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Die Schweiz soll sich freiwillig am EU-Asyl-Chaos beteiligen und Asylanten sowie Migranten aus EU-Ländern übernehmen. (Bild: Mediendienst Bund)

Schweiz soll sich finanziell am EU-Asyl-Chaos beteiligen

Geht es nach dem Willen des Nationalrates soll sich die Schweiz freiwillig am EU-Asyl-Chaos beteiligen. Den Entschluss hat die grosse Kammer in der laufenden Herbstsession 2025 gegen den Widerstand von SVP und FDP gefasst. Demnach soll die Schweiz Asylanten und Migranten aus anderen Ländern der Europäischen Union übernehmen. Oder soll stattdessen als Alternative finanzielle Unterstützung an die EU leisten. Damit will der Nationalrat verhindern, dass das mit der EU geschlossene Schengen-Abkommen kompletten Schiffbruch erleidet.

Obschon offensichtlich ist, dass die Europäische Union dazu unfähig ist, die EU-Aussengrenzen effektiv zu schützen, soll die Schweiz weiterhin an Bord des sinkenden Schiffes verharren. Zusammengefasst: Die Schweiz soll für das Totalversagen der EU bezahlen, finden die Nationalräte und Nationalrätinnen. Das Geld für diese freiwillige Geste soll aus dem Topf bezahlt werden, in den die Schweizer Kohäsions-Milliarden fliessen. Was einem mit Steuergeldern finanziertes Milliarden-Geschenk der Eidgenossenschaft an die verfehlte Asyl-Politik der Europäische Union gleichkommt. Das Geschäft geht nun wieder zurück in den Ständerat. Bleibt die wage Hoffnung, dass die kleine Kammer das Ruder im letzten Augenblick noch umreisst. Die Chancen sind gering.

Schweiz soll an EU-Asyl-Solidaritätsmechanismus teilnehmen können

Die Schweiz soll sich grundsätzlich am Asyl-Solidaritätsmechanismus der EU beteiligen können. Nach dem Ständerat hat sich im zweiten Anlauf auch der Nationalrat damit einverstanden erklärt. Ob und wie die Schweiz bei der Entlastung von EU-Mitgliedstaaten mitmacht, entscheidet sie selbst. Der Nationalrat hiess die Vorlage zur Übernahme von Bestimmungen aus dem EU-Asyl- und Migrationspakt inklusive der Teilnahme am Solidaritätsmechanismus am Dienstag gut, mit 101 zu 72 Stimmen bei 22 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP und auch aus der FDP-Fraktion, die Enthaltungen von Grünen und FDP.

Im Nationalrat war es der zweite Anlauf für die Vorlage. Im Juni hatte er noch nichts davon wissen wollen. Der Ständerat hingegen hatte zugestimmt. Kernstück der Vorlage ist die Teilnahme am Solidaritätsmechanismus.

Entlastung bei grossem Andrang

Dieser soll EU-Mitgliedstaaten entlasten, wenn dort viele Geflüchtete und Migranten ankommen. Er sieht die Übernahme von Asylsuchenden vor, aber auch Unterstützung mit Geldmitteln und operative Hilfen. Die Beteiligung daran ist für die Schweiz freiwillig.

Im Rat setzte sich die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) durch. Sie wolle mit einer mehrheitsfähigen Lösung verhindern, dass die Schweiz die Schengen-Zusammenarbeit aufs Spiel setze, warb Sprecher Nicolò Paganini (Mitte/SG) für den Kompromiss.

Erneut nicht auf die Vorlage eintreten wollte die SVP, unterlag aber deutlich. Entgegen den Versprechen des Bundesrates zu Schengen-/Dublin gebe es in der Schweiz heute mehr Asylsuchende und weniger Sicherheit, sagte Pascal Schmid (SVP/TG) namens der Fraktion. Zusätzliche Geflüchtete einzufliegen, gehe nicht an.

“Besseres übernehmen”

Der Solidaritätsmechanismus sei eine Kompensation für den verstärkten Schutz der Aussengrenzen, entgegnete Gerhard Pfister (Mitte/ZG). Die Schweiz profitiere vom Asyl- und Migrationspakt, doppelte Céline Weber (GLP/VD) nach und plädierte für den auf die Schweiz zugeschnittenen Mittelweg der Mehrheit.

Sp und Grüne verlangten vom Bundesrat eine überarbeitete Vorlage. Insbesondere wollten sie anstelle der vorläufigen Aufnahme einen neuen, subsidiären Schutzstatus. Wer ihn erhält, sollte eine Aufenthaltsbewilligung und im Schengen-Raum Reisefreiheit erhalten. “Wenn wir das schon übernehmen müssen, dann nützen wir doch die Möglichkeit, souverän Besseres aus der europäischen Asylpolitik zu übernehmen”, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) dazu. Rot-Grün konnte sich aber wie zuvor die SVP nicht durchsetzen.

Noch nicht einig über Formulierung

Beschlossen haben beide Räte, dass für die Teilnahme am Solidaritätsmechanismus Mittel eingesetzt werden können, die bereits als Kohäsionsbeiträge an EU-Staaten vereinbart worden sind. Eine Differenz besteht hingegen noch bei den amtlichen Rechtsvertretern für Menschen, die in einen Dublin-Staat ausreisen müssen. Noch nicht einig sind sich die Kammern auch bei der Formulierung der Voraussetzungen für eine Teilnahme am Mechanismus, auch wenn beide Räte zur Bedingung machen wollen, dass die für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten sich an ihre Übernahme- und Rückübernahmepflichten halten. Die Dublin-Regel bewirkt die Übernahme von Asylsuchenden durch den Staat des Erstasylgesuchs.

Bevor der Bundesrat eine Teilnahme beschliesst, muss er die Kantone konsultieren. Ausserdem muss der Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung eingehalten werden. Laut Justizminister Beat Jans entscheidet die Schweiz jedes Jahr selber, ob und wie sie am Entlastungsmechanismus teilnehmen will.

Element aus EU-Asylpakt

Der Solidaritätsmechanismus ist ein Element des EU-Asyl- und Migrationspaktes. Während beim Mechanismus eine Teilnahme der Schweiz nicht Pflicht ist, muss sie als Schengen-/Dublin-Staat andere Teile dieses Paktes zwingend übernehmen. Auf weitere Verordnungen dazu einigten sich die Räte bereits. Ziel des EU-Asyl- und Migrationspaktes ist es, die irreguläre Migration nach Europa einzudämmen und mit harmonisierten und effizienten Asylverfahren die Sekundärmigration im Schengen-Raum zu verringern. Die EU will die Neuerungen ab Juni 2026 umsetzen.

Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.