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Am 30. November 2025 stimmt der Zuger Souverän voraussichtlich über die vom Kantonsrat beschlossenen Steuererleichterungen ab. (Bild mySwitzerland)

Zuger Kantonsrat beschliesst Steuererleichterungen – FDP sagt Ja!

Der Zuger Kantonsrat hat gestern das Gesetz zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer mit 57 Ja zu 16 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Mit 74 Ja-Stimmen hat der Rat dazu einstimmig das Behördenreferendum beschlossen. Auch die 9. Revision des Steuergesetzes hat der Kantonsrat mit 41 Ja zu 32 Nein-Stimmen mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet. Das Behördenreferendum zum Steuergesetz haben die Zuger Kantonsrätinnen und Kantonsräte mit 72 Ja-Stimmen ebenfalls einstimmig beschlossen. Damit steht der Weg frei, damit die Bevölkerung an der Volksabstimmung von 30. November 2025 über die beiden Vorlagen befinden kann. Die FDP Zug empfiehlt der Stimmbevölkerung des Kantons Zug die beiden Vorlagen mit einem zweifachen Ja zu unterstützen.

Anlässlich der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Mindestbesteuerung mit 78,5 % Ja-Stimmen gegen 21,5 % Nein-Stimmen angenommen. Damit hat sich die Schweiz mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15 Prozent Steuern bezahlen sollen. Davon betroffen sind tausende in der Schweiz ansässige grosse international tätige Unternehmensgruppen. Das Projekt der Mindestbesteuerung ist von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) ins Leben gerufen worden.

Zuger Kantonsrat will die Mehreinnahmen der OECD-Mindeststeuer den Unternehmen zurückvergüten

Gestern hat der Zuger Kantonsrat mit 57 Ja zu 16 Nein-Stimmen ein klares und deutliches Zeichen gegen die der Schweiz aufoktroyierte Mindeststeuer gesetzt. Indem der Kanton Zug, basierend auf dem Gesetz über Standortentwicklung (GSE), die zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 200 Millionen Franken an die Unternehmen und selbständig Erwerbenden zurückgeben soll. Dass kann in Form von Förderbeiträgen respektive Direktzahlungen oder als Steuergutschriften geschehen. Dazu hat die Stimmbevölkerung das letzte Wort. Der Entscheid, ob die Mindeststeuer von 15 Prozent wiederum denen im Kanton Zug ansässigen Unternehmen und Unternehmer zurückerstattet werden soll, fällt der Zuger Souverän voraussichtlich anlässlich der Volksabstimmung vom 30. November 2025.

Der Kanton Zug will den Steuerfuss befristet von 82 auf 78 Prozent senken

Ausserdem hat der Kantonsrat gestern eine weitere Steuervorlage behandelt. Mit 41 Ja- gegen 32 Nein-Stimmen hat der Rat beschlossen, das Steuergesetz vom 25. Mai 2000 abzuändern. Neu soll der Artikel 2 Abs. 2b vorsehen, dass der kantonale Steuerfuss von aktuell 82 auf neu 78 Prozent gesenkt werden kann. Befristet auf die Jahre 2026 bis 2029.

Bei einen Ja der Stimmbevölkerung am 30. November 2025 sollen beide Gesetzte per 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Darüber zeigt sich die Freisinnig Demokratische Partei (FDP) des Kantons Zug sehr erfreut. Und empfiehlt deshalb der Zuger Stimmbevölkerung, die beiden Gesetzesänderungen mit einem dezidierten Ja zu unterstützen. Mehr dazu in der unten stehenden Medienmitteilung der FDP Zug.

FDP Zug begrüsst Beschlüsse zu Standortförderungsgesetz und neunten Steuerpaket

Der Kantonsrat des Kantons Zug hat am 28. August 2025 zwei wegweisende Entscheide gefällt: Das neunte Gesamtsteuerpaket sowie das Standortförderungsgesetz wurden deutlich angenommen. Die FDP Zug, die sich in den vergangenen Monaten aktiv für beide Vorlagen eingesetzt hat, begrüsst diese Entscheide ausdrücklich. Sie sind ein klares Bekenntnis zu einem attraktiven, wettbewerbsfähigen und zukunftsorientierten Kanton Zug.

Steuerfuss-Senkung und zusätzliche Entlastungen

Das neunte Steuerpaket sieht vor, den Kantonssteuerfuss von 82 % auf 78 % zu senken befristet für die Jahre 2026 bis 2029. Damit werden Unternehmen, KMU, das Gewerbe sowie die Bevölkerung gleichermassen entlastet.

Darüber hinaus werden Privathaushalte zusätzlich unterstützt: Der Rentnerabzug wird verbessert, um ältere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gezielt zu entlasten.

Der Abzug für Krankenkassenprämien wird erhöht – ein klares Zeichen für die Unterstützung von Familien und Personen mit mittleren und tieferen Einkommen.

Faire Steuerentlastungen begünstigen alle Bevölkerungsgruppen

„Diese Massnahmen sind ein starkes Zeichen für faire Entlastungen über alle Bevölkerungsgruppen hinweg“, betont die FDP Zug. „Wir sind überzeugt, dass eine dauerhafte Senkung des Steuerfusses auf 78 % der konsequentere Weg wäre, um Planungs- und Investitionssicherheit langfristig zu gewährleisten.“ 

Gezielte Förderung dank OECD-Mindeststeuer

Mit dem Standortförderungsgesetz wird geregelt, wie die Mehreinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer verwendet werden. Besonders Unternehmen, die direkt von der neuen Steuerregelung betroffen sind, werden gezielt unterstützt. Damit wird der Wirtschaftsstandort Zug gestärkt, Arbeitsplätze gesichert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter ausgebaut.

Konsequenz statt Widerspruch

Die FDP Zug unterstreicht, dass die Steuerfuss-Senkung, die Entlastungen für Privatpersonen und die Standortförderungsmassnahmen Hand in Hand gehen müssen:

„Es wäre widersprüchlich gewesen, Unternehmen über das Standortförderungsgesetz zu unterstützen, gleichzeitig aber am hohen Steuerfuss festzuhalten. Mit der nun beschlossenen Lösung werden alle Akteure fair berücksichtigt – Unternehmen, KMU, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien.“

Auch die zusätzlichen Einnahmen aus dem Auslaufen der Übergangsregelung der STAF-Vorlage bestätigen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für umfassende Steuerentlastungen gekommen ist.

Für ein doppeltes JA im November

„Ein doppeltes Ja ist ein Ja zu einem erfolgreichen, innovativen und finanziell gesunden Kanton Zug – für unsere Unternehmen, unser Gewerbe, unsere Rentnerinnen und Rentner und für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, so die FDP Zug.