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Der Ständerat will die Pressefreiheit in der Schweiz einschränken. (Bild: Pixabay)

Ständerat will den journalistischen Quellenschutz aufweichen

Der Ständerat will die Strafverfolgung nach Amtsgeheimnisverletzungen erleichtern. Mit einer Motion fordert er deshalb vom Bundesrat eine Aufweichung des journalistischen Quellenschutzes. Medienschaffende müssen ihre Informationsquellen für Recherchen gemäss der Strafprozessordnung nicht offenlegen. Ausnahmen von diesem Aussageverweigerungsrecht gelten bei schweren Straftaten oder wenn die Angaben nötig sind, um Menschen aus einer Gefahr von Leib und Leben zu retten.

Corona-Leaks als Hintergrund

Die vom Ständerat am Donnerstag mit 34 zu 10 Stimmen angenommene Motion will den Quellenschutz auf zur Wahrung der Medienfreiheit unmittelbar erforderliche Medienschaffende beschränken. Auch der Schutz vor Beschlagnahmungen soll zwar für Medienschaffende gelten, nicht aber für Geheimnisverletzende.

Die Motion stammt von der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Sie erinnerte in der Begründung des Vorstosses an Informationslecks während der Covid-19-Pandemie und das damit verbundene Strafverfahren gegen Peter Lauener, den damaligen Kommunikationschef des seinerzeitigen Gesundheitsministers Alain Berset.

Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Die Einstellung war eine Folge eines Bundesgerichtsurteils von 2025. Das Gericht untersagte der Bundesanwaltschaft die Auswertung von Mails zwischen Lauener und dem Ringier-Konzernchef Marc Walder.

Die Lausanner Richter gewichteten wie schon die Vorinstanz den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der Leaks. Beschlagnahmte Datenträger mussten demnach versiegelt bleiben. Die sogenannte “Corona-Leaks-Affäre” bewegte 2022 und 2023 das Land.

“Totaler Leerlauf”

Beat Rieder (Mitte/VS) sagte im Rat, dass heute das Offenbaren von Amtsgeheimnissen gegenüber Medienschaffenden wegen des Quellenschutzes faktisch straflos bleibe. “Das ist ein totaler Leerlauf des Rechtsstaates.” Medien sollten nicht mithelfen, strafbares Verhalten zu fördern, fügte Daniel Jositsch (Fraktionslos/ZH) hinzu.

Verletzungen des Amtsgeheimnisses seien nicht zu vernachlässigende Quellen, hielt Fabien Fivaz (Grüne/NE) namens der Minderheit dagegen. “Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dürfte die verlangte Regelung kaum bestehen können.” Er beantragte, die Frage zunächst mit einem Postulat zu prüfen.

Auch der Bundesrat war gegen die Motion und für dieses ebenfalls von der RK-S eingereichte Postulat, und er will vor allfälligen Gesetzesanpassungen den verlangten Bericht vorlegen. Es gebe ein Problem, stellte Justizminister Beat Jans dabei fest. Gleichzeitig forderte er ein sorgfältiges Vorgehen, nach einer vertieften Analyse.

Verlangt wird im Postulat eine Auslegeordnung zu Amtsgeheimnisverletzungen, journalistischem Quellenschutz und dem Schutz von Hinweisgeberinnen und -gebern. Untersuchen muss der Bundesrat auch die Auswirkungen des Quellenschutzes auf die Strafverfolgung. Der Ständerat überwies es oppositionslos.

Branche fordert ein Nein

Die Medienbranche forderte ein Nein zu den Vorstössen. Bei einem Ja könnten Quellen nicht mehr im gleichen Ausmass wie heute auf den Schutz ihrer Identität vertrauen, schrieben mehrere Verbände in einem Communiqué. Damit stehe eine zentrale Voraussetzung für investigativen Journalismus und die Kontrollfunktion der Medien auf dem Spiel.

Bereits die Unsicherheit darüber, ob ihre Identität geheim bleibe, könne Informantinnen und Informanten abhalten, sich an eine Redaktion zu wenden, hiess es weiter. Informationen aus Behörden oder Unternehmen könnten entscheidend sein, um Missstände von erheblichem öffentlichem Interesse aufzudecken.