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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) plädiert für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. (Bild: zVg)

Gezielte Verschärfung des Jugendstrafrechts

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) prüfte im Rahmen der Beratung der Motion Fehr Düsel 24.3115, ob Anpassungen im Jugendstrafrecht notwendig sind. Dabei berücksichtigte sie auch den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Engler 23.3205. Sowie den Zusatzbericht zu jugendlichen Intensivtätern, den sie bei der Verwaltung in Auftrag gegeben hatte.

Die Kommission führte zunächst umfassende Anhörungen durch. Sie liess sich von Vertreterinnen und Vertretern der KKJPD beraten. Und informierte sich bei Experten aus den Bereichen Strafverfolgung und Jugendpsychiatrie. Sowie von Fachpersonen aus Vollzugseinrichtungen für Jugendliche informieren. Die Anhörungen bestätigten den breiten Konsens, dass sich das schweizerische Jugendstrafrecht grundsätzlich bewährt hat. Im Vordergrund stehen nicht die Bestrafung, sondern Erziehung und Spezialprävention. Der erzieherische Ansatz ist dabei keineswegs mit Milde gleichzusetzen. Massnahmen können bereits unmittelbar nach der Tat greifen, sehr intensiv und freiheitsentziehend ausgestaltet sein und bis zum 25. Altersjahr dauern.

Die geltenden Strafen haben nicht die gewünschte Wirkung

Obwohl die angehörten Fachpersonen das geltende Jugendstrafrecht einhellig positiv beurteilen und keinen Anpassungsbedarf sehen, erkennt die Kommission insbesondere bei jugendlichen Intensivtätern, die schwere Gewaltdelikte begangen haben, einen gewissen Handlungsbedarf. Sie ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber neben den Zielen von Schutz und Erziehung auch dem allgemeinen Rechtsverständnis und dem Bedürfnis nach einer angemessenen Reaktion auf besonders schwere Straftaten Rechnung tragen muss. Die Kommission möchte deshalb die Maximalstrafen im Jugendstrafrecht gezielt anpassen. Sie beantragt dem Rat mit 9 zu 2 Stimmen, Punkt 3 der Motion anzunehmen. Und den maximalen Freiheitsentzug für Jugendliche ab 16 Jahren von vier auf sechs Jahre und für 15-Jährige von einem auf zwei Jahre zu erhöhen.

Damit soll insbesondere bei den wenigen Jugendlichen, die schwere Gewaltdelikte begangen haben und bei denen die Schutzmassnahmen nicht die gewünschte Wirkung zeigen, eine angemessene Sanktionierung ermöglicht werden. Die übrigen Punkte der Motion lehnt die Kommission ab. Da sie aus ihrer Sicht zu stark in das bewährte System des Jugendstrafrechts eingreifen würden. Eine Minderheit beantragt dem Rat, sämtliche Punkte der Motion abzulehnen. Eine weitere Minderheit beantragt, die Motion in allen Punkten anzunehmen.

Kommission befürwortet eine einheitliche Alterslimite von 70 Jahren für von der Bundesversammlung gewählte Personen

Die Kommission befürwortet eine einheitliche Alterslimite von 70 Jahren für sämtliche Personen, die von der Bundesversammlung gewählt werden. Mit Ausnahme der Mitglieder des Bundesrats sowie des Bundeskanzlers resp. der Bundeskanzlerin. Sie hat dazu mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative eingereicht (26.456). Die Kommission unterstützt zudem mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission zur Erhöhung der Alterslimite des Bundesanwalts auf 70 Jahre (26.452). Eine alleinige Erhöhung für den Bundesanwalt bei gleichbleibender Alterslimite von 68 Jahren für seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter lehnt sie jedoch ab, da dies aus ihrer Sicht auf eine Ad-personam-Lösung hinauslaufen würde.

Die Kommission hat am 1. September 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans in Bern getagt.