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Das Vernehmlassungsverfahren zur Neutralitäts-Initiative der SVP ist gestern von der APK-N aufgegleist worden. (Bild: Parlamentsdienste)

Vernehmlassung zur Neutralitäts-Initiative der SVP eröffnet

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat beschlossen, den Gegenentwurf des Ständerats vom 19. Juni 2025 zur Neutralitäts-Initiative der SVP in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung ist gestern formell eröffnet worden und dauert noch bis am 23. Dezember 2025. Bis Ende Jahr haben die Kantone, politischen Parteien und die verschiedenen Dachverbände nun Zeit, sich zur Volksinitiative “Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)” zu äussern. Im Anschluss an die Vernehmlassung wird die APK-N ihren definitiven Antrag bezüglich der Neutralitäts-Initiative zuhanden des Nationalrats formulieren.

Neutralitätsinitiative: Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Ständerates eröffnet

An ihrer Sitzung vom 25./26. August 2025 hatte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, eine Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Ständerates zur Volksinitiative 24.092 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» durchzuführen. Diese Vernehmlassung ist gestern formell eröffnet worden und dauert bis am 23. Dezember 2025.

Die Neutralitätsinitiative verlangt, dass eine Definition des Begriffs «Neutralität» in die Bundesverfassung aufgenommen wird. Der Ständerat beschloss am 19. Juni 2025 mit 33 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Es handelt sich dabei um eine neue Verfassungsbestimmung (Art. 54a) zur schweizerischen Neutralität.

Bei Änderungen der Verfassung muss vorgehend ein Vernehmlassungsverfahren stattfinden

Da der Gegenentwurf von einer Minderheit der vorberatenden Kommission beantragt wurde, bildete er vor der Beratung im Ständerat nicht Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens.

Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe a. des Vernehmlassungsesetzes schreibt vor, dass bei der Vorbereitung von Verfassungsänderungen ein Vernehmlassungsverfahren stattfindet. Um diesem Erfordernis Rechnung zu tragen hat die APK-N entschieden, zum direkten Gegenentwurf des Ständerates eine Vernehmlassung durchzuführen, bevor sie über ihre definitiven Anträge zur Neutralitätsinitiative zuhanden des Nationalrates Beschluss fasst.

Die Kommission will dadurch dem Risiko vorbeugen, dass National- und Ständerat bereits in der ersten Lesung übereinstimmende Beschlüsse zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative fällen und somit ohne vorgängige Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens eine Verfassungsänderung beschliessen.

Die Volksinitiative “Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)” der Schweizerischen Volkspartei SVP will die Bundesverfassung wie folgt ändern

Art. 54a2 Schweizerische Neutralität

  • 1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
  • 2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.
  • 3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
  • 4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Dezember 2025.

Die Unterlagen können über die folgenden Internetseiten abgerufen werden:

https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl.
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-apk/berichte-vernehmlassungen-apk

Verhandlung im Ständerat vom 19. Juni 2025