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Gewalttätige Angriffe gegen Polizisten sollen in Zukunft schärfer bestraft werden. (Bild: Mediendienst Stapo Zürich)

SiK-N verlangt weitere Massnahmen gegen Gewaltextremismus

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) erachtet gewalttätige Vorfälle bei Demonstrationen sowie Gewalttaten gegen die Ordnungskräfte als inakzeptabel. Sie fordert eine Verschärfung des Strafrechts und hat deshalb zwei Parlamentarische Initiativen eingereicht. Hingegen sieht die SiK-N keine Notwendigkeit, eine bundesrechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Veranstalter von Demonstrationen die Sicherheitskosten übernehmen müssen. Da diese Regelungen in der Kompetenz der Kantone liegen und bereits vorhanden sind. Eine entsprechende Motion lehnt sie deshalb ab.

Die SiK-N sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Gewaltextremismus. Sie stellt fest, dass es an Kundgebungen regelmässig zu gewalttätigen Angriffen auf Polizeiangehörige kommt. Wobei auch gefährliche und pyrotechnische Gegenstände eingesetzt werden. Der Einsatz solcher Gegenstände birgt ein erhebliches Risiko für schwere oder gar lebensgefährliche Verletzungen von Polizeiangehörigen und Demonstrierenden. Was nicht hinnehmbar ist. Deshalb soll aus Sicht der SiK-N Artikel 285 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) ergänzt werden. Und der Einsatz gefährlicher oder pyrotechnischer Gegenstände mit Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr und bis zu fünf Jahren bestraft werden. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die SiK-N eine entsprechende Parlamentarische Initiative 26.454 eingereicht.

Gewalttaten gegen die Polizei soll mit einer Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft werden

Zudem hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung eine zweite Parlamentarische Initiative eingereicht (Pa.Iv. 26.455), die Art. 260 Abs 1 StGB ergänzt. So soll für den Fall, dass es bei einer öffentlichen Zusammenrottung zu einer erheblichen Gefährdung der körperlichen Integrität von Menschen oder zu erheblichen Sachschäden kommt, für Teilnehmer ein Strafmass mit einer Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten vorgesehen werden. Die Minderheit spricht sich gegen die Verschärfungen aus. Sie erachtet gewalttätige Vorfälle bei Demonstrationen ebenfalls als inakzeptabel, sieht aber keinen zusätzlichen gesetzlichen Handlungsbedarf. Vielmehr verlangt die Minderheit, dass die bestehenden Gesetze strikte angewendet werden.

Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich die SiK-N gegen die Schaffung einer bundesrechtlichen Grundlage aus, mit welcher die Veranstalter von Demonstrationen die Sicherheits- und Interventionskosten ganz oder teilweise tragen müssen. Und beantragt, die entsprechende Motion (25.4774 Juillard) des Ständerates abzulehnen. Die Kommission warnt vor einem Eingriff in die kantonale Polizeihoheit. Der Verletzung des Subsidiaritätsprinzips und einer Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten der Kantone und Gemeinden. Sie weist darauf hin, dass die Kantone und Gemeinden bereits entsprechende Regelungen erlassen haben. Und sieht somit keinen Handlungsbedarf auf Stufe Bund.

Förderung der Innovation im Bereich Sicherheit und Verteidigung

Die SiK-N will, dass der Bund sicherheits- und verteidigungsrelevante Innovationen in der Schweiz gezielt fördert. Dabei sollen insbesondere Projekte unterstützt werden, die zu bedeutenden technologischen Fortschritten führen können, wegen den hohen technologischen und wirtschaftlichen Risiken aber nicht von der Privatwirtschaft übernommen werden. Dabei unterstreicht die Mehrheit, dass das Förderprogramm unbürokratisch auszugestalten sei. Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die SiK-N deshalb, dem Ständerat zu folgen und der entsprechenden Motion 25.4639 (Würth) zuzustimmen. Die Minderheit ist der Auffassung, dass der Bundesrat bereits über die notwendigen gesetzlichen Grundlagen verfügt und keine zusätzlichen Massnahmen seitens des Parlaments notwendig sind. Zudem steht sie einer staatlichen Federführung in diesem Bereich kritisch gegenüber. Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession beraten.

Zustimmung für eine souveräne digitale Infrastruktur in der Schweiz

Die SiK-N stellt fest, dass die Gefahren der technologischen Abhängigkeit der Schweiz immer deutlicher werden und die Sicherstellung der digitalen Souveränität entsprechend dringlich ist. Insbesondere hat die Künstliche Intelligenz die Problematik zusätzlich verschärft. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, die Motion 24.3209 (Juillard) anzunehmen und dem Ständerat zu folgen. Die Minderheit lehnt die Motion ab, weil bereits mehrere entsprechende Projekte am Laufen sind und zuerst deren Ergebnisse abgewartet werden müssen. Zudem hat die Minderheit ordnungspolitische Bedenken und warnt vor den nicht abschätzbaren Kosten für den von der Motion geforderten Aufbau von Infrastrukturen. Die Motion wird voraussichtlich in der Herbstsession im Nationalrat behandelt.

An der Sitzung liess sich die SiK-N zudem über die Leitlinien des Bundesrates für die Verteidigung, die Rüstungsplanung sowie den aktuellen Stand der Top Projekte des VBS informieren wie auch über die aktuelle Lage zur inneren Sicherheit in der Schweiz.

Die Kommission hat am 31. August und 1. September 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP, VD) und teils in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister in Bern getagt.