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Nationalrätin Marianne Binder-Keller (Die Mitte) ist sich sicher, dass es bei Covid-Protesten Fälle von Rassismus und Antisemitismus gab. (Bild: unsplash/Jon Tyson)

Fälle von Rassismus und Antisemitismus bei Covid-Protesten

Der Bundesrat hat gestern das Postulat von Marianne Binder-Keller (Die Mitte) behandelt und verabschiedet. In diesem konstatiert die Ständerätin, dass es während Protesten gegen den Umgang mit der Covid-Pandemie zu Fällen von Rassismus und Antisemitismus gekommen ist. Binder-Keller wirft den Protestierenden vor, Vorschwörungsmythen und Fake News verbreitet zu haben. Und dass es in der Schweiz bei Protesten gegen den Umgang mit der Covid-Pandemie zum Fällen von Antisemitismus und Rassenhass gekommen sei.

Postulatsbericht bestätigt Handlungsbedarf bei der Erfassung von Rassismus und Antisemitismus

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. August 2025 einen Postulatsbericht zur Erfassung rassistischer und antisemitischer Vorfälle im Umfeld der Proteste gegen die Covid-19-Massnahmen verabschiedet. Im Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass erhebliche Lücken bei der Datenerhebung von Rassismus und Antisemitismus bestehen.

Fachstelle für Rassismusbekämpfung hat Bericht in Auftrag gegeben

Das Postulat (21.4137, «Rassistische und antisemitische Vorfälle im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie») verlangte vom Bundesrat das folgende. Eine Analyse der Erfassung von rassistischen und antisemitischen Vorfällen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Sowie eine Prüfung möglicher Massnahmen auf Bundesebene. Der Bericht des Bundesrats beruht auf einem Grundlagenbericht, den die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) in Auftrag gegeben hat.

Wichtiges, aber unvollständiges Monitoring

Der Bericht analysiert das seit 2010 bestehende nationale Monitoring rassistischer und antisemitischer Diskriminierung, das auf einer Vielzahl von Datenquellen beruht, die in der Schweiz Rassismus und rassistische Diskriminierung erfassen. Dazu gehören etwa der jährliche Auswertungsbericht des Beratungsnetzes für Rassismusopfer oder die schweizerische Polizeikriminalstatistik.

Die Analyse weist auf Lücken und Verbesserungspotenziale im Monitoring hin: Sie zeigt unter anderem auf, dass die Dunkelziffer bei antisemitischen und rassistischen Vorfällen sehr hoch ist. Dies war auch während der Corona-Pandemie der Fall, als eine Zunahme antisemitischer Vorfälle verzeichnet wurde. Die Analyse zeigt auch, dass das Monitoring bislang vor allem konkrete Vorfälle erfasst, während strukturelle Diskriminierung und Betroffenenerfahrungen unterbelichtet bleiben.

Bundesrat unterstreicht Handlungsbedarf

Der Bundesrat anerkennt im Postulatsbericht, dass Antisemitismus und Rassismus in der Schweiz ein ernstzunehmendes gesamtgesellschaftliches Problem darstellen, dies gerade im aktuellen Kontext gesellschaftlicher Polarisierung und internationaler Krisen. Er hält in seinem Bericht ausdrücklich fest, dass ein möglichst umfassendes Monitoring eine entscheidende Voraussetzung für die wirksame Prävention von Rassismus und Antisemitismus darstellt.

Nur wenn Vorfälle, Einstellungen und Diskriminierungserfahrungen systematisch erfasst werden, können daraus gezielte und wirksame Massnahmen abgeleitet werden. Die Erhebung entsprechender Daten sei daher nicht Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument für ein koordiniertes, evidenzbasiertes Vorgehen gegen rassistische und antisemitische Tendenzen in der Gesellschaft.

Konkrete Massnahmen ab 2026

Der Postulatsbericht stellt fest, dass eine umfassende Erfassung hochkomplex und ressourcenintensiv ist. Deshalb sollen ab 2026 mehrere Massnahmen zur Verbesserung des Monitorings umgesetzt werden. Dazu gehören die verbesserte Erhebung von Diskriminierungserfahrungen von Betroffenen, der verstärkte Einbezug von Betroffenen und der Wissenschaft ins Monitoring und die Vereinfachung von Meldemöglichkeiten. Es ist vorgesehen, dass diese Massnahmen in den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus aufgenommen werden, der zurzeit erarbeitet wird.

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