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Neu muss die Polizei in ihren Mitteilungen zwingend die Nationalität von Tätern und Täterinnen nennen. (Bild: Stapo Zürich)

Nationalität der Täter muss in Polizeimeldungen genannt werden

Neu müssen in Polizeimeldungen die Nationalität, das Alter und das Geschlecht zwingend genannt werden. Die Angaben betreffen sowohl Täterinnen und Tätern wie auch Verdächtige und Opfer. Diesen wegweisenden Entscheid zu einem seit nunmehr geraumer Zeit schwelenden Konflikt hat der Ständerat gestern mit 23 zu 16 Stimmen gefällt. Zuvor hat bereits der Nationalrat mit 100 zu 84 Stimmen das neue Gesetz zur Nennung der Nationalität in Mitteilungen der Polizei verabschiedet. Der junge Zürcher SVP-Nationalrat Benjamin Fischer, Urheber der parlamentarischen Initiative, kann damit einen durchschlagenden Erfolg feiern. Seine Partei hat den Jungpolitiker aus dem Zürcher Unterland fast geschlossen unterstützt. Zusätzliche Rückendeckung erhielt der charismatische Fischer aus den Reihen der FDP sowie der Mitte-Partei.

Polizeimeldungen sollen künftig Nationalitäten enthalten müssen

In Polizeimeldungen sollen künftig Alter, Geschlecht und Nationalität von Täterinnen, Tätern, Verdächtigen und Opfern enthalten müssen. Der Ständerat unterstützt einen Vorstoss aus der SVP, der landesweite Vorschriften dazu fordert.

Mit 23 zu 16 Stimmen unterstützte der Ständerat am Dienstag eine Initiative von Nationalrat Benjamin Fischer (ZH). Die Rechtskommission (RK-S) hatte mit Stichentscheid von Präsident Andrea Caroni (FDP/AR) ein Nein beantragt. Durchsetzen konnte sich aber Pirmin Schwander (SVP/SZ) mit dem Antrag auf Annahme.

SVP-Politiker stehen im Parlament geschlossen für die Nennung der Nationalität ein

Die Initiative verlangt eine Änderung der Strafprozessordnung. Bei der Orientierung der Bevölkerung sollen Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekanntgegeben werden müssen. Ausnahmen sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes möglich oder wenn eine Person durch die Angaben der Nennung identifiziert werden kann.

Es bestehe Unsicherheit in der Frage, wer in Polizeimeldungen für die Frage der Nennung von Nationalitäten zuständig sei. sagte Schwander im Rat zu seinem Antrag. Die Initiative sei eine Gelegenheit, Regelungen zu schaffen. “Wenn nicht kommuniziert wird, schürt das Mutmassungen”, sagte er.

Die Initiative von Benjamin Fischer findet bis weit in die bürgerliche Mitte hinein eine breite Unterstützung

Eine knappste Mehrheit der Ständeratskommission hielt die Vorgabe, welche Angaben Strafverfolgungsbehörden in ihren öffentlichen Mitteilungen zwingend machen müssen, nicht angezeigt gewesen. Bei hängigen Verfahren sei die Frage in der Hälfte der Kantone geregelt, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).

Ein Eingriff in die kantonale Hoheit sei daher nicht angezeigt. Dass die Staatsangehörigkeit von Täterschaft und Opfer bekannt sei, könne von Interesse sein, müsse es aber nicht.

Der Nationalrat hatte Fischers Vorstoss mit 100 zu 84 Stimmen und bei 5 Enthaltungen angenommen. Die SVP stimmte fast geschlossen dafür, Mitglieder von Mitte und FDP unterstützten das Anliegen teilweise. Die zuständige Nationalratskommission kann nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

https://www.svp.ch/neue-normalitaet/