Das vom Bundesrat nach der Corona-Pandemie erneuerte Epidemiengesetz ist im Ständerat recht gut angekommen. Er genehmigte es klar, baute aber Schranken für das staatliche Handeln ein. Und verstärkte die Hilfe für die Wirtschaft im Fall einer Pandemie. So schrieb der Ständerat ins Gesetz, dass eine “besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit” dann vorliegt, wenn die Gefahr der Ausbreitung eines bestimmten Krankheitserregers “deutlich erhöht” ist. Der Bundesrat hatte die Formulierung “erhöht” vorgeschlagen.
Medienmitteilung Parlamentsdienste
Auch will die kleine Kammer, dass Massnahmen “auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen Lebens ausgerichtet sein” sollen. Beide Ergänzungen hatte die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) beantragt.
Ein Einzelantrag von Peter Hegglin (Mitte/ZG) wurde ebenfalls gutgeheissen. Wonach bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen auch das Prinzip der Nichtdiskriminierung berücksichtigt werden muss.
Angenommen wurde auch ein SGK-S-Antrag zu Finanzhilfen an Unternehmen aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen in einer Pandemie. Er sieht zusätzlich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen verbürgten Bankkrediten zur Liquiditätssicherung eine weitere Massnahme vor. Namentlich die Entschädigungspflicht für ungedeckte laufende Kosten und Erwerbsausfälle von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden vor.
Diese À-fonds-perdu-Beiträge sollen nach einer dreissigtägigen Karenzfrist ausgerichtet und mehrheitlich durch die für die Anordnung der Massnahmen verantwortliche Behörde finanziert werden. Während der Bundesrat für Finanzhilfen eine Kann-Formulierung vorschlug, verpflichtet nun der Ständerat mit seiner Formulierung den Staat zum Handeln, wie mehrfach betont wurde.
Nichteintretensantrag gescheitert
Mit 41 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte der Rat nach der Eintretensdebatte einen Antrag von Pirmin Schwander (SVP/SZ) auf Nichteintreten ab. Fast ebenso klar scheiterte ein Rückweisungsantrag von ihm.
Der Neuenburger SP-Ständerat Baptiste Hurni sagte zuvor im Namen der SGK-S, bei einem Ja zu den Anträgen Schwander bliebe das geltende Gesetz in Kraft. Drei Elemente sprächen aber im Vergleich zum heute geltenden Gesetz für den neuen Erlass in der von der Kommission vorgeschlagenen Form.
Erstens akzentuiere die neue Vorlage die Verhältnismässigkeit und strebe an, dass in einer Pandemie stets die weniger einschneidenden Massnahmen getroffen würden. Zweitens sei der Artikel, in dem ausgeführt werde, wann ein Impfobligatorium in Kraft träte, restriktiver formuliert. Und drittens schreibe der Rat dank einem Antrag der SGK-S ein ganzes Entschädigungskonzept ins Gesetz.
Maya Graf (Grüne/BL) sagte, es handle sich um eine gute, austarierte Vorlage. Auch Damian Müller (FDP/LU) hielt fest, die Vorlage ziehe wichtige Lehren aus der Pandemie. Die Kommission habe in zentralen Punkten gute Präzisierungen vorgenommen. Esther Friedli (SVP/SG) sagte, sie stimme ohne Begeisterung zu, sei aber dank der Eingriffe der Kommission für Eintreten.
Rücksicht auf Covid-19-Evaluationen
Der Bundesrat hatte die Vorlage im Sommer 2025 präsentiert. Die Vorlage berücksichtigt nicht nur Stellungnahmen, die in der Vernehmlassung eingingen, sondern auch Erkenntnisse mehrerer Evaluationen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Im erneuerten Gesetz wird laut Bundesrat die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch eine übertragbare Krankheit geklärt. Bund und Kantone werden zudem verpflichtet, sich auf gesundheitliche Notlagen vorzubereiten, insbesondere mit Krisenplänen wie dem nationalen Pandemieplan.
Bevor der Bundesrat eine besondere Lage erklärt, muss er künftig das Parlament und die Kantone konsultieren.
Die Kantone bleiben hauptsächlich zuständig für das Anordnen von Einschränkungen im Krisenfall, zum Beispiel Verbote von Veranstaltungen. Sollte es sich hingegen als notwendig erweisen, hat der Bund die Kompetenz, schweizweite Massnahmen zu ergreifen. Wie etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Systeme und Methoden zur Überwachung übertragbarer Krankheiten, wie das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Genomsequenzierung bestimmter Krankheitserreger, werden mit den neuen Regelungen digitalisiert, besser vernetzt und insgesamt gestärkt.
Bund kann Güter selber herstellen
Die Revision präzisiert und erweitert auch, wann der Bund bei der Bereitstellung von medizinischen Gütern wie Impfstoffen und Schutzmasken tätig werden muss. Sie sieht vor, dass der Bundesrat wichtige medizinische Güter selbst herstellen lassen kann. Wenn die Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind.
Das Epidemiengesetz geht nun an den Nationalrat.


