Topkader der Bundesverwaltung und von bundesnahen Betreiben sollen keine Abgangsentschädigungen mehr erhalten. Dass hat die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) entschieden. Damit ist die SPK einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Ständerates Thomas Minder (Fraktion der SVP) gefolgt. Damit darf der Bund mit Mitgliedern von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Unternehmen und Anstalten des Bundes keine Abgangsentschädigungen mehr vereinbaren. Die Vorlage soll während der Sommersession vom Parlament behandelt werden.
Medienmitteilung Staatspolitische Kommission Ständerat (SPK)
Keine Abgangsentschädigungen mehr für Topkader der Bundesverwaltung und von bundesnahen Betrieben
Abgangsentschädigungen für Kaderpersonen in der Bundesverwaltung gaben in den vergangenen Jahren wiederholt zu Diskussionen Anlass. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates will nun mit einer Anpassung des Bundespersonalrechts solche Abgangsentschädigungen untersagen.
In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Ständerates Thomas Minder, welche von Ständerat Jakob Stark aufgenommen worden ist, wurden Änderungen des Bundespersonalrechts ausgearbeitet. Danach soll die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen an Mitglieder von Geschäftsleitungen in der zentralen Bundesverwaltung neu unzulässig sein. Damit soll die bisherige Praxis unterbunden werden, wonach Kaderpersonen im Rahmen einer vereinfachten Kündigung eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Vom Verbot ausgenommen sind unverschuldete Kündigungen, die zum Beispiel aufgrund einer Reorganisation erfolgen.
Das Parlament entscheidet in der Sommersession über das Geschäft
Im Weiteren dürfen mit Mitgliedern von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Unternehmen und Anstalten des Bundes keine Abgangsentschädigungen mehr vertraglich vereinbart oder solche statutarisch vorgesehen werden. Mit dieser Vorlage, welche die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, wird eine Angleichung der bundespersonalrechtlichen Regelungen an das Obligationenrecht vorgenommen. Der Bundesrat erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme, so dass die Vorlage in der Sommersession behandlungsreif sein sollte.
Die Löhne des Bundespersonals geben zu reden
Die Kommission hat eine intensive Diskussion geführt über das Lohnsystem des Bundes und insbesondere über die geplanten Anpassungen. Gemäss diesen soll die Lohnentwicklung, wie in der Privatwirtschaft üblich, entlang einer vorgegebenen Lohnkurve verlaufen, wobei Funktion und Erfahrung massgebend sein sollen. Auch konnte die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die Lohnmassnahmen des Bundes zu einer im Vergleich mit der Gesamtwirtschaft unterdurchschnittlichen Entwicklung der Löhne führten.
Somit sind die Anliegen der vom Nationalrat angenommenen Motion von Jürg Grossen (24.3780 «Marktgerechte Löhne beim Bund. Privatwirtschaft nicht mit ungleichen Spiessen konkurrenzieren») grundsätzlich erfüllt. Im Sinne einer Unterstützung der eingeleiteten Massnahmen zur Anpassung des Lohnsystems beim Bund hat die Kommission der Motion mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230432


