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Die GPK des Ständerates sieht bei der Prüfung von Unterschriften bei Initiativen Handlungsbedarf bei den zuständigen Stellen der Bundeskanzlei. (Bild: Freepik)

Bund muss bei Unterschriften-Sammlungen genauer hinsehen

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat die Abläufe bei Unterschriftensammlungen untersucht. Und hat dabei festgestellt, dass die Bundeskanzlei künftig genauer hinsehen muss. Die Bundeskanzlei hätte früher und aktiver informieren müssen, so die GPK des Ständerates. Und die zuständigen Stellen der Bundeskanzlei seien sich des weiteren nicht der politischen Brisanz des Themas bewusst gewesen. Die Geschäftsprüfungskommission der kleinen Kammer stellt fest, dass für das Vertrauen in die Volksrechte es von grosser Bedeutung sei, dass das rechtmässige Zustandekommen von Initiativen und Referenden jederzeit gewährleistet ist.

Reaktion der Bundeskanzlei auf gefälschte Unterschriften für Initiativen: Zweckmässige Massnahmen, aber Optimierungsbedarf bei der Kommunikation

Reaktion der Bundeskanzlei auf gefälschte Unterschriften für Initiativen: Zweckmässige Massnahmen, aber Optimierungsbedarf bei der KommunikationReaktion der Bundeskanzlei auf gefälschte Unterschriften für Initiativen: Zweckmässige Massnahmen, aber Optimierungsbedarf bei der Kommunikation. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) beurteilt die Kommunikation der Bundeskanzlei zu den mutmasslich gefälschten Unterschriften bis Mitte 2024 als zu zurückhaltend. Wie die GPK in ihrem Bericht schreibt, habe die Bundeskanzlei die politische Brisanz der Thematik zu spät erkannt. Die Kommission hält es deshalb für notwendig, dass die Bundeskanzlei ihr Risikomanagement schärft. Die seit 2019 ergriffenen Massnahmen der Bundeskanzlei zur Erkennung und Verhinderung von Unterschriftenfälschungen beurteilt die Kommission hingegen als grundsätzlich zweckmässig. Sie empfiehlt deren Weiterführung.

Für das Vertrauen in die Volksrechte ist es von grosser Bedeutung, dass das rechtmässige Zustandekommen von Initiativen und Referenden jederzeit gewährleistet ist. Dies liegt in der Zuständigkeit der Bundeskanzlei. Seit Anfang 2019 erhielt diese Meldungen über mutmasslich gefälschte Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen. Nach einer Häufung der Hinweise und einer breiten medialen Berichterstattung beschloss die GPK-S im September 2024, den Umgang der Bundeskanzlei mit diesen Verdachtsmeldungen abzuklären. Untersucht wurden die Abläufe innerhalb der Bundeskanzlei, die öffentliche Kommunikation und die ergriffenen Massnahmen.

Optimierungsbedarf bei Risikomanagement und Kommunikation der Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei informierte die Öffentlichkeit und das Parlament erst nach der Medienberichterstattung im September 2024 aktiv über die mutmasslichen Fälschungen, dies trotz der bereits seit 2019 eingegangenen Meldungen. Die Kommission hätte sich von der Bundeskanzlei eine frühere und aktive Information gewünscht. Auch innerhalb der Bundeskanzlei flossen die Informationen nicht optimal, stellte die GPK-S fest. Die involvierten Stellen der Bundeskanzlei waren sich der politischen Brisanz des Themas zu lange zu wenig bewusst. Aus Sicht der GPK-S sollte die Bundeskanzlei Entwicklungen in derartig sensiblen Bereichen im Rahmen des Risikomanagements erfassen und verfolgen.

Massnahmen der Bundeskanzlei sind grundsätzlich zweckmässig

Die Bundeskanzlei hat seit 2019 verschiedene Massnahmen getroffen, um Unterschriftenfälschungen entgegenzuwirken. Zu Beginn waren diese niederschwelliger Natur (intensiverer Informationsaustausch und Sensibilisierung von Gemeinden und Komitees). Dies hält die GPK-S angesichts der noch verhältnismässig wenigen Verdachtsfälle für angemessen. Mit derer Zunahme verstärkte die Bundeskanzlei die Massnahmen sukzessive. So reichte sie 2022 eine erste Strafanzeige ein. Anfang 2024 verstärkte sie die Kontrollen. In der zweiten Hälfte 2024 initiierte die Bundeskanzlei die Erarbeitung eines Verhaltenskodexes, richtete eine Meldeplattform für Gemeinden ein und trat in Kontakt mit Hochschulen, um zukünftige Lösungen auf technischer und prozessualer Ebene zu suchen.

Die Herausforderung für die Bundeskanzlei bestand darin, wirksame Massnahmen zu ergreifen, ohne gleichzeitig die Wahrnehmung der politischen Rechte zu behindern. Die Kommission beurteilt die Massnahmen als zweck- und verhältnismässig. Sie begrüsst insbesondere auch, dass die Bundeskanzlei den Umfang der Massnahmen der Entwicklung der Fallzahlen anpasste. Deren Wirksamkeit lässt sich teilweise allerdings erst mittelfristig beurteilen.

Praxisänderung zu begrüssen, hätte aber angekündigt werden müssen

Die bisherige Praxis der BK (bis Oktober 2025), Unterschriften in den sog. «Familienfällen» in der Regel als gültig zu erklären, war aus Sicht der GPK-S nicht rechtmässig. Deshalb nimmt die Kommission die Anpassung der Weisungen zur Stimmrechtsbescheinigung im Oktober 2025 und die dadurch bewirkte Praxisänderung bei der Behandlung von Einträgen von Vorname und Name von gleicher Hand positiv zur Kenntnis. Die Praxisänderung erfolgte als Massnahme zur besseren Erkennung von Fälschungen. Während die Bundeskanzlei und ein Teil der Gemeinden vorher in gewissen Fällen auch Unterschriften bescheinigt bzw. als gültig erklärt hatten, bei denen Vorname und Name trotz entsprechender gesetzlicher Vorgabe nicht eigenhändig eingetragen worden waren, führte die Änderung zu einer Korrektur dieser unrechtmässigen Praxis. Die Kommission ist allerdings der Meinung, dass die Bundeskanzlei der Öffentlichkeit und den Komitees diese Praxisänderung gemäss dem Grundsatz von Treu und Glauben frühzeitig hätte ankünden müssen.

Die GPK-S weist die zuständige Staatspolitische Kommission des Ständerates in einem Brief auf Folgendes hin: Um Unterschriften trotz nicht-eigenhändigen Einträgen von Vorname und Name rechtmässig gültig erklären zu können (sog. «Familienfälle»), müsste das Bundesgesetz über die politischen Rechte angepasst werden.

Die Kommission ersucht den Bundesrat, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen bis Ende Juni 2026 Stellung zu nehmen.

Die GPK-S hat am 2. April 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.