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Die Schweiz will sich im Rahmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA stärker engagieren. (Bild: Unsplash)

Schweiz will mit dem ersten Raumfahrtgesetz hoch hinaus

Das erste Schweizer Raumfahrtgesetz ist einen Schritt weiter: Der Nationalrat hat ihm am Donnerstag klar zugestimmt. Die Fraktionssprecherinnen und -sprecher sagten durchwegs, es sei Zeit, dass sich die Schweiz ein solches Gesetz gebe. Die Schweiz sei Gründungsmitglied der Europäischen Weltraumorganisation ESA und habe vier Uno-Weltraumkonventionen ratifiziert. Das gebe unserem Land auch eine Verantwortung, hiess es im Rat weiter. Mit diesem Gesetz könne die Schweiz diese Verantwortung auch übernehmen.

Der Weltraum scheine weit weg, doch die Satellitentechnik sei heute Teil des Alltags. Und die Schweiz sei eine Raumfahrtnation: Rund 250 Akteure seien hierzulande aktiv – Unternehmen, Jungunternehmen, Hochschulen. Es sei deshalb nötig, diesen einen Rechtsrahmen zu geben. Die Branche wisse: ein Rechtsrahmen sei kein Hindernis, sondern ein Gütesiegel.

Schweiz will mit dem neuen Weltraum Gesetz hoch hinaus

Das neue Gesetz regelt gemäss Aussagen des Bundesrats erstmals die Anforderungen für den Betrieb von Schweizer Satelliten im Weltraum. Der Bundesrat will mit dem Gesetz erreichen, dass jede Raumfahrtaktivität bewilligt und beaufsichtigt wird und internationalen Standards entspricht. Zudem regle es Haftungsfragen und schaffe ein nationales Register für Weltraumgegenstände.

Einzelne Satellitenbetreiber seien bereits heute in der Schweiz tätig. Ohne gesetzliche Grundlage sei es dem Bund nicht möglich, den Betrieb von Satelliten zu bewilligen und zu beaufsichtigen. Auch fehle eine gesetzliche Grundlage, um unerwünschte Raumfahrtaktivitäten zu unterbinden.

Parlament will mit dem Weltraumgesetz sowohl private wie auch staatliche Akteure fördern

Auf Antrag der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) stimmte die grosse Kammer mehreren Ergänzungen des Gesetzes zu. Damit, so die Kommission, werde der Geltungsbereich des Gesetzes ausgeweitet und würden gleichzeitig zusätzliche Schritte zur Förderung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Schweiz unternommen. Gleichzeitig werde dem Sicherheitsaspekt verstärkt Rechnung getragen.

So schrieb der Nationalrat etwa in den Zweckartikel des Erlasses, dass das Gesetz nicht nur für private Unternehmen der Raumfahrt international wettbewerbsfähige Rahmenbedingen schaffen solle, sondern auch für Forschungsorgane und weitere Akteure der Raumfahrt.

Sämtliche Änderungsanträge einer links-grünen Minderheit, unter anderem zugunsten von Umweltschutzbestimmungen und zu Cybersicherheit, wurden abgelehnt. In der Schlussabstimmung passierte das Gesetz ohne Gegenstimmen mit 191 Ja bei zwei Enthaltungen. Es geht nun in den Ständerat.