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Der Ständerat ist seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat die Abgangsentschädigung für Topkader der Bundesverwaltung gestrichen. (Bild: Mediathek Bund)

Ständerat streicht Abgangsentschädigung für Topkader beim Bund

Abgangsentschädigungen an Topkader der Bundesverwaltung sowie von bundesnahen Betrieben sollen nicht mehr zulässig sein. Der Ständerat hat das Bundespersonalrecht entsprechend angepasst, gegen den Willen des Bundesrates.

Der Ständerat fällte den Entscheid am Donnerstag mit 21 zu 13 Stimmen und 9 Enthaltungen. Ausgearbeitet hat die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S); angestossen hat sie der frühere parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder. Nun hat der Nationalrat zu entscheiden.

Kündigungen vereinfachen

Heute sind Abgangsentschädigungen nach Kündigungen für oberste Kader der Bundesverwaltung möglich. Sie sollen eine Kündigung vereinfachen, wenn eine Trennung von Mitarbeitenden nötig wird. Mit Mitgliedern von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen bundesnaher Betriebe können Abgangsentschädigungen vertraglich vereinbart werden.

Gemäss dem Ständeratsentscheid sind diese Entschädigungen respektive Vereinbarungen nicht mehr zulässig, auch nicht im Rahmen einer vereinfachten Kündigung. Ausnahmen bleiben aber möglich, etwa für den Fall, dass die betroffene Person die Kündigung nicht selbst verschuldet hat und diese als Folge einer Reorganisation nötig ist.

Mit den Änderungen werde das Bundespersonalrecht an das Obligationenrecht angeglichen, schrieb die SPK-S zur Vorlage. Abgangsentschädigungen hätten wiederholt für Unmut in der Bevölkerung gesorgt und seien Anlass für parlamentarische Vorstösse gewesen, sagte Daniel Fässler (Mitte/AI) namens der Kommission.

Dass die Vorlage schliesslich ausgearbeitet wurde, lag auch an der Abgangsentschädigung von über 300’000 Franken an die frühere Direktorin des Bundesamtes für Polizei, wie die SPK-S im Bericht zur Vorlage schrieb. Von 2014 bis 2025 wurden an Top-Kader pro Jahr zwischen 0,05 und 1,7 Millionen Franken an Abgangsentschädigungen ausgerichtet. Es waren laut SPK-S-Bericht eine bis zehn Zahlungen.

Nötiges Instrument

Finanzministerin Karin Keller-Sutter wehrte sich vergebens gegen das Verbot. Der Bund als Arbeitgeber müsse situativ auf die Abgangsentschädigung zurückgreifen können, sagte sie und sprach die sogenannte vereinfachte Kündigung von Topkadern an.

Diese werde ohne sachlichen Grund ausgesprochen, wenn eine “gedeihliche Zusammenarbeit” mit dem Departementschef oder der Departementschefin nicht mehr gegeben sei. Ohne dieses Instrument müsste der Bundesrat Alternativen für solche Fälle prüfen, etwa eine umgehende Freistellung bei Weiterzahlung des Lohns.

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230432