Das Referendum gegen die Änderung des Kernenergiegesetzes (KEG) ist zustande gekommen.
Medienmitteilung Bundeskanzlei
Am 6. Oktober 2026 hat das Referendumskomitee 79 479 Unterschriften gegen die Änderung vom 19. Juni 2026 des Kernenergiegesetzes (KEG) eingereicht. Die Überprüfung durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass 78 922 der eingereichten Unterschriften gültig sind. Damit ist das Referendum formell zustande gekommen.
Änderungen im Kernenergiegesetz


