In einem sind sich National- und Ständerat einig. Täter, die zu lebenslangen Freiheitsstrafe verbüssen, sollen künftig länger im Gefängnis sitzen. Nämlich mindestens 17 Jahre lang. Uneinig sind sich die beiden Kammern des Parlaments aber bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Soll dieser Grundsatz nun bloss für Verurteilte gelten, die nach Inkraftsetzung des Gesetzes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden sind? Oder soll das Gesetz auch für all diejenigen gelten, die vor der Einführung des neuen Gesetztes bereits eine lebenslange Strafe verbüssen müssen. Wie auch immer, auf jeden Fall sollen Schwerkriminelle in Zukunft mindestens 17 Jahre ihrer Strafe absitzen müssen.
Das Schweizer Online-Magazin für Politik ProudMag.com hat den oben stehenden Absatz im Sinne einer redaktionellen Anmerkung der unten stehenden Mitteilung hinzugefügt.
Medienmitteilung SDA
Parlament für spätere Entlassung bei lebenslangen Freiheitsstrafen
Wer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, soll mindestens 17 Jahre davon absitzen müssen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches gutgeheissen.
Mit 131 zu 64 Stimmen und mit 2 Enthaltungen sagte der Nationalrat am Mittwoch Ja zu der Vorlage, die das Parlament mit einer Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) verlangt hatte. Die Nein-Stimmen kamen vor allen aus den Fraktionen von SP und Grünen.
Schwere Gewalttäter können erst nach 17 Jahren mit einer bedingten Freilassung rechnen
Raphaël Mahaim (Grüne/VD) hatte namens einer rot-grünen Minderheit denn auch beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Für die öffentliche Sicherheit brächten die zwei Jahre Verlängerung nichts. Auch widerspreche die längere Zeit in Gewahrsam dem Prinzip der Wiedereingliederung.
Konkret soll bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen neu nach 17 Jahren zum ersten Mal eine bedingte Entlassung geprüft werden statt wie heute nach 15 Jahren. Die Neuerung soll den Unterschied zwischen lebenslanger und 20-jähriger Freiheitsstrafe – dort ist eine bedingte Entlassung ab 13,3 Jahren möglich – deutlicher machen.
Zusätzlich festgeschrieben hat das Parlament, dass lebenslängliche Freiheitsstrafen nach mindestens 13 Jahren in Haft im Arbeitsexternat verbracht werden können. Voraussetzung ist, dass keine Flucht- oder Rückfallgefahr besteht.
Umstrittener Zeitpunkt der Umsetzung
Umstritten ist noch, ob das neue Regime auch für Inhaftierte gilt, die bei der Inkraftsetzung der Neuerungen bereits eine lebenslängliche Strafe verbüssen. Im Nationalrat setzte sich die Mehrheit durch mit der Formulierung, dass die neuen Regeln nur für unter neuem Recht gesprochene Urteile gelten sollen.
Der Ständerat hingegen hatte beschlossen, dass die Bestimmungen auch für bereits Verurteilte gelten sollen. Das soll Jahrzehnte dauernde, unterschiedliche Regime verhindern. Eine bürgerliche Minderheit im Nationalrat wollte es ebenso halten, unterlag aber mit 84 gegen 197 Stimmen, bei fünf Enthaltungen.
16 Personen verbüssten laut Justizminister Beat Jans derzeit seit weniger als 17 Jahre eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Bei wie vielen von ihnen die Prognose derart günstig ist, dass sie bedingt entlassen werden könnten, konnte er nicht sagen. Lediglich sie wären aber von einer Änderung der Regeln während der Haftzeit betroffen.
Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.


