Werden rechtswidrig in der Schweiz lebende Frauen Opfer einer Sexualstraftat, sollen sie keinen zusätzlichen Schutz erhalten. Dass Strafverfolgungsbehörden den illegalen Aufenthalt nicht anzeigen müssen, will der Ständerat nicht. Er weist eine entsprechende Motion der Waadtländerin Jessica Jaccoud (SP) zurück.
Medienmitteilung Parlamentsdienste
Mit 28 zu 12 Stimmen und mit 3 Enthaltungen lehnte der Ständerat am Donnerstag die Motion 25.4224 von Nationalrätin Jessica Jaccoud (SP/VD) ab. Wenn Frauen ohne geregelten Aufenthalt eine Sexualstraftat anzeigen wollten, riskierten sie ihre Ausweisung, schrieb Jaccoud. Doch sie brauchten Schutz, und Täter dürften nicht straflos davonkommen.
Strafrecht nicht richtiger Ort
Die Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) war gegen die Motion. Sie hielt das Strafrecht für den falschen Ort, um das Dilemma der Opfer zwischen illegalem Aufenthalt und Strafverfolgung zu lösen, fand sie. Der geeignete Ort wäre eine Anpassung im Migrationsrecht.
Auch wollte die Mehrheit nicht bestimmte Opfer anders behandeln als andere. Ein Antrag, die Motion auf alle Personen anzuwenden, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und Opfer einer Straftat geworden sind, wurde in der Kommission abgelehnt.
Die rot-grüne Minderheit war für die Motion. Geschlechtsspezifische Gewalt betreffe vor allem Frauen, machte sie geltend. Entsprechend sei ein besonderer Schutz angezeigt, der nicht vom Aufenthaltsstatus der Opfer abhängen dürfe. Die betroffenen Frauen seien in einer prekären Lage, sagte Carlo Sommaruga (SP/BE).
Als Beispiel nannte er den Fall eines ehemaligen Aargauer Politikers, der beschuldigt wird, mehrere Frauen betäubt und schwere Sexualdelikte an ihnen begangen zu haben. Die RK-S hatte ihren Antrag vor den Berichten zu dem Fall beschlossen. Die Mutter eines der Opfer – eine Polin – hatte ihre Stelle im Haushalt des Verdächtigten verloren.
Motion von Jessica Jaccoud ist vom Tisch
Mutter und Tochter wandten sich deshalb an die Sozialbehörde ihrer Wohngemeinde. Diese gewährte statt Sozialhilfe aber nur Nothilfe. Zudem meldete sie die beiden Frauen dem Migrationsamt. Wegen des Verdachts auf Scheinarbeit drohte ihnen die Wegweisung. Erst als sie ihren Fall öffentlich angeprangert hätten, sei dieses Verfahren gestoppt worden, sagte Sommaruga.
Der Bundesrat hätte das Anliegen umsetzen wollen, um Frauen besser zu schützen, wie Justizminister Beat Jans sagte. Die Motion ist nun aber vom Tisch.
Die Motion 25.4224 “Geschlechtsspezifische Gewalt. Kein Opfer ohne Gerechtigkeit, kein Täter ohne Verurteilung” von Jessica Jaccoud (SP/VD) im Überblick:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254224


