Die Europäische Kommission hat sich zum Thema der Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum geäussert. Nachdem die EU-Länder Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden beschlossen haben, die Kontrollen an den EU-Aussengrenzen vorübergehend wieder einzuführen. Die EU-Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass zeitlich begrenzte Kontrollen, die nicht länger als 12 Monate dauern, durchaus mit EU-Recht zu vereinbaren seien. Trotz allen hält das Gremium an der Wahrung der grundsätzlichen Personenfreizügigkeit im gesamten Schengen-Raum dezidiert fest.
Die Länder müssten nun darauf hinarbeiten, damit die Kontrollen an den Binnengrenzen raschmöglichst wieder aufgehoben werden könnten. Um mögliche negative Folgen für Grenzgänger zu begrenzen. Schlussendlich bestünden für die Grenzkontrollen wesentlich wirksamere Instrumente für die Bekämpfung von illegalen Grenzübertritten, schreibt ferner die EU-Kommission.
Medienmitteilung Europäische Kommission
Kommission gibt Stellungnahmen zu vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum ab
Die Kommission hat heute Stellungnahmen zur vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen durch Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden abgegeben.
Das EU-Recht erlaubt zwar die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter bestimmten Bedingungen. Dieses verlangt aber auch, dass die Kommission eine Stellungnahme abgibt, wenn solche Kontrollen länger als 12 Monate dauern. In den heute abgegebenen Stellungnahmen werden die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der gemeldeten Kontrollen an den Binnengrenzen sowie die verfügbaren alternativen und mildernden Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Begrenzung negativer Auswirkungen auf grenzüberschreitende Reisen bewertet.
Die Kommission ist weiterhin entschlossen, die Grundsätze der Freizügigkeit und der Sicherheit im gesamten Schengen-Raum zu wahren. Die heute abgegebenen Stellungnahmen enthalten Empfehlungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, auf einen schrittweisen Abbau und eine schrittweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten.
Wichtigste Ergebnisse und Empfehlungen
Während die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ist, lassen sich eine Reihe gemeinsamer Schlüsselergebnisse hervorheben:
Nach EU-Recht haben die Mitgliedstaaten das Recht, vorübergehende Grenzkontrollen ausnahmsweise und vorübergehend wieder einzuführen. Wenn sie mit einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit konfrontiert sind. Die Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit aufgrund echter und legitimer Bedenken im Zusammenhang mit Sicherheitsbedrohungen und der Migrationslage Gebrauch gemacht.
Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen hat unweigerlich Folgen für benachbarte Mitgliedstaaten. Bei der Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um negative Folgen für Grenzgänger und Gemeinschaften zu begrenzen. Der strukturierte Dialog der Kommission und der vom Schengen-Koordinator eingeleitete Konsultationsprozess mit den betroffenen Mitgliedstaaten haben dazu beigetragen, die Wartezeiten erheblich zu verkürzen und die operative Koordinierung und den Informationsaustausch zu verbessern.
EU Migrations- und Asylpaket soll das bessere Instrument als Grenzkontrollen sein
Das Inkrafttreten des Migrations- und Asylpakets wird die strukturellen Voraussetzungen für die schrittweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen verbessern. Der Pakt wird das Management der EU-Außengrenzen stärken. Und den Mitgliedstaaten wirksamere Instrumente zur Bekämpfung unerlaubter Bewegungen innerhalb des Schengen-Raums an die Hand geben.
Das Einreise-/Ausreisesystem (das seit April dieses Jahres uneingeschränkt gilt) und die künftige Einführung des Europäischen Reiseinformations- und – genehmigungssystems (ETIAS) werden die Überwachung der Bewegungen über die EU-Außengrenzen hinweg verbessern und die Überwachung der Personen, die in die Union einreisen und aus der Union ausreisen und wann und wo Überfahrten stattfinden, erheblich verbessern.
EU-Kommission empfiehlt den 9 Ländern die Kontrollen an den Außen- und Binnengrenzen baldigst zu beenden
Es stehen effizientere und wirksamere Alternativen zu Kontrollen an den Binnengrenzen zur Verfügung. Insbesondere nicht systematische polizeiliche Kontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugverfolgungstechnologien stellen wirksame Alternativen zu Kontrollen an den Binnengrenzen dar.
In den meisten Fällen greifen die Mitgliedstaaten bereits auf risikobasierte und nichtsystematische Kontrollen zurück. Diese Kontrollen ähneln nicht systematischen Polizeikontrollen und könnten mit relativer Leichtigkeit schrittweise durch alternative Lösungen ersetzt werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission den neun betroffenen Mitgliedstaaten, auf den schrittweisen Abbau und die schrittweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten. Und dabei die verfügbaren alternativen Maßnahmen und die regionale Zusammenarbeit in vollem Umfang zu nutzen.
Nächste Schritte
Die Kommission wird alle betroffenen Mitgliedstaaten zu der Frage konsultieren, wie die Stellungnahmen am besten in die Praxis umgesetzt werden können. Und wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Um sicherzustellen, dass vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen die langfristige Funktionsfähigkeit des freien Verkehrs nicht beeinträchtigen.


