Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) spricht sich mit 13 zu 12 Stimmen dafür aus, eine vorsorgliche Regelung für die Finanzierung des Wiederaufbaus nach einem schwerwiegenden Erdbeben zu treffen. Dabei soll die Absicherung gegen Erdbebenschäden, wie sie alle 100 Jahre zu erwarten sind, in der individuellen Verantwortung liegen. Erst bei einem noch schwereren Ereignis soll der Bund alle Immobilieneigentümer verpflichten können, einen beschränkten finanziellen Beitrag zur Bewältigung zu leisten.
Medienmitteilung Parlamentsdienste
Die UREK-N hat die Vorlage «Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» (24.095) mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Sie betont, dass es eine Frage der Zeit ist, bis in der Schweiz ein schwerwiegendes Erdbeben eintritt. Gleichzeitig ist nur ein Bruchteil der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. Aus Sicht der Kommission ist es ein Gebot der politischen Verantwortung, angesichts des enormen Schadenpotenzials finanziell für dieses Risiko vorzusorgen.
Die privaten Immobilien-Besitzer stehen bei der Erdbebenversicherung primär in der Pflicht
Die Kommission setzt dabei zuerst auf die private, eigenverantwortliche Versicherungsdeckung. Der staatliche Mechanismus soll erst bei Erdbeben zum Tragen kommen, die in diesem Ausmass statistisch alle 100 Jahre oder seltener zu erwarten wären. Und damit eine volkswirtschaftliche Tragweite haben. Dies entspricht Modellrechnungen zufolge einer Schadenssumme von ca. 6,3 Milliarden Franken. Schäden unterhalb dieser Schwelle würden weiterhin privat getragen. Es steht den Eigentümern frei, sich dagegen auf dem freien Versicherungsmarkt abzusichern. Ist der Schaden grösser, dürfte der Bundesrat alle Eigentümer zu einem Beitrag von bis zu 0,5 % des Versicherungswerts ihres Gebäudes verpflichten. Um den Wiederaufbau zu finanzieren. Die Kommission erachtet diese Lösung als effizient und kostengünstig. Da Beiträge erst im Ereignisfall fällig werden und im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Versicherung nicht laufend Prämien zu bezahlen sind.
Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage ab. Sie befürchet, dass die Vorlage das Prinzip der Eigenverantwortung schwächt, da mit einer staatlichen Absicherung der Anreiz schwindet, sich freiwillig gegen Erdbeben zu versichern – obwohl auf dem Versicherungsmarkt ein entsprechendes Angebot besteht. Der vorgeschlagene Solidaritätsmechanismus stelle zudem keinen angemessenen Ausgleich zwischen verschiedenen Regionen und zwischen Eigentümern, Mietenden und der Allgemeinheit her. Auch in der konkreten Umsetzung befürchtet die Minderheit grosse administrative Aufwände und Unsicherheiten.
Wasserknappheit und nationale Wassermanagementstrategie
Die Kommission hat eine Diskussion zum Thema Wasserknappheit geführt und sich vom Bundesrat zum Erarbeitungsstand der nationalen Strategie zum Wassermanagement, welche im Rahmen der Legislaturplanung 2023-2037 initiiert wurde, informieren lassen. Sie hat Kenntnis genommen von den laufenden Arbeiten seitens der Bundesverwaltung und befürwortet die geplanten Massnahmen, insbesondere zur Verbesserung der kantonsübergreifenden Datengrundlage zur Wasserverfügbarkeit und Wassernutzung. Die Kommission hat beschlossen, sich im Februar erneut vom Bundesrat zu den im Rahmen der Strategie vorgesehenen Massnahmen und deren Umsetzung informieren zu lassen.
CO2-Grenzausgleich für Zement: Kommission verabschiedet Gesetzesentwurf
Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Kommission ihren Gesetzesentwurf für einen CO2-Grenzausgleich bei Zementimporten in der Gesamtabstimmung angenommen. Mit der Vorlage setzt die Kommission die parlamentarische Initiative 21.432 um. Hintergrund ist die Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems, die insbesondere für die Zementindustrie mit steigenden CO2-Kosten verbunden ist. Mit dem neuen Gesetz soll eine Abgabe auf Zementimporte aus Ländern ohne vergleichbare CO2-Bepreisung erhoben werden. Diese gleicht die Differenz zwischen dem inländischen und dem ausländischen CO2-Preis aus und schafft damit faire Wettbewerbsbedingungen. So kann dem Risiko begegnet werden, dass die Produktion und damit die Treibhausgasemissionen in Länder mit tieferen Klimastandards verlagert werden.
Eine Minderheit der Kommission lehnt den Gesetzesentwurf ab. Sie sieht im CO2-Grenzausgleich ein neues Handelshemmnis und befürchtet negative Auswirkungen auf die aussenwirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz.
