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Der Ständerat unterstütz die Absicht des Bundes, die Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana / Wallis finanziell zu entschädigen. (Bild: Crans-Montana)

Ständerat stimmt Entschädigung für Crans-Montana Opfer zu

Der Ständerat hat grundsätzlich der finanziellen Entschädigung für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana / Wallis durch den Bund zugestimmt. Das Ja der Kleinen Kammer ist jedoch an ein “aber” geknüpft. Zwar hat der Ständerat in Bern der Bundesbeteiligung für die pekuniäre Entschädigung der Brandopfer mit 33 zu 3 Stimmen seine Einwilligung erteilt. Und ist damit mit dem geplanten Solidaritätsbeitrag von 50’000 Franken pro Person einverstanden. Allerdings möchte der Ständerat gleichzeitig auch ein Regressrecht des Bundes ins Gesetz schreiben. Als nächstes wird sich noch in dieser Frühjahrssession der Nationalrat damit beschäftigten.

Ständerat sagt Ja zu Soforthilfe für Opfer von Crans-Montana

(sda) Der Ständerat will die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana finanziell unterstützen. Er ist einverstanden mit einem Solidaritätsbeitrag von 50’000 Franken pro Person. Allerdings möchte die kleine Kammer Regressforderungen des Bundes ermöglichen.

Mit 33 zu 3 Stimmen bei sieben Enthaltungen stimmte der Ständerat dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer in der von seiner Rechtskommission abgeänderten Version zu.

Als nächstes entscheidet der Nationalrat über den Solidaritätsbeitrag für die Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana ab

Mit 33 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme bei neun Enthaltungen hiess die kleine Kammer Nachtragskredite im Umfang von gut 14,5 Millionen Franken gut. Dabei geht es zum einen um die Soforthilfe für die Betroffenen, zum anderen um die Deckung der Kosten für die Einrichtung eines Runden Tisches und die Unterstützung kantonaler Opferhilfestellen.

Nicht im Beschluss enthalten ist die subsidiäre Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Der Bundesrat möchte dafür maximal 20 Millionen Franken aufwenden. Die Rechtskommission beantragte, diese Frage im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren später und vertieft zu prüfen. Der Ständerat folgte ihr darin.

Noch in der Frühjahrssession wird sich nun als nächstes der Nationalrat mit dem Geschäft zu befassen haben.