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Ständerat Michaël Buffat (SVP/VD) will straffällige Asylbewerber grundsätzlich vom Asylverfahren ausschliessen. (Bild: Parlamentsdienste)

Bundesrat soll sich nicht hinter UNO-Konventionen verstecken

Im Frühjahr 2024 hat der Nationalrat Michaël Buffat (SVP/VD) in der grossen Kammer eine Motion eingebracht. Darin fordert der Waadtländer Parlamentarier kriminellen Asylsuchenden sei das Recht auf Asyl zu verweigern. Bundesrat und Parlament müssten die Sicherheit der Bevölkerung vor straffälligen Asylbewerbern besser berücksichtigen. Falls nötig müssten die Landesregierung sowie die beiden Kammern des Parlaments die dafür nötigen Gesetze schaffen. Das Schweizer Online-Magazin für Politik, ProudMag.com, hat mit dem Waadtländer SVP-Nationalrat Michaël Buffat über seine Motion gesprochen. Im Interview verurteilt Buffat das Verhalten der Regierung scharf. “Der Bundesrat kann sich nicht ständig hinter der UNO-Flüchtlingskonvention verstecken”, so der Nationalrat.

Die Zahlen sind beunruhigend: Alleine im Jahr 2024 hat die Justiz über 110’000 Personen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Davon waren knapp 92’000 Männer. Dazu kommen über 23’000 straffällige Jugendliche. Im selben Jahr haben die Strafverfolgungsbehörden über 2’100 Landesverweise ausgesprochen. Bei jugendlichen Straftätern spricht die Schweiz grundsätzlich keine Landesverweise aus, sondern setzt primär auf erzieherische Massnahmen. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der erwachsenen Straftäter, die gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verstossen haben, mehr als verdoppelt.

Unter denen Personen, die in der Schweiz zu einer Landesverweisung verurteilt werden, befinden sich übermässig viele Straftäter aus Ländern wie Algerien, Marokko, Nigeria, Afghanistan, Syrien, Rumänien und Albanien. Ausländer aus diesen Ländern stehen jeweils ganz zuoberst in der Kriminalstatistik für die Jahre 2017-2024 (Quelle: Bundesamt für Statistik). Asylsuchende, die in der Schweiz straffällig werden, werden in den Kriminalstatistiken der Behörden nicht explizit ausgewiesen. Aber ein Blick auf die Herkunftsländer der Täter lässt darauf schliessen, dass unter den Straftätern übermässig viele Asylbewerber figurieren.

Die Schweiz solle künftig nicht mehr auf die Asylgesuche krimineller Asylanten eintreten, fordert Michaël Buffat

Für den SVP-Nationalrat Michaël Buffat sind die stetig steigenden Zahlen ein triftiger Grund für griffige Massnahmen. “Angesichts dieser Herausforderung braucht es eine Gesetzesänderung, um zu verhindern, dass straffälligen Asylsuchenden Asyl gewährt wird”, schreibt er in seiner Motion. Es sei dringend notwendig, dass die Behörden konkrete Massnahmen ergreifen, um die Bevölkerung vor Straftätern zu schützen. Namentlich vor Straftaten, die von Personen begangen werden, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben. Die Schweizer Regierung müsse hier ein klares Zeichen setzen. Kriminellen Asylbewerbern müsse das Recht auf Asyl grundsätzlich abgesprochen werden. Um so dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gebührend Rechnung zu tragen. Dergestalt lauten die beiden Hauptforderungen von Nationalrat Buffat.

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 14. Juni 2024 auf die Motion von Michaël Buffat schreibt, sei dem Problem der Ausländer- und Asylkriminalität mit dem geltenden Recht beizukommen. Deshalb brauche es im Asylbereich keine weitere Verschärfungen. Die Forderung Buffat’s, nachdem kriminellen Asylsuchenden das Asylverfahren verweigert und auf die Prüfung der Asylgesuche verzichtet werden müsse, verstosse darüber hinaus gegen die UNO-Flüchtlingskonvention, argumentiert die Regierung.

Der Nationalrat hat die Motion am 10. Juni 2025 mit 87 zu 84 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen

Während der Ratsdebatte in der grossen Kammer bekräftigte der anwesende Bundesrat und Justizminister Beat Jans, dass Asylbewerber trotz begangener Straftaten den Flüchtlingsstatus behalten sollen. Und infolgedessen mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz rechnen können. Die Schweiz sei völkerrechtlich dazu verpflichtet, Ausländern, die in der Schweiz Schutz suchen, diesen Schutz zu gewähren. Trotzdem nehme der Bundesrat die von Buffat in seiner Motion geäusserten Besorgnisse ernst, lässt der Justizminister verlauten. Eine Arbeitsgruppe sei momentan daran, Möglichkeiten von Zwangsmassnahmen gegen straffällige Asylanten zu prüfen, beschwichtigt Bundesrat Beat Jans im Nationalrat.

Der Ständerat hat den Vorstoss am 18. März 2026 mit 23 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt

SP-Ständerat Daniel Jositsch sprach sich im Namen der Staatspolitischen Kommission (SPK-SR) dezidiert gegen die Motion aus. Seines Erachtens ist der Vorstoss zu unspezifisch formuliert. So seien die Straftatbestände, die zu einem Nichteintreten auf ein Asylgesuch führen sollen, nicht explizit erwähnt. Was bedeute, dass ein Asylbewerber “in extremis” für eine Bagatelle wie Falschparkieren von einem Asylverfahren ausgeschlossen werde. Hingegen werde bereits heute im Fall von schweren Straftaten Asylsuchenden das Asyl verweigert, so Jositsch. Indem der Zürcher Ständerat darauf verweist, dass die Schweiz anderweitig mit völkerrechtlichen Verpflichtungen in Konflikt geraten könnte, stösst der SP-Vertreter ins gleiche Horn wie sein Parteikollege, SP-Bundesrat Beat Jans.

Mit dem ablehnenden Entscheid des Ständerates ist die Motion Buffat vom Tisch

Weil beide eidgenössischen Räte zustimmen müssen, damit eine Motion zuhanden des Bundesrates verabschiedet wird, ist der Vorstoss des Waadtländer SVP-Nationalrats vom Tisch. Der Motionär ist jedoch nicht gewillt, die Flinte einfach ins Korn zu werfen: “Ich werde mich auch weiterhin für eine Asylpolitik, die Missbräuche bekämpft, einsetzen”, kommentiert Michaël Buffat im Interview das Verdikt des Parlaments zu seiner Motion trotzig.

ProudMag.com: Der Ständerat hat Ihre Motion mit 23 zu 14 Stimmen abgelehnt. Wie beurteilen Sie persönlich den Entscheid?
Michaël Buffat: Ich kann diese Entscheidung nur bedauern. Damit verpassen wir die Chance, ein klares Signal für eine Asylpolitik zu senden, die gegen Missbrauch vorgeht.

ProudMag.com: Sie wollten mit Ihrer Motion das Asyl-Gesetz dahingehend ändern, als dass straffälligen Asylsuchenden im Rahmen des Asylverfahrens nur ein vorläufiger Status erteilt würde. Was wollten Sie mit Ihrer Motion konkret erreichen?
Michaël Buffat: Das Ziel ist eindeutig die Bekämpfung von Missbrauch. Jeder, der in seinem Heimatland tatsächlich bedroht wird und in unser Land kommt, um Schutz zu suchen, muss sich angemessen verhalten.

Michaël Buffat wird seinen Kampf gegen Missbräuche im Asylsystem fortsetzen

ProudMag.com: Ist für Sie das Thema mit dem Nein des Ständerates nun erledigt, oder werden Sie auch weiterhin versuchen, das Parlament von Ihrer Ansichten zu überzeugen?
Michaël Buffat: Nein, wir von der SVP werden den Kampf für eine Asylpolitik, die Missbräuche bekämpft, fortsetzen.

ProudMag.com: In seiner Stellungnahme vom 14. Juni 2024 begründet der Bundesrat seinen Entscheid, Ihre Motion abzulehnen mitunter damit, dass die rechtlichen Grundlagen für ein Aberkennung des Flüchtlingsstatus und die Ausweisung eines kriminellen eines Asylbewerbers bereits bestehen? Sie sind in diesem Punkt offensichtlich anderer Auffassung?
Michaël Buffat: Ja, das bin ich tatsächlich. Darum haben wir dem Bundesrat mit diesem Antrag auch eine starke und klare Botschaft übermittelt.

Bundesrat Beat Jans versucht die heutigen Probleme mit Rezepten von gestern zu lösen

ProudMag.com: In seiner Begründung stützt sich der Bundesrat mitunter auf die UNO-Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 bezüglich der Rechtsstellung von Flüchtlingen. Die Schweiz hat die Konvention der Vereinten Nationen am 21. April 1955 ratifiziert. Wie zeitgemäss ist dieses Abkommen angesichts der aktuellen Herausforderungen im Asylbereich heutzutage noch?
Michaël Buffat: Es ist wichtig zu verstehen, dass heutzutage viele Menschen den Asylweg nutzen, um in unser Land zu kommen, obwohl sie überhaupt nicht als Asylsuchende gelten.

ProudMag.com: Der SP-Justizminister Beat Jans hat während der Debatte vom 10. Juni 2025 im Nationalrat nochmals auf diesen Punkt hingewiesen. Und hat bekräftigt, dass die Schweiz an die UNO-Völkerrechtskonvention gebunden sei. Versucht der Justizminister damit nicht die Probleme von heute mit den Rezepten von gestern zu lösen?
Michaël Buffat: Genau!

Die Schweiz muss aufhören sich hinter UNO-Konventionen zu verstecken

ProudMag.com: In seinem Votum anlässlich der ständerätlichen Debatte vom 18. März 2026 sagte Bundesrat Beat Jans, dass die Regierung im Rahmen einer Taskforce daran sei, sich mit dem Problem der straffälligen Asylbewerber zu befassen. Er sei mit “höchster Dringlichkeit” daran, eine Lösung für die in Ihrer Motion erwähnten Anliegen zu finden. Sind Sie mit dieser Äusserung einverstanden?
Michaël Buffat: Nein, ich glaube, Bundesrat Beat Jans hat keine Motivation, dieses Problem zu lösen.

ProudMag.com Und was ist an der Behauptung von Asyl-Minister Jans dran, dass internationale Konventionen die Schweiz daran hindern, straffällige Asylbewerber vom Asylverfahren grundsätzlich auszuschliessen? Sind den Schweizer Behörden in dieser Angelegenheit weitgehend die Hände auf dem Rücken zusammengebunden?
Michaël Buffat: Wir müssen aufhören, uns hinter internationalen Konventionen zu verstecken, wenn wir ein Problem nicht lösen wollen.

Straffällige Asylbewerber sollen bei Verstössen gegen das Strafgesetzbuch vom Asylverfahren ausgeschlossen werden

ProudMag.com: Es wird mit höchster Dringlichkeit daran gearbeitet, eine Lösung für die in Ihrem Antrag geäußerten Bedenken zu finden. Teilen Sie die Meinung von Herrn Jans?
Michaël Buffat: Nein.

ProudMag.com: Während der Ratsdebatte im Ständerat hat der Zürcher SP-Vertreter Daniel Jositsch kritisiert, dass Sie in Ihrer Motion die Straftaten, die straffällige Asylbewerber generell von einem Asylverfahren ausschliessen sollen, nicht explizit genannt haben. Dass Asylbewerber so auch bei geringfügigen Delikten automatisch vom Asylverfahren ausgeschlossen wären. Herr Buffat, stimmt die Aussage von Ständerat Jositsch? Und war Ihre Motion zu vage formuliert?
Michaël Buffat: Nein, es ist ein deutlicher Antrag. Wenn man etwas nicht will, findet man immer einen Weg, es zu kritisieren. Der Bundesrat hätte die Straftatbestände auch selber definieren können.

ProudMag.com: Welche Delikte sollten Ihrer Meinung nach zum Ausschluss aus dem Asylverfahren führen?
Michaël Buffat: All diejenigen Straftaten, die unter das Strafgesetzbuch fallen.

Die Motion 24.3431 “Nichteintreten auf Asylgesuche von straffälligen Asylsuchenden” von Michaël Buffat im Wortlaut

Namentliches Stimmverhalten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier: