Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat heute entschieden, den Solidaritätsbeitrag des Bundes an die Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana / Wallis rasch auszuzahlen. Und empfiehlt daher dem Ständerat, der morgen über die Vorlage entscheidet, den Bundesbeitrag an die Brandopfer in der Höhe von 50’000 Franken pro Person zu genehmigen. Die Kommission sieht den Beitrag als ein Bekenntnis zur Solidarität der Schweizer Bevölkerung mit den Opfern von Crans-Montana. Die Politik soll ausserdem einen runden Tisch für die Vergleichsgespräche einrichten. Und darüber Hinaus dem Bund ein Regressrecht einräumen. Damit sich der Bund gegebenfalls finanziell schadlos halten könne.
Medienmitteilung Parlament
Kommission unterstützt «Lex Crans-Montana» mit Anpassungen
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Rat, auf die Vorlage zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana (26.022) einzutreten. Und den ausserordentlichen Solidaritätsbeitrag für verstorbene und schwer verletzte Personen dank Dringlichkeitsklausel rasch auszuzahlen. Ebenso unterstützt sie die Einrichtung eines runden Tisches unter Leitung des Bundes. Zugleich trägt sie mit einem Regressrecht für den Bund sowie der vertieften Prüfung offener Fragen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung.
Die Kommission trägt das Anliegen des Bundesrates mit, mittels einem ausserordentlichen Solidaritätsbeitrag und einem runden Tisch ein sichtbareres Bekenntnis zur Solidarität und Anteilnahme der Schweizer Bevölkerung mit den Opfern dieser ausserordentlichen Katastrophe und ihren Angehörigen abzugeben. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten.
Der Bund soll die Möglichkeit haben, auf die Verursacher Regress zu nehmen
Die Kommission unterstützt das Vorhaben des Bundesrates, für jede verstorbene Person sowie für jede Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hat, einen Pauschalbetrag von 50’000 Franken auszurichten. Dank der Dringlicherklärung des Gesetzes soll der Betrag baldmöglichst ausbezahlt werden können.
Die Kommission kann die verschiedentlich geäusserten Bedenken gegenüber diesem unüblichen Eingreifen des Bundes nachvollziehen. Nämlich das für Opfer anderer Unglücke ungerecht erscheinen mag und grundlegende Fragen der Rechtsgleichheit aufwirft. Diesen Bedenken trägt die Kommission Rechnung. Indem sie ihrem Rat beantragt, dem Bund ein Regressrecht gegenüber den Schadensverursachern und haftpflichtigen Dritten einzuräumen. Sodass er sich gegebenenfalls schadlos halten kann.
Ständerat und Nationalrat müssen noch über die Vorlage beraten
Die Kommission begrüsst sodann die Einsetzung eines Runden Tisches unter der Leitung des Bundes. In dessen Rahmen Vergleichsgespräche geführt und ausserordentliche Vergleiche erarbeitet werden können. Die Frage, inwieweit und mit welchen Voraussetzungen sich der Bund subsidiär finanziell an Vergleichslösungen beteiligen kann, möchte die Kommission jedoch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vertieft prüfen. Entsprechend beantragt sie, zwei Bestimmungen des Gesetzes zu streichen und in einen neuen Entwurf zu überführen, dessen Erarbeitung die Kommission im nächsten Quartal an die Hand nehmen wird.
Die Vorlage wird am Mittwoch, 4. März 2026 vom Ständerat und anschliessend im Sonderverfahren noch in dieser Session auch vom Nationalrat beraten werden.
Die Kommission hat am 2. März 2026 und am 3. März unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) und in Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans in Bern getagt.


