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Extremismus und Vandalismus bei Demonstrationen werden in Zukunft in der Schweiz hart bestraft. (Bild: ProudMag.com)

Gewaltextremismus bei Demos hat in der Schweiz keinen Platz

Das Parlament hat in Bezug auf die Gewaltexzesse bei Demonstrationen ein Machtwort gesprochen. Künftig hat Gewaltextremismus bei Demos hat in der Schweiz keinen Platz. Die Kosten für Sachbeschädigungen während Demonstrationen müssen in Zukunft die Veranstalter selber tragen. Auch für Polizeieinsätze bei ausufernden Demos werden die Demo-Vernastalter künftig zur Kasse gebeten. National- und Ständerat setzen auch ein klares Signal für gewalttätige Demonstrantinnen und Demonstranten. Die Maximaldauer für vorläufige Festnahmen wird neu von 24 auf 48 Stunden verlängert.

Parlament will strengere Strafverfolgung bei Gewaltextremismus

Demoveranstalter sollen die Kosten für Sicherheit und Interventionsmassnahmen künftig selber tragen müssen. Personen sollen bis zu 48 Stunden lang vorläufig festgenommen werden dürfen. Diese und weitere Massnahmen fordert das Parlament im Kampf gegen Gewaltextremismus. Die Forderungen gehen unter anderem auf eine von Gewaltakten begleitete Pro-Palästina-Kundgebung im Oktober 2025 in Bern zurück. Der Ständerat hat am Mittwoch an einer ausserordentlichen Session insgesamt über vier Motionen diskutiert.

Die kleine Kammer nahm alle Vorstösse an. Der Nationalrat hatte in der vergangenen Woche bereits Ja gesagt zu gleichlautenden Motionen. Dennoch hat sich jeweils noch der Zweitrat damit zu befassen, bevor die Motionen an den Bundesrat überwiesen werden.

Nationale Regel für Demokosten

Das Signal der Räte ist aber klar: Im Kampf gegen Gewaltextremismus sollen die Zügel angezogen werden. Die Landesregierung soll beauftragt werden, eine bundesrechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Veranstalter von Demonstrationen die Sicherheits- und Interventionskosten ganz oder teilweise tragen müssen. Dieser Entscheid fiel mit 29 zu 15 Stimmen.

Motionär Charles Juillard (Mitte/JU) hielt dazu fest, dass dies keine Einschränkung des Demonstrationsrechts darstelle. Die Allgemeinheit solle die Kosten für solche Sicherheitsmassnahmen aber nicht mehr tragen müssen; vielmehr sei es Sache der Veranstalter, die angemessenen Massnahmen zu ergreifen.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab – aus föderalistischen Gründen. Polizeirechtlich seien grundsätzlich die Kantone für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit auf ihrem Gebiet zuständig. Es sei daher auch Sache der Kantone und nicht des Bundes, Regelungen für die Wahrnehmung und Finanzierung ihrer Aufgaben zu erlassen.

Längere Festnahmen

Mit 32 zu 12 Stimmen Ja sagte der Ständerat auch zu einer Motion aus der FDP-Fraktion, die vorschlägt, die Maximaldauer vorläufiger Festnahmen von 24 auf 48 Stunden zu verlängern. Dafür soll laut Motionärin Petra Gössi (FDP/SZ) die Strafprozessordnung geändert werden.

Eine Verlängerung der Frist auf 48 Stunden verschaffe den Ermittlungsbehörden die notwendige Zeit, um Verdunkelungshandlungen zu verhindern und Beweise geordnet zu sichern, ohne die Abklärung zu überstürzen, argumentierte sie. Die 48 Stunden seien als absolute Obergrenze zu verstehen.

Der Bundesrat ist auch hier skeptisch. Nach dem geltenden Recht verfügten Polizei und Staatsanwaltschaft insgesamt schon über 48 Stunden, um die erforderlichen Abklärungen in der ersten Verfahrensphase durchzuführen. Diese Regelung sei bei der letzten Revision der Strafprozessordnung auch auf ihre Praxistauglichkeit geprüft worden und habe sich bewährt.

Schnellere Verfahren

Einverstanden ist der Bundesrat mit einer weiteren vom Ständerat angenommenen Motion. Sie verlangt vereinfachte Verfahren bei Mehrfachtätern ohne ordentlichen Wohnsitz oder Aufenthaltsstatus für die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft. Motionärin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) erhofft sich dadurch weniger Bürokratie.

Heute dauere die Klärung der Zuständigkeit zwischen Kantonen im Extremfall fast ein Jahr. “Das ist absurd.” Ziel müsse es sein, Ausnahmen dann zu ermöglichen, wenn ein hohes Interesse an einer schnellen Verurteilung die allfälligen Nachteile einer Trennung der Strafverfahren überwiegt. Der Ständerat nahm den Vorstoss oppositionslos an.

Verfolgung von Geldwäsche, Cybercrime und organisierte Kriminalität

Gegen den Willen des Bundesrats nahm der Ständerat eine weitere Motion von Moser an. Demnach sollen die Bundeskriminalpolizei und die Bundesanwaltschaft für die Verfolgung von Fällen von Geldwäscherei, Cybercrime und organisierter sowie grenzüberschreitender Kriminalität gestärkt werden. Konkret soll die Landesregierung ein mehrjähriges Investitionsprogramm zur digitalen Ermittlung und Beweissicherung vorlegen. Dieser Entscheid fiel mit 36 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung.