Die Schweiz befindet sich in der Kampfdrohnen-Zwickmühle

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Die Schweiz steht zwischen dem restriktiven Kriegsmaterialgesetz und der heimischen Produktion von Kampfdrohnen. Eine Zwickmühle. (Bild: VBS)

Der Bericht des Bundesrates sieht die Schweiz in einem Dilemma. Auf der einen Seite ist der Schweizer Markt für die Produktion und den Absatz von militärischen Drohnen zu klein. Auf der anderen Seite ist ein grosser Absatzmarkt für Kampfdrohnen unabdingbar. Damit die Kosten-Nutzen-Rechnung für Entwicklungs- und Forschungsausgaben am Ende aufgeht. Wegen dem restriktiven Kriegsmaterialgesetz kämpft unsere Rüstungsindustrie mit erheblichen Exportschwierigkeiten. In dieser Hinsicht besteht dringender Handlungsbedarf. Das Aufkommen von Drohnen zu Kriegszwecken zwingt die Schweiz dazu auf neue Bedrohungen zu reagieren. Was die stringenten regulatorischen Rahmenbedingungen durch das Gesetz über die Ausfuhr von Kriegsmaterial infrage stellt. Eine Zwickmühle.

In diesem Licht erscheint die Zusammenarbeit der Rüstungsunternehmen mit den Schweizer Hochschulen umso dringender. Doch damit nicht genug. Damit sich das Militär auf die Verteidigung von Drohnenangriffen adäquat vorbereiten kann, braucht es entsprechende Übungs- und Testplätze. Doch die sind nicht vorhanden. Auch hier besteht demnach dringender Handlungsbedarf.

Besonders die Linke im Land wird sich zwangsläufig die Frage nach den Prioritäten stellen müssen. Geht nun Autarkie vor Ideologie? Oder steht pazifistische linke Ideologie etwa über dem Schutz der eigenen Bevölkerung? Eine Zwickmühle.

Gesamtschau zur Beschaffung von Drohnen für den militärischen Einsatz

An seiner Sitzung vom 26. September 2025 hat der Bundesrat den Bericht «Beschaffung von Drohnen für den militärischen Einsatz. Besteht Handlungsbedarf?» in Erfüllung des Postulats 23.3209 Dittli gutgeheissen. Der Bericht liefert eine organisatorische und projektbezogene Gesamtschau im Bereich der Drohnen und Drohnenabwehr im VBS. Er zeigt zudem die Zusammenarbeit des VBS mit der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen der Exportgesetzgebung und Beschaffung auf.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat von FDP-Ständerat Josef Dittli

Die zunehmende Bedeutung von Drohnen in bewaffneten Konflikten und die rasante technologische Entwicklung in den Bereichen Robotik und künstliche Intelligenz stellen die Streitkräfte weltweit vor neue Herausforderungen. Die Schweizer Armee hat seit 2019 für den Kompetenzaufbau laufend verschiedene Mikro- und Minidrohnen­systeme eingeführt. Ergänzend dazu werden weitere Projekte wie «Loitering Munition» – die Fähigkeit zur präzisen Wirkung gegen Bodenziele mit teilautonomen Waffensystemen – oder «Abwehr von Minidrohnen» verfolgt.

Der Bericht «Beschaffung von Drohnen für den militärischen Einsatz. Besteht Handlungsbedarf?» in Erfüllung des Postulats von Ständerat Josef Dittli (23.3209) analysiert die Ausgangslage in der Schweiz, zeigt Kooperationspotenziale mit Forschung und Industrie auf und prüft Vorschläge für alternative Finanzierungsmöglichkeiten.

