Martin Schmid, FDP-Ständerat aus dem Kanton Graubünden, ist im Ständerat mit seiner Motion unterlegen. Schmid hat sich dafür ausgesprochen, die Abstimmung über die Kompass-Initiative der Abstimmung über die Bilateralen III vorzuziehen. Die Kompass-Initiative verlangt, dass die Bilateralen III zwischen der EU und der Schweiz dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen. Was bedeutet, dass die Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowohl vom Volk wie auch von der Mehrheit der Kantonen gutgeheissen werden müssen. Der Bundesrat will das Vertragspaket mit der EU jedoch lediglich dem fakultativen Referendum unterstellen. Womit das einfache Volksmehr die Annahme reichen würde. Mit seiner Weigerung, die Motion von Martin Schmid anzunehmen, hebelt der Ständerat de facto das obligatorische Referendum aus.
Medienmitteilung Parlamentsdienst
Ständerat will keine vorgezogene Abstimmung über Kompass-Initiative
Der Ständerat hat sich gegen eine den EU-Verträgen vorgezogene Abstimmung über die Kompass-Initiative ausgesprochen, aber nur knapp. Das Geschäft ist damit vom Tisch, aber nicht die Diskussion um die Notwendigkeit des Ständemehrs zu den EU-Verträgen.
Martin Schmid (FDP/GR) hätte mit der Motion die Kompass-Initiative noch vor einer eventuellen Volksabstimmung über die neuen Verträge mit der EU vors Volk bringen wollen. Die Initiative fordert, dass sämtliche Staatsverträge, welche die Übernahme von wichtigen Recht setzenden Bestimmungen vorsehen, von Volk und Ständen gutgeheissen werden müssen.
Die am Montag von Bundespräsident Guy Parmelin mitunterzeichneten Verträge zwischen der Schweiz und der EU berührten zentrale Bereiche der Souveränität, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der direkten Demokratie, begründete Schmid seinen Vorstoss.
Von der Crux mit der Rückwirkungsklausel in der Kompass-Initiative
“Es geht um eine staatspolitische Klärung der Abstimmungskaskade. Würde die Kompass-Initiative später angenommen als die bilateralen Verträge, haben diese keinen Besitzstand”, sagte er mit Blick auf die im Initiativtext vorhandene Rückwirkungsklausel.
Die kleine Kammer lehnte den Vorstoss schlussendlich mit 22 gegen 23 Stimmen sehr knapp ab. Die Frage sei, ob man “die Spielregeln” mit dieser Motion ändern wolle, gab Benedikt Würth (Mitte/SG) zu bedenken. Es komme nun einmal vor, dass man eine bundesrätliche Vorlage und parallel dazu eine Initiative habe. Bewährte Fahrpläne sollten damit nicht übersteuert werden können.
Entscheid um Ständemehr offen
Ende November 2025 hatte die Landesregierung bekanntgegeben, dass sie die neuen Verträge zwischen der Schweiz und der EU nicht dem obligatorischen, sondern nur dem fakultativen Referendum unterstellen will. Der Bundesrat sprach sich zudem gegen die Kompass-Initiative und einen Gegenvorschlag aus.
Für seine Haltung machte der Bundesrat rechtliche Gründe geltend. Die Bundesverfassung sehe in derartigen Fällen kein obligatorisches Referendum vor. Eine Ausnahme sei nur angezeigt, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag einen schwerwiegenden Eingriff in die innere Struktur der Schweiz oder eine grundlegende Neuorientierung der Aussenpolitik bewirke. Dies sei bei den Verträgen mit der EU nicht der Fall.
Unabhängig von der Kompass-Initiative wird über jene Frage noch das Parlament zu entscheiden haben.
https://kompasseuropa.ch/kompass-initiative/initiative/
Die Kompass-Initiative kurz erklärt
Die Kompass-Initiative sichert die direkte Demokratie in der Schweiz. Diese ist zurzeit unter Druck. Der Bundesrat steht in Verhandlungen mit der EU zu den künftigen Beziehungen Schweiz-EU. Die Verhandlungen laufen darauf hinaus, dass die Schweiz automatisch EU-Recht übernehmen und den Europäischen Gerichtshof der EU als rechtliche Instanz akzeptieren muss. Das kommt einer passiven Mitgliedschaft in der EU gleich und unsere direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte würden untergraben.
Die Kompass-Initiative will das verhindern, indem sie die dynamische Rechtsübernahme verunmöglicht und das obligatorische Referendum bei völkerrechtlichen Verträgen einführt. Weitreichende Staatsverträge, bei denen die Schweiz Teile ihrer Souveränität bei der Festlegung der geltenden Gesetze an Dritte abtritt, sollen von Volk und Ständen beurteilt werden. Die Schweiz ist erfolgreich, weil sie direkt-demokratisch, unabhängig und weltoffen ist. Das müssen wir bewahren.
Wir müssen weiterhin mit jedem Land Verträge auf Augenhöhe abschliessen können, um unsere Standortvorteile zu erhalten. Nur so bleibt die Schweiz wettbewerbsfähig, erfolgreich und frei.
(Quelle: Initiativ-Komitee Kompass-Initiative)