Die Kommission hat eine Vernehmlassung zu ihrer Vorlage durchgeführt und anschliessend den Entwurf in gewissen Punkten präzisiert. Die definitive Vorlage der Kommission wird in wenigen Tagen auf der UREK-Seite (> Weitere Berichte) veröffentlicht. Sie geht zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie voraussichtlich in der Wintersession im Rat behandelt wird.
Genehmigung zweier Zusatzkredite für Reservekraftwerke
Mit 15 Stimmen zu 0 bei 9 Enthaltungen hat die Kommission zwei Zusatzkredite mit einer Gesamtsumme von 131,3 Millionen Franken gutgeheissen. Der erste Kredit über 100 Millionen Franken dient der Projektierung neuer Reservekraftwerke. Der zweite Zusatzkredit soll den Betrieb des Reservekraftwerks in Monthey als Übergangslösung sicherstellen. Die Kommission erachtet es als wichtig, diese Zusatzkredite zu sprechen, um allfällige spätere Mehrkosten und Verzögerungen zu vermeiden. In ihrer letzten Sitzung hat die Kommission die Beratung des neuen Verpflichtungskredits von 2,18 Milliarden Franken für neue Reservekraftwerke sistiert, aber gleichzeitig für die heutige Sitzung die Beratung der beiden Zusatzkredite vorgesehen.
Keine Kompetenzänderung bei der Naturkatastrophenhilfe
Die Kommission lehnt die Motion 25.4416 mit 13 zu 11 Stimmen ab. Diese verlangt, dass sich der Bund künftig bei Naturkatastrophen stärker an der Finanzierung von Sofortmassnahmen beteiligt. Die Kommission anerkennt zwar, dass es in besonderen Fällen angemessen sein kann, dass der Bund betroffene Kantone und Gemeinden unterstützt. Dabei bleibt die Kompetenz für die Bewältigung solcher Ereignisse jedoch bei den Kantonen. Aus Sicht der Kommission ist fraglich, ob eine grundsätzliche finanzielle Verpflichtung des Bundes mit dieser Kompetenzordnung vereinbar wäre, und möchte den Postulatsbericht 25.3669 abwarten, der sich mit dieser Frage befasst. Vergangene Ereignisse haben zudem gezeigt, dass der Bund auch im bestehenden Kompetenzrahmen Unterstützung leisten kann. Eine Minderheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Sie erachtet es als sinnvoll, die Rolle des Bundes bei grossen Schadensfällen nach Naturereignissen vorausschauend und klar zu regeln.
Einführung eines oberen Schwellenwerts für Wölfe
Mit 16 gegen 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion 25.4464 anzunehmen. Diese Motion verlangt, dass ein oberer Schwellenwert für die Wolfspopulation eingeführt wird. Wird dieser überschritten, soll der Abschuss einzelner Wölfe oder ganzer Rudel erlaubt werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Motion dazu beitragen wird, die Anzahl Nutztierrisse weiter zu reduzieren und die Bevölkerung zu schützen. Die Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Sie erachtet andere Massnahmen wie etwa eine verstärkte Unterstützung für die Alpwirtschaft oder die Beschleunigung der Abschussbewilligungsverfahren als wirksamer.
Weiterbetrieb des Felslabors Mont Terri
Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, die Motion 25.4686 anzunehmen. Sie befürwortet das Anliegen der Motion, den Betrieb des Felslabors Mont Terri im Kanton Jura weiterhin durch den Bund zu gewährleisten. Aus Sicht der Kommission ist es wesentlich, eine gute Lösung für den langfristigen Fortbestand des Felslabors zu finden. Damit soll ermöglicht werden, dass dort auch künftig wichtige Forschungsprojekte durchgeführt werden, insbesondere im Bereich der geologischen Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle.
Beitrag von Online-Handelsplattformen zu Entsorgung und Recycling
Mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission eine Motion mit dem Titel «Ausländische Online-Handelsplattformen dem USG unterstellen» (26.4071) eingereicht. Damit verfolgt sie das Ziel, ausländische Online-Handelsplattformen bezüglich Entsorgung und Recycling der dort vertriebenen Produkte in die Pflicht zu nehmen. Diese Plattformen sollen sich ebenfalls an der vorgezogen Finanzierung der Verwertung beteiligen, so dass das bewährte System der kostenfreien Rückgabe, insbesondere von ausgedienten Elektrogeräten, nicht unterlaufen wird. Auch die Motion «Gleichbehandlung von Online-Plattformen bei Rücknahme- und Entsorgungspflichten gemäss VREG» (26.3243) mit einer sehr ähnlichen Zielsetzung wurde angenommen, dies oppositionslos.
Die Kommission hat am 31. August und 1. September 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nicolò Paganini (M-E, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.


