schweiz eu europäische union bilaterale III verträge umsetzung beratung parlament
Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat über das Beihilfeüberwachungsgesetz mit der EU beraten. (Bild: Mediathek EU)

Paket Schweiz-EU: Beratung zur Beihilfeüberwachung

Die Kommission hat die Detailberatung des neuen Beihilfeüberwachungsgesetzes (BHÜG), das einen Teil der innenpolitischen Umsetzung des Vertragspakets Schweiz-EU bildet, abgeschlossen (26.023).

Nachdem sich die Kommission an ihrer letzten Sitzung für eine unabhängige Beihilfekommission ausgesprochen hatte, hat sie sich nun mit den verbleibenden Anträgen zum BHÜG befasst. Sie unterstützt die von der APK-S in ihrem Mitbericht an die WAK-S gestellten Anträge zur Begrenzung des Anwendungsbereichs (8 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen; Art. 1 Abs. 4). Und zur Begrenzung der Gebühren für die Beratungstätigkeit (einstimmig; Art. 7 Abs. 3).

WAK-S hat die Beratung des Pakets Schweiz-EU abgeschlossen

Die Kommission ist ebenfalls der Ansicht, dass die Parteirechte im Verfahren vor der Beihilfekommission gestärkt werden sollen. Anders als die APK-S setzt sie dabei jedoch auf einen allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen der vertieften Prüfung (Art. 24). Zudem spricht sie sich mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten dafür aus, den Vorbehalt zugunsten längerer kantonaler Verjährungsfristen bei der Rückforderung unzulässiger Beihilfen beizubehalten, und folgt in diesem Punkt dem Bundesrat (Art. 43 Abs. 1).

Damit hat die WAK-S die Beratung der ihr zugewiesenen Teile des Pakets Schweiz–EU abgeschlossen. Das Paket wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten.

Die Kommission hat am 31. August 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Erich Ettlin (M-E, OW) in Bern getagt.