Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) spricht sich mehrheitlich dafür aus, den Vorschlag des Bundesrats betreffend die Eigenmittelanforderungen systemrelevanter Banken anzupassen. Beim vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen von den Eigenmitteln soll nicht nur hartes, sondern zur Hälfte auch zusätzliches Kernkapital (AT1) berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll AT1-Kapital gestärkt werden, damit es frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Bank leistet.
Medienmitteilung Parlamentsdienste
Die Kommission sieht ihren Vorschlag als Kompromiss zwischen dem Vorschlag des Bundesrats und den Anliegen der Kantone, der Wirtschaft. Und der hauptsächlich betroffenen Bank UBS. Deren Wettbewerbsfähigkeit soll damit gewährleistet bleiben.
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft 26.027 sieht vor, dass systemrelevante Banken den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus künftig vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Aus Sicht der WAK-S schränkt dies die Konkurrenzfähigkeit der UBS zu stark ein – dies auch zum Schaden der Wirtschaft.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats schlägt eine alternative Lösung vor
Sie beantragt deshalb mehrheitlich folgende alternative Lösung. Beim vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen von den Eigenmitteln (Tier 1) sollen alle verlustabsorbierenden Komponenten des Kernkapitals, also CET1 und zusätzliches Kernkapital (AT1), berücksichtigt werden. AT1-Anleihen sollen dabei bis maximal 50 Prozent berücksichtigt werden dürfen. Bei der Festlegung der Anrechenbarkeit von zusätzlichem AT1 soll sich der Bundesrat nach dem europäischen Marktstandard richten (vgl. Art. 11 Abs. 5 im beiliegenden DokumentFormatwechsel). Mit weiteren Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass bei Unterschreiten der Mindestanforderung der Bank – anders als heute – das AT1-Kapital bereits frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Bank leistet.
Die Mehrheit beantragt dazu einen differenzierten mehrstufigen Mechanismus. Unterschreitet die Bank ihre Anforderung für hartes Kernkapital (CET1) bzw. für systemrelevante Banken ihre höhere CET1-Anforderung der nach risikogewichteten Positionen (RWA) auf konsolidierter Ebene (Finanzgruppe), so darf sie keine AT1-Instrumente bzw. Anleihen mehr zurückkaufen, die Zinszahlungen und die Dividendenzahlungen müssen gestoppt werden und auch Aktienrückkaufprogramme werden eingestellt. Zusätzlich soll auch die variable Vergütung («Bonus Pool») im laufenden Jahr reduziert werden. Führen diese Massnahmen innerhalb einer Frist von 6 Monaten nicht dazu, dass die Bank die CET1-Anforderungen wieder erfüllt, greifen weitere Massnahmen, die zur Stabilisierung führen sollen. (Details des Mechanismus vgl. Art. 11a im beilegenden DokumentFormatwechsel).
UBS müsste künftig ausländische Beteiligungen zu 90 Prozent unterlegen
Die Kommission unterstützt dieses Gesamtkonzept mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die 5 Gegenstimmen geben einer Lösung den Vorzug, wonach die UBS ihre ausländischen Beteiligungen künftig zu 90 Prozent mit CET1 unterlegen müsste. Und begründen dies in Übereinstimmung mit dem Bundesrat damit, dass AT1 in der Krise nicht verlustabsorbierend seien. Daran ändere auch deren neue Ausgestaltung nichts, die im Gegenteil nur neue Rechtsunsicherheit schaffe.
