Bund erhöht Subventionszahlungen für Weinbauern

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Die Schweizer Weinbauern kommen in den Genuss von zusätzlichen Subventionen in Millionenhöhe. (Bild: Landwirtschaftlicher Informationsdienst LID)

Wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in seinem heutigen Mediencommuniqué schreibt, dürfen sich die Schweizer Weinbauern über zusätzliche Subventionen freuen. Um satte 10 Millionen erhöht das WBF nämlich die Unterstützung für den Weinanbau. Die Erhöhung der Subventionszahlung für die Weinbauern in der Schweiz soll für die freiwillige Rodung von Reben eingesetzt werden. Damit will das Departement von SVP-Bundesrat Guy Parmelin den Anbau von resistenten Rebsorten fördern. Und damit verbunden die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Weinbauern erhöhen. Die neuen Bestimmungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

Verstärkte Unterstützung des Weinbaus für die Jahre 2026 und 2027

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Änderung von zwei Landwirtschaftsverordnungen verabschiedet. Die beiden Anpassungen ergeben sich aus den Parlamentsbeschlüssen zum Budget 2026. Angesichts der Herausforderungen, vor denen der Weinbau steht, hatte das Parlament entschieden, den Strukturverbesserungskredit für 2026 um zehn Millionen Franken zu erhöhen.

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen bewusst, mit denen der Weinbau konfrontiert ist. Und führt daher im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Erhöhung des Strukturverbesserungskredits um zehn Millionen Franken eine ergänzende Massnahme ein. Es handelt sich dabei um die freiwillige Rodung von Reben. Diese unterstützende Massnahme wird unter der Bedingung gewährt, dass während zehn Jahren nach der Rodung keine neuen Reben gepflanzt werden dürfen. Diese Massnahme ist auf zwei Jahre befristet und läuft Ende 2027 aus.

Weinbau erhält zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Mit dieser neuen Massnahme verstärkt der Bundesrat das bereits bestehende Dispositiv der Strukturverbesserungsmassnahmen zugunsten des Weinbaus. Bereits heute können Bund und Kantone die Pflanzung von robusten Rebsorten oder Investitionen in die Modernisierung und den Unterhalt von Gebäuden und Infrastrukturen wie Bewässerungsanlagen oder Trockensteinmauern unterstützen. Der Weinbau erhält damit zusätzliche Mittel, um angesichts der aktuell herausfordernden Situation auf dem Weinmarkt gezielt in den Erhalt und den Ausbau wettbewerbsfähiger Strukturen zu investieren.

An seiner Sitzung hat der Bundesrat zudem die Einzelkulturbeiträge für Saatgut von Kartoffeln aufgestockt. Er setzt damit die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Budgets 2026 um. Dadurch soll die Unabhängigkeit der Schweiz bei der Vermehrung von Saatgut gestärkt und somit ein grösserer Beitrag zur Ernährungssicherheit geleistet werden.

Die neuen Bestimmungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

https://www.admin.ch/gov/de/start/departemente/departement-fuer-wirtschaft-bildung-forschung-wbf.html