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Mit Neuregelungen will der Bundesrat dem Wohnungsmangel in der Schweiz begegnen. (Bild: Freepik)

Bundesrat will den Wohnungsbau vereinfachen

In der Schweiz herrscht ein akuter Mangel an Wohnungen. Und der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen wird in den kommenden Jahren weiterhin steigen. Dem will der Bundesrat Rechnung tragen und deshalb den Wohnungsbau vereinfachen. Dafür will er Planungs- und Bewilligungsverfahren erleichtern und beschleunigen. Zusammen mit dem Bundesamt für Kultur hat der Bundesrat Massnahmen erarbeitet. Am so genannten Runden Tisch haben auch die Kantone, Städte und Gemeinden mitgewirkt. Auch private Unternehmen waren beteiligt. Die Neuregelung will die Regierung bis im Herbst 2026 umsetzen.

Bundesrat erleichtert Wohnungsbau durch Anpassung des Ortsbildschutzes

Der Bundesrat will die Behandlung von zahlreichen Planungs- und Bauvorhaben vereinfachen und beschleunigen. Er trägt damit dem steigenden Wohnungsbedarf und den Herausforderungen der Energiewende Rechnung. An seiner Sitzung vom 26. September 2025 hat der Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt, Massnahmen umzusetzen. Um die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) zu verbessern. Und zu präzisieren. Die Massnahmen wurden im Rahmen eines vom Bundesamt für Kultur geleiteten Runden Tisches erarbeitet. An dem Bund, Kantone, Städte und Gemeinden, der Privatsektor und die Zivilgesellschaft mitgewirkt haben.

Bundesrat will Bauprojekte vereinfachen

Der Bundesrat will die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) vereinfachen. Das Ziel ist es, den Wohnungsbau und die dazugehörigen Verfahren in den Kantonen und Gemeinden zu beschleunigen, ohne den Ortsbildschutz unverhältnismässig einzuschränken. Damit trägt der Bundesrat den Herausforderungen Rechnung, die sich bei der Anwendung der Vorgaben des Ortsbildschutzes in der Praxis stellen.

Die neuen regulatorischen Massnahmen sehen vor, die sogenannte Direktanwendung des ISOS auf die Fälle zu beschränken, die eine unmittelbare Auswirkung auf das Ortsbild haben. Dadurch wird die Zahl der ISOS-Verfahren, die eine qualifizierte Interessenabwägung erfordern, deutlich reduziert, was für viele Bauprojekte eine bedeutende Verkürzung und Vereinfachung darstellt. Zugleich soll der Ermessensspielraum klar definiert werden, den Kantone und Gemeinden bei der Anwendung des ISOS haben. Darüber hinaus sollen die vom ISOS geforderten Erhaltungsziele offener formuliert werden.

Erleichterte Installation von Solaranlagen auf Neubauten

Eine weitere Neuregelung betrifft den ISOS-Einbezug von Bauprojekten mit Solaranlagen. Die Anpassung soll dazu führen, dass nur noch Bewilligungen von Solaranlagen auf bestehenden Bauten eine ISOS-Direktanwendung erfordern. Neubauten sollen ausgenommen sein. Durch die neuen Massnahmen werden die Planungs- und Bewilligungsverfahren von Gemeinden und Kantonen hinsichtlich des steigenden Wohnungsbedarfs sowie der Energiewende erleichtert, die Planungs- und Rechtssicherheit wird gestärkt. Die Massnahmen erfüllen zudem die Kernanliegen verschiedener parlamentarischer Vorstösse zum Thema.

Das ISOS listet Schweizer Ortschaften mit grossem historischem, städtebaulichem und architektonischem Wert auf. Es macht auf die Attraktivität und Besonderheit unserer Städte und Dörfer aufmerksam und trägt massgeblich dazu bei, dass die angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen («Verdichtung») qualitätsvoll erfolgt.

Kantone und Gemeinden müssen das ISOS berücksichtigen, können aber im Rahmen einer Interessensabwägung abweichen. Wenn bei einem Planungsvorhaben oder einem Bauprojekt jedoch eine Bundesaufgabe betroffen ist, müssen sie das ISOS direkt anwenden: Zum Beispiel bei Neueinzonungen, bei der Errichtung von Schutzbauten oder wenn ein Bauvorhaben den Gewässerschutz tangiert. Bei einer Direktanwendung von ISOS sind die Hürden für eine Bewilligung in der Regel höher und die Behandlungszeiten länger.

Massnahmen an Rundem Tisch entwickelt

Der Bundesrat hat die beschlossenen Massnahmen im Rahmen eines vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) organisierten Runden Tischs erarbeitet. Die interdepartementale Arbeitsgruppe Baukultur des Bundes unter der Leitung des Bundesamts für Kultur (BAK) sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen, Städten und Gemeinden, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft entwickelten die breit abgestützten Massnahmen gemeinsam. In einem Bericht sind die Ergebnisse der Diskussionen festgehalten worden.

Die Neuregelung lässt sich rasch umsetzen: Die notwendigen Anpassungen der regulatorischen Grundlagen sollen gemäss Auftrag des Bundesrats bis Herbst 2026 erfolgen. Mit der Umsetzung der Massnahmen sind das EDI, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt. Parallel dazu werden Prozesse und Verfahren für die korrekte Anwendung des Inventars gestärkt.