Eine weitere Minderheit beantragt, in dieser Frage dem Bundesrat zu folgen. Und eine vollständige Unterlegung der ausländischen Beteiligungen mit hartem Kernkapital vorzusehen. Diese Lösung lehnte die Kommission in der Gegenüberstellung mit einer Eigenmittelunterlegung von 90 Prozent jedoch deutlich ab. Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Ebenso lehnte die Kommission es mit 7 zu 4 bei 2 Enthaltungen Stimmen ab, ganz auf eine Regelung der Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Gesetz zu verzichten. Und diese Frage wie bis anhin dem Bundesrat auf Verordnungsstufe zu überlassen. Auch davon, systemrelevante Banken zu verpflichten, ausländische Beteiligungen direkt ihrer Konzernobergesellschaft anzugliedern, will die Kommission mit demselben Stimmenverhältnis nichts wissen. Aus Sicht der Mehrheit wäre dies ein zu starker Eingriff in die Organisation der UBS. Über entsprechende Minderheitsanträge wird der Rat befinden.
Die Regelung ist mit der Rechtssprechung der EU vergleichbar
Zwei zusätzliche Elemente fanden jedoch Eingang in die Vorlage. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der systemrelevanten Banken gegenüber wichtigen Finanzplätzen soll ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Systemrelevante Banken sollen ausserdem über einen dauerhaften Sozialplan verfügen müssen. Mit dem Ziel, die Arbeitsplätze auch unabhängig von einer drohenden Insolvenz zu sichern. Eine Minderheit lehnt dies ab.
Insgesamt wird aus Sicht der Kommissionsmehrheit durch die von ihr beantragte Lösung eine sehr harte Regelung geschaffen, die international aligniert und mit den Regelungen in der EU und im UK vergleichbar ist. Die Lösung ist markttauglich und umsetzbar und erlaubt es der UBS, konkurrenzfähig zu bleiben. Die Kommission stimmte dem von ihr ergänzten Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Der Kommissionspräsident hat über diese Beschlüsse am 31. August an einer mündlichen Medienorientierung informiert.
Der Ständerat wird sich in der Herbstsession mit der Änderung des Bankengesetzes befassen. Die Beratung der Vorlage zum Public Liquidity Backstop (23.062) wird die Kommission im nächsten Quartal wieder aufzunehmen.
Ausweitung der Definition von Familienbetrieben im Arbeitsgesetz
Mit einer Standesinitiative (25.314) verlangt der Kanton Basel-Stadt, Artikel 4 des Arbeitsgesetzes so anzupassen, dass nicht nur Ehepartner und Verwandte in auf- und absteigender Linie, sondern neu auch Geschwister und andere Verwandte in Seitenlinie vom Begriff des Familienbetriebes erfasst sind. Anlass für die Standesinitiative gab der Fall eines Familienbetriebs, der nach dem Tod der geschäftsführenden Mutter am Sonntag vorübergehend schliessen musste, weil Geschwister nach der heutigen Definition nicht zu den Familienmitgliedern gehören, die vom Arbeitsgesetz ausgenommen sind. Zwar ist dieser konkrete Fall einer besonderen Gesetzeskonstellation im Kanton Basel-Stadt zu verdanken, die Kommission will der Initiative aber dennoch Folge geben, weil sie das Anliegen aus gewerblicher Sicht für berechtigt hält. Sie will die in Artikel 4 genannten Ausnahmen jedoch eng halten und auf Geschwister und Konkubinatspaare beschränken. Gibt die WAK-N der Initiative ebenfalls Folge, kann die WAK-S einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten.
Weitere Beschlüsse
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative 25.411 (Pa. Iv. Meier Andreas. Verbesserung der Finanzmarktstabilität durch klare Regeln bei der Übertragung von Sicherheiten an die SNB) beraten. Obschon der Handlungsbedarf unbestritten ist, lehnt die WAK-S es mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, dem Entscheid der WAK-N zuzustimmen. Die Mehrheit ist der Meinung, die Vorlage, die der Bundesrat am 12. August 2026 in die Vernehmlassung geschickt hat, setze das Anliegen vollumfänglich um, sie möchte vermeiden, dass Parlament und Bundesrat parallel am selben Thema arbeiten. Das Geschäft geht zurück an die WAK-N zur erneuten Stellungnahme.
Die Kommission hat am 31. August 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Erich Ettlin (M-E, OW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.


