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Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (AKP-N) lehnt die Neutralitätsinitiative der SVP ab. (Bild: VBS)

Nationalrats-Kommission lehnt SVP-Neutralitätsinitiative ab

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (AKP-N) hat gestern die Neutralitätsinitiative der SVP abgelehnt. Die Volksinitiative “Wahrung der schweizerischen Neutralität” ist am 11. April 2024 bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Im Juni 2025 hat der Ständerat als erstbehandelnder Rat die Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) mit 35 zu 8 Stimmen zurückgewiesen. Statt dessen hat der Ständerat dem SVP-Vorstoss einen Gegenvorschlag gegenüber gestellt. Auch der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 entschieden, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Und nun auch das Nein der AKP-N. Damit bläst der Initiative der SVP ein harscher Wind entgegen. Doch das Volk hat in der Vergangenheit bereits öfters gegen den Willen von Bundesrat und Parlament gestimmt. Auch am 08. März 2026 drohen den Räten und dem Bundesrat bei einer Annahme der Bargeld-Initiative sowie der SRG-Halbierungsinitiative herbe Schlappen.

Ablehnung der Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat ihre Vorberatung der Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» abgeschlossen. Sie empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Weiter hat die Kommission entschieden, der Initiative keinen Gegenentwurf gegenüberzustellen.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich im Beisein des Vorstehers des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, zum dritten Mal intensiv mit der Neutralitätsinitiative (24.092) befasst. Nach einer ersten ausführlichen Aussprache im Juni 2025 hatte die Kommission letzten August ihre Beratung der Vorlage durchgeführt und am Ende beschlossen, zum Gegenentwurf des Ständerates eine Vernehmlassung durchzuführen.

Aussenpolitische Kommission des Nationalrates befürchtet aussenpolitische Nachteile

An ihrer gestrigen Sitzung hat sie vom Bericht zu den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse entschied die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen, an ihren Beschlüssen vom August 2025 festzuhalten. Die Mehrheit der APK-N spricht sich somit definitiv gegen einen Gegenentwurf aus und empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Sie ist der Ansicht, dass die starre Neutralitätsdefinition des Initiativtexts den aussenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz, gerade angesichts der aktuell unsicheren Weltlage, unnötig einschränken würde. Die Kommission ist mehrheitlich überzeugt, dass die Bevölkerung mit Blick auf die geopolitischen Herausforderungen unserer Zeit eine pragmatische und flexible Auslegung der Neutralität unterstützt. Vor diesem Hintergrund hält sie eine Abkehr von der langjährigen erfolgreichen Neutralitätspraxis der Schweiz für unnötig.

Verschiedene Minderheiten der Kommission unterstützen einen Gegenentwurf. In Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung des Gegenentwurfs unterscheiden sich ihre Anträge. Eine weitere Minderheit empfiehlt die Annahme der Initiative. Sie ist der Ansicht, dass ein derart wichtiger Grundwert wie die Neutralität in der Verfassung klar definiert sein muss.

Weitergehende Infos zum Beitrag

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) verabschiedet. Er empfiehlt den Eidgenössischen Räten, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verankerung eines starren Neutralitätsverständnisses in der Verfassung nicht im Interesse der Schweiz ist und den aussenpolitischen Handlungsspielraum einschränken würde.

Debatte im Ständerat, 19.06.2025: Der Ständerat will kein Verbot von Sanktionen auf Verfassungsebene. Allerdings möchte er die dauerhafte, bewaffnete Neutralität in der Bundesverfassung festschreiben. Er hat am Donnerstag die Neutralitätsinitiative abgelehnt. Zugleich sprach er sich für einen direkten Gegenvorschlag aus. Der Ständerat verwarf die Volksinitiative “Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)” mit 35 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen.

Mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die kleine Kammer aber einem alternativen Verfassungstext zu. Das Volksbegehren verlangt, sowohl die immerwährende, bewaffnete Neutralität als auch ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Vorbehalten wären lediglich Sanktionen, die der Uno-Sicherheitsrat beschliesst. Möglich wären auch Massnahmen, um die Umgehung von Sanktionen anderer Staaten zu verhindern.