Wie die Schweizer Bundeskanzlei in ihrer gestrigen Medienmitteilung schreibt, verlieren die Kantone Graubünden und Bern jeweils einen Sitz im Nationalrat. Damit wird bei den Nationalratswahlen vom 24. Oktober 2027 in den beiden Kantonen ein Sitz weniger zu besetzen sein. Freuen dürfen sich hingegen die beiden Kantone Luzern und Freiburg. Sie erhalten jeweils einen zusätzlichen Sitz im Nationalrat zugeteilt. Der Entscheid hat der Bundesrat auf der Grundlage der neuen Zahlen zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz gefällt.
Medienmitteilung Bundeskanzlei
Nationalratswahlen 2027: Änderung bei der Sitzverteilung auf die Kantone
Bei den Nationalratswahlen vom 24. Oktober 2027 wird in den Kantonen Luzern und Freiburg je ein Sitz mehr zu besetzen sein als bisher (neu 10 bzw. 8 Sitze). Die Kantone Bern und Graubünden werden je einen Sitz weniger zur Verfügung haben (neu 23 bzw. 4 Sitze).
Am 27. August 2025 hat der Bundesrat – gleichzeitig mit der Erwahrung der Zahlen der ständigen Wohnbevölkerung von Ende 2024 – auch die Verordnung über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates 2027 verabschiedet. Aufgrund der kantonalen Bevölkerungszahlen kommt es zu Sitzverschiebungen. 2027 erhalten die Kantone Luzern und Freiburg je einen zusätzlichen Sitz, die Kantone Bern und Graubünden je einen Sitz weniger.
Graubünden und Bern gehen bei der Neuverteilung der Nationalratssitze als Verlierer vom Feld
Aufgrund der Bundesverfassung werden die 200 Nationalratssitze alle vier Jahre vom Volk in direkter Wahl im Verhältniswahlverfahren besetzt, wobei die Kantone die Wahlkreise sind (Art. 149 BV). Die Nationalratssitze werden auf die Kantone im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl verteilt, wobei jedoch jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat. In Wahlkreisen, in denen nur ein Mitglied des Nationalrats zu wählen ist, findet die Wahl im Majorzverfahren statt. Das Verfahren zur Sitzverteilung ist in Artikel 17 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) geregelt.
Die Nationalratssitze werden für jede Legislatur neu auf die Kantone verteilt
Die Sitze sind alle vier Jahre neu auf die Kantone zu verteilen, und zwar aufgrund der Ergebnisse der Registerzählung des ersten auf die letzten Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates folgenden Kalenderjahres. Massgebend ist die «ständige Wohnbevölkerung» (Art. 6a Verordnung über die politischen Rechte, VPR). Dieses Vorgehen kam für die Nationalratswahlen 2015 zum ersten Mal zum Einsatz.
Zahlen zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz per Ende 2024.
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/stand-entwicklung.html


