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Die Staatspolitisch Kommission des Ständerates (SPK-S) fordert eine Lenkungsabgabe als Schutz gegen eine zu massive Zuwanderung aus den Ländern der EU. (Bild: Mediathek Bund)

Bilaterale III: Zuwanderungsabgabe als Schutzmassnahme

Die Staatspolitisch Kommission des Ständerates (SPK-S) hat die Beratung der Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Rahmen des «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» (26.023) abgeschlossen. Sie spricht sich grundsätzlich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzungsgesetzgebung aus. Die Kommission fügt eine Lenkungsabgabe als Schutzmassnahme im Rahmen der Schutzklausel ein. Und beauftragt den Bundesrat, jährlich zu prüfen, ob die Schutzklausel aufgerufen werden muss. Zudem hat sich die Kommissionsmehrheit für eine konsequentere Prüfung im Bereich der Sicherheit ausgesprochen.

Die Kommission hatte sich an ihren Sitzungen vom 26./27. März und vom 5. Mai mit den ausländerrechtlichen Fragen des EU-Paketes befasst und an der Sitzung vom 17. August 2026 die Beratung dazu abgeschlossen. Mit dem Änderungsprotokoll zur Freizügigkeit haben sich die Schweiz und die EU auf die Aufdatierung der Regeln zur Personenfreizügigkeit geeinigt. Dabei steht die Unionsbürgerrichtlinie im Mittelpunkt. Sie regelt das Recht von EU-Staatsangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Die Anpassungen des Freizügigkeitsabkommens gehen mit mehreren inländischen Umsetzungs- und Begleitmassnahmen einher. Die Umsetzungsgesetzgebung im AIG beinhaltet unter anderem das erwähnte Schutzkonzept. Insbesondere werden die Indikatoren definiert, anhand welcher das Vorliegen schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Probleme geprüft werden muss. Es werden die Schutzmassnahmen und Ausgleichsmassnahmen definiert, die der Bundesrat ergreifen kann.

Lenkungsabgabe soll Anreize für die Nutzung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften schaffen

Mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, die Ausgleichsmassnahmen um ein weiteres Instrument zu erweitern, nämlich eine Lenkungsabgabe als Schutzmassnahme im Rahmen der konkretisierten Schutzklausel. Diese Abgabe soll für unselbstständig Erwerbstätige bei den Arbeitgebenden, also bei den Unternehmen, erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein. Die Kommission ist überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schafft, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen. Die Erträge der Abgabe sollen an die Bevölkerung verteilt werden. So soll die Abgabe auch für Drittstaatsangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.

Des Weiteren hat die SPK-S einstimmig beschlossen, einen verbindlichen Auftrag an den Bundesrat zu erteilen, wonach er jährlich anhand geeigneter Indikatoren prüfen muss, ob schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme vorliegen, (Art. 21b Abs. 5) und ob entsprechende Massnahmen zu ergreifen sind.

Aufenthalt soll verweigert werden können sofern eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht

Die Kommission begrüsst es, dass vor einem Entscheid die parlamentarischen Kommissionen, die Kantone, die Städte und die Sozialpartner konsultiert werden und die Kantone das Recht erhalten, beim Bundesrat die Prüfung der Schutzklausel zu beantragen, wenn sie der Auffassung sind, dass schwerwiegende Probleme vorliegen.

Des Weiteren hat die Kommission beschlossen, dass im Rahmen der Bewilligungs- und Meldepflicht konsequent geprüft werden muss, ob von der antragstellenden Person eine Gefahr ausgeht. Bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Behörden prüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit darstellen. Bei Drittstaatsangehörigen muss ein Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat einverlangt werden. Ergibt die Überprüfung, dass die betroffene Person eine entsprechende Gefahr darstellt, so kann ihr der Aufenthalt verweigert oder eingeschränkt werden. Die Kommission nimmt betreffend Drittstaatsangehörige ein Anliegen aus zwei Vorstössen auf, die in ihren jeweiligen Räten bereits angenommen wurden (26.3229 und 26.3130).

Das Recht auf Daueraufenthalt verfällt wenn eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt

Die Kommission stimmt zudem den von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates beantragten Änderungsvorschlägen zu, durch die namentlich verlangt wird, die Erwerbstätigeneigenschaft von EU-Staatsangehörigen genauer zu definieren und auch deren Verifizierung zu präzisieren. Ferner soll bei der Ausübung des Rechts auf Daueraufenthalt eine eingehende Prüfung vorgenommen werden in Fällen, in denen das Risiko eines rein marginalen Nebenerwerbs besteht. Weiter sollen die Migrationsbehörden verpflichtet werden, das Fortbestehen des Aufenthaltsrechts zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf schliessen lassen, dass die Aufenthaltsvoraussetzungen gemäss FZA nicht mehr erfüllt sind.

Weitere Verschärfungen des AIG wurden von der Kommissionsmehrheit abgelehnt.

Die Kommission hat am 17. August 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.