auf.