Kommission des Nationalrates anerkennt Staat Palästina nicht

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Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates spricht sich gegen die Anerkennung Palästinas aus. (Bild: UNICEF)

Nach der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates hat nun auch die APK des Nationalrates die Anerkennung des Staates Palästina abgelehnt. Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, der Genfer Standesinitiative nicht anzunehmen. Die Initiative trägt den Namen “Für eine Anerkennung des Staates Palästina durch die Schweiz”. Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission eine Motion, wonach die Schweiz die während des Gaza-Krieges begangenen Verbrechen verurteilen muss. Auch zwei Petitionen, welche die Anerkennung eines Völkermords an den Palästinensern forderte, hat die APK abgewiesen. Ausserdem hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates entschieden, dass die Hilfsgelder für das UNO-Hilfswerk UNRWA auch weiterhin blockiert bleiben.

Kommission spricht sich gegen Anerkennung Palästinas aus

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich mit einer Standesinitiative, einer Motion und zwei Petitionen zu Palästina befasst. Welche unter anderem die Anerkennung des Staates Palästina durch die Schweiz und Massnahmen zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza fordern.

Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, der Genfer Standesinitiative 24.328 («Für eine Anerkennung des Staates Palästina durch die Schweiz») keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass die Anerkennung des Staates Palästina unlängst bereits vom Nationalrat abgelehnt wurde. Und dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Schritt nicht gegeben sind. Sie lehnt die Anerkennung zudem auch aufgrund des Neutralitätsgebots der Schweiz ab. Nach Ansicht der Kommissionsminderheit ist ohne die Anerkennung Palästinas kein Friedensprozess möglich. Auch eine Zweistaatenlösung werde so verunmöglicht. Zudem könnte eine Ablehnung als Gefälligkeit gegenüber Israel aufgefasst werden.

Schweiz soll sich nicht im Gaza-Konflikt engagieren

Darüber hinaus hat die APK-N mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten die Motion 25.3561 («Verbrechen Israels im Gaza-Krieg. Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des humanitären und des zwingenden Völkerrechts») abgelehnt. Welche der Ständerat in der Herbstsession teilweise angenommen hatte. In den Augen der Mehrheit sind die Anliegen der Motion mit der Unterzeichnung des Friedensabkommens erfüllt worden. Die Minderheit ist hingegen der Ansicht, dass sich die Schweiz weiterhin engagieren muss. Insbesondere, um den freien Zugang zu humanitärer Hilfe im Gazastreifen sicherzustellen.

Nationalrats-Kommission lehnt auch zwei Petitionen zu Gaza ab

Im Weiteren hat die Kommission zwei Petitionen keine Folge gegeben: 25.2007 Campax «Schluss mit dem sich abzeichnenden Völkermord in Gaza/Palästina»: mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen; 25.2016 Louis Kuhn «Völkerrechtliche Verpflichtungen zur Lage in Palästina»: mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Damit hat sie einen Antrag auf eine Kommissionsmotion, welche den Petitionen Folge geben wollte, abgelehnt. Die Motion forderte, Palästina als Staat anzuerkennen, die EU-Sanktionen gegen gewaltsame israelische Siedlerinnen und Siedler zu übernehmen, dafür zu sorgen, dass die Schweiz keine Massnahmen ergreift, die zur Aufrechterhaltung der Besatzung beitragen, und keine Güter der israelischen Rüstungsindustrie zu importieren.

Schweiz blockiert weiterhin die Hilfsgelder für das Palästinenser-Hilfswerk UNRWA

Im Weiteren hat die APK-N mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, über die Lage im Nahen Osten diskutiert. Thematisiert wurden die Erfolgsaussichten des am 10. Oktober 2025 in Kraft getretenen Waffenstillstands und des US-Friedensplans sowie die humanitäre Lage vor Ort und der Wiederaufbau von Gaza.

Nach dieser Bestandesaufnahme hat die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, die den Bundesrat beauftragt hätte, die von der Schweiz gesprochenen Mittel für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auch für die UNRWA-Programme in den palästinensischen Gebieten freizugeben. Die Ablehnung erfolgte, weil das Motionsanliegen bereits erfüllt ist.