Am Montag haben wir über das Treffen zwischen Vertretern der Schweiz und Marokko berichtet. Wonach die beiden Länder die Zusammenarbeit im Bereich Migration verstärken. Konkret geht es darum, dass die Schweiz das nordafrikanische Land auf dem Gebiet der Sicherheit sowie der ökonomischen Entwicklung mit konkreten Projekten unterstützt. Auf der anderen Seite hat Marokko der Schweiz zugesagt, die Kooperation bei den Rückführungen von abgewiesenen Asylbewerbern ins marokkanische Heimatland zu intensivieren. Im Rahmen des technischen Abkommen hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die sozialen und wirtschaftlichen Perspektiven vor Ort zu verbessern. Auch im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit wollen die beiden Länder die gemeinsamen Anstrengungen verstärken. Nun nimmt das SEM im ProudMag.com Stellung zu den Rückführungen nach Marokko.
Weil die Medienmitteilung vom Staatssekretariat für Migration (SEM) eher generell abgefasst war (siehe Beitrag unten: Schweiz und Marokko beschliessen ein Migrationsabkommen), hat die Redaktion vom Online-