Etablierte Zusammenarbeit

Im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS ist die Zuständigkeit für die Drohnentechnologie auf mehrere Organisationseinheiten verteilt. So ergänzen sich das Schweizer Drohnen- und Robotik-Zentrum VBS, das den Schwerpunkt auf Forschung und technische Erprobung legt, und das Kompetenzzentrum Drohnen und Robotik Verteidigung, das sich auf die taktisch-operative Umsetzung konzentriert. Unterstützt werden sie durch die Innovationsprogramme der Armee, die Swiss Innovation Forces AG sowie die Organisation «Innovationsräume VBS». Letztere bietet methodische Plattformen für die experimentelle Entwicklung sicherheitsrelevanter Technologien. Ziel ist es, Synergien besser zu nutzen und Innovationen schneller in den Truppenalltag zu integrieren.

Das Kriegsmaterialgesetz steht der heimischen Drohnen-Produktion im Weg

Der Bericht zeigt auf, dass auch die Zusammenarbeit mit der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) und den Hochschulen eine wichtige Rolle spielt. Obwohl ein wachsendes Interesse besteht, den militärischen Markt zu bedienen, werden in der Schweiz keine Drohnen produziert, die unter das Kriegsmaterialgesetz fallen würden. Die Bewilligungspraxis von Kriegsmaterialexporten wird im internationalen Vergleich seit Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes, welches seit dem 1. Mai 2022 in Kraft ist, restriktiver gehandhabt. Vor diesem Hintergrund kämpft die Schweizer Rüstungsindustrie mit schwindenden Exportmöglichkeiten, auf die sie aber aufgrund des beschränkten Heimmarktes angewiesen ist. Zudem wird untersucht, wie die STIB einen besseren Zugang zu geeigneten Testumgebungen erhalten kann, um die Entwicklung und Innovation im Drohnenbereich weiter zu fördern.

Herausfordernder Beschaffungsprozess

Die Beschaffung von Drohnen erfolgt nach klaren völkerrechtlichen und ethischen Vorgaben. Die Schweiz bekennt sich zum humanitären Völkerrecht (HVR) und lehnt autonome Waffensysteme ab, die ohne menschliche Kontrolle operieren. Sie setzt sich auf internationaler Ebene für verbindliche Standards bei der Entwicklung solcher Technologien ein.

Der Beschaffungsprozess für Armeematerial ist klar strukturiert und durchläuft mehrere Phasen. Insbesondere bei Drohnen, deren Technologie sich rasch weiterentwickelt, stellt die Prozessdauer eine Herausforderung dar. Mit der Einführung der fähigkeitsbasierten Armeebotschaft und der gestaffelten Beschaffung von Systemen wird dieses Problem zumindest teilweise entschärft, indem ein Teil der Armee regelmässig über modernste Drohnen und Drohnenabwehrsysteme verfügen kann. Dabei ist der klassische Kauf nach wie vor der bevorzugte Ansatz, da er langfristig die Kontrolle und Anpassungsmöglichkeiten an militärische Erfordernisse ermöglicht.

Handlungsbedarf bei der Ausbildung und dem Eigenschutz

Handlungsbedarf zeigt der Bericht bei den Ausbildungsplätzen auf, damit die Armee Szenarien mit militärischen Drohnen und auch deren Abwehr realitätsnah erproben, ausbilden, trainieren und simulieren kann. Die Armee arbeitet darauf hin, zusammen mit den relevanten regulatorischen Behörden Lösungen zu finden. Es wird geprüft, ob Ausbildung und Versuche in der Schweiz durchgeführt werden können. Dies könnte beispielsweise durch zeitlich und örtlich beschränkte Übungen erfolgen, um die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu minimieren. Ist dies nicht möglich, werden Alternativen geprüft, wie beispielsweise die Nutzung von Truppenübungsplätzen im Ausland. Darüber hinaus besteht Bedarf, technische, organisatorische und rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, damit die Armee bereits im Alltag aus Eigenschutz Drohnen aktiv abwehren kann. Dazu wird geprüft, wie bestehende Rechtsgrundlagen zum Eigenschutz durchgesetzt oder bei Bedarf erweitert werden können.