Vorgehen der Bundesanwaltschaft gegen Thomas Aeschi ist eine Farce

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Thomas Aeschi veröffentlicht auf X die Anzeige von Gerhard Berger aus Zürich betreffend dem Zwischenfall vom 12. Juni 2024.

Laut dem Tages-Anzeiger hat die Bundesanwaltschaft (BA) in Bern eine Voruntersuchung gegen den SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi eingeleitet. Weil der Zuger Nationalrat am 12. Juni 2024 in ein Handgemenge mit zwei Beamten der Bundespolizei verwickelt war. Der Anlass dafür bot ein Fototermin mit dem ukrainischen Parlamentspräsidenten Ruslan Stefantschuk und dem Nationalratspräsidenten Eric Nussbaumer (SP/BL) im Bundeshaus. Respektive eine abgesperrte Treppe. Nun sieht sich der SVP-Parlamentarier im Nachhinein mit einer Strafanzeige konfrontiert. Auch die BA hat wegen Verdachts auf mögliche Offizialdelikte ein Verfahren gegen Aeschi eingeleitet. Weil die Bundesanwaltschaft in diesem Fall augenscheinlich von der Politik vereinnahmt und instrumentalisiert wird, lässt das Verfahren der BA gegen Thomas Aeschi zu einer Farce verkommen. Leider.

Die Bundesanwaltschaft muss, gestützt auf die Strafprozessordnung, die Anzeige gegen Thomas Aeschi prüfen und abschliessend beurteilen. Damit kommt die Bundesbehörde ihrer Verpflichtung und Zuständigkeit als Strafverfolgungsbehörde nach, wie mitunter in Artikel 23 StPo stipuliert. Deshalb ist es grundsätzlich nachvollziehbar und elementar, dass die BA Ermittlungen gegen Thomas Aeschi aufnimmt. So vieles an dieser Geschichte liegt nämlich verborgen im dichten Nebel, der sich hartnäckig über das Bundeshaus in Bern gelegt hat. Es ist weiterhin unbekannt, ob Thomas Aeschi den Bundespolizisten physisch angegriffen hat. Oder ob er den Polizisten verbal attackiert oder beleidigt hat. Oder ob er sich Anordnungen der Beamten widersetzt hat. Der Auslöser für das Handgemenge ist genau so wenig ergründet wie die Rolle, die der involvierte Beamte genau gespielt hat. Diese und weitere Fragen wird die ebenso in Bern ansässige Bundesanwaltschaft nun klären.

Für Thomas Aeschi gilt bis zum Abschluss der Untersuchungen die Unschuldsvermutung

Wie der Mediensprecher der Bundesanwaltschaft dem ProudMag.com erklärt hat, werde die Prüfung und abschliessende Beurteilung des Falls durch die BA einige Zeit in Anspruch nehmen. Wieviel Zeit das Verfahren beanspruchen wird und wann mit einer Entscheidung der BA in der Causa Aeschi zu rechnen ist, könne nicht genau ermessen werden. Ein solches Verfahren sei von verschiedenen Faktoren abhängig, auf welche die Bundesanwaltschaft nur bedingt einen Einfluss habe, erläutert dieser. Abschliessend stellt der Pressesprecher der BA fest; dass für Thomas Aeschi – genau so wie für alle anderen Beschuldigten in einem Verfahren, bis zum Vorliegen eines Urteils die Unschuldsvermutung gilt.

Wird die Bundesanwaltschaft für politische Ränkespiele instrumentalisiert?

Die Bundesanwaltschaft befasst sich nun also mit dem Vorfall zwischen Thomas Aeschi und der Bundespolizei im Bundeshaus in Bern. Pflichtgemäss. Berechtigterweise.

Vor dem Hintergrund politischer Ränkespiele zwischen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) auf der einen und der Sozialdemokratischen Partei (SP) auf der anderen Seite, ist es bloss schwer nachvollziehbar, dass die Bundesanwaltschaft nun auch in die Niederungen der Politik hinabsteigen muss. Damit wird auch die BA gleichfalls zur Partei. Unverschuldet, wie wir der BA zugute halten müssen. Meine Kritik an die Adresse der Politik: Als Journalist und als Bürger finde ich es höchst fraglich, wenn Gerichts- oder Strafverfolgungsbehörden für politische Zwecke instrumentalisiert werden.

Dieses Mal von den Linken. Wer das rot-grüne Dogma der bedingungslosen Solidarität mit der Ukraine nicht selbstlos unterstützt, wird zum Paria, zum Apostaten abgestempelt, verunglimpft und letzten Endes als solcher verurteilt. Dieses Mal haben es die Sozialdemokraten und Grünen auf die SVP abgesehen. Der sie mangelnde Unterstützung für die ukrainische Sache nachsagen.

Das Video mit Thomas Aeschi zeigt nicht den Beginn des Streits mit der Bundespolizei

Blenden wir also rasch zurück zum 12. Juni 2024. Dafür schauen wir uns die vielfach auf Social Media geteilte Videoaufnahme vom Zwischenfall nochmals genau an. Leider ist in dem Video nicht zu sehen, wie der Streit zwischen dem SVP-Parlamentarier und dem Bundespolizisten vom Fedpol entbrannt ist. Da die Aufnahme erst Sekunden später beginnt. So ist am Anfang des Videos bloss zu sehen, wie ein stämmiger Polizist – eine oder zwei Stufen über Thomas Aeschi stehend, den SVP-Fraktionspräsidenten an der Krawatte zerrend, unsanft die Treppe runter bugsiert. Während dessen Aeschi sich rückwärts die Stufen nach unten windet, keuchend vor Anstrengung.

Der Beamte hat die rechte Hand am Teaser, mit der linken Hand greift er nach Aeschi. Aeschi wehrt sich unentwegt. Am Treppenende kommt ein weiterer Polizist hinzu. Ein blonder Hüne. Aeschi wert sich weiterhin. Nun gegen zwei Beamte. Ein paar Schritte weiter lassen die beiden Polizisten von Aeschi ab und entfernen sich von der Szenerie. Während dessen rauscht Thomas Aeschi sichtlich zerknirscht den nächsten Treppenabschnitt hinunter. Für einen Moment scheinen die beiden Beamten ratlos am Treppenende zu stehen. Nicht wissend, was sie getan haben oder nun tun sollten. Wenig später trotten die beiden Polizisten breitbeinigen Schrittes wieder davon.

Leider ist wegen der schlechten Tonqualität nicht zu verstehen, was Aeschi dem Polizisten sagt oder was der Beamte dem SVP Mann entgegnet. Auch das Wortgefecht zwischen Aeschi und dem zweiten Bundespolizisten ist unverständlich.

Wir hätten gerne von Thomas Aeschi persönlich erfahren was geschehen ist

Wer genau ist Gerhard Berger aus Zürich?

Thomas Aeschi hat auf der Social Media Plattform X die Strafanzeige gepostet, die gegen ihn bei der BA eingegangen ist. Darin wirft ihm Gerhard Berger aus Zürich vor, vorsätzlich eine Weisung der Bundespolizei missachtet zu haben. Aeschi sei gegenüber den Bundespolizisten handgreiflich und unflätig gewesen. Der SVP Mann habe sich mit bewaffneten Bundespolizisten ein Handgemenge geliefert und sei dafür zu bestrafen. Dem Zuger unterstellt er, dieser hätte als Putin-Freund ein Zeichen gegen die Unterstützung der Ukraine durch die offizielle Schweiz setzen wollen. Weil ihm und seiner SVP die Schweizer Solidarität mit der Ukraine grundsätzlich ein Dorn im Auge sei, klagt Berger.

Sein in einer ruppigen Sprache abgefasstes Pamphlet hat Berger an die Bundesanwaltschaft sowie an sechs weitere Bundesstellen gesandt. Selbstverständlich gelangte er damit auch an die Medien. Gerhard Berger lässt keinen Zweifel daran, dass er mit der SVP im Argen steht. Gerne würden wir in Erfahrung bringen, wer dieser Gerhard Berger ist und was ihn zu der Anzeige bewogen hat.

Wir müssen dringend einige grundsätzliche Fragen klären!

Öfters schon hat sich die Schweiz diplomatisch wie auch politisch einseitig auf die Seite der Ukraine gestellt. Das letzte Mal in Form einer erfolglosen Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock. Millionen von Steuergelder sind für die Konferenz aufgewendet beziehungsweise verschwendet worden. Der diplomatische Schaden für die Schweiz hingegen ist wesentlich grösser. Denn spätestens seit dem Treffen am Vierwaldstättersee hat sich die Schweiz als “neutrales” Land komplett ins Abseits geschossen. Bereits im Vorfeld liess der Botschafter Russlands in der Schweiz, Sergei Garmonin, ausrichten, dass sein Land die Schweiz nicht mehr als einen glaubwürdigen Partner betrachte.

Weshalb hat Eric Nussbaumer nicht auch mit dem Präsidenten des russischen Parlaments auf der Treppe für die Medien posiert. Warum wurde nicht auch Wladimir Putin dazu eingeladen, vor dem Schweizer Parlament zu sprechen. Weshalb posiert nicht auch Putin mit unserem Nationalratspräsidenten – immerhin dem formal höchsten Bürger in unserem Land, im Bundeshaus für die Pressefotografen. Warum sperrt die Bundespolizei weiträumig das Umfeld ab, damit der Sozialdemokrat Nussbaumer der Ukraine ungestört seine Solidarität bekunden kann. Legitime Fragen, weil – Neutralität geht definitiv anders!

Die Bundespolizei macht sich ironischerweise zur Komplizin einer ideologisch verblendeten Linken

Wie kann es sein, dass ein Beamter der Bundespolizei, für seine Aufgaben ins Bundeshaus abkommandiert, den Fraktionspräsidenten der grössten Partei des Landes nicht kennt oder erkennt? Wie kann es sein, dass Parlamentarier neuerdings von der Polizei im Haus als eine Bedrohung gesehen und wie eine solche behandelt werden? Zumal unsere Volksvertreter, wie das Wort besagt, vom Volk gewählt sind und daher die Interessen des Volkes vertreten. Eine Polizei, die gegen Volksvertreter vor geht, geht auch gegen die Bevölkerung vor. Sofern sich dafür die Gelegenheit ergibt. Die Bundespolizei hat sich am 12. Juni zur willfährigen Steigbügel-Halterin einer politischen Ideologie degradieren lassen. Hat sich in falscher Nibelungen-Treue und vorauseilendem Kadavergehorsam zum Knecht einer politischen Inszenierung machen lassen. Damit ist das Fedpol zumindest zum Teil mitschuldig an den wüsten Szenen unter der Bundeshaus-Kuppel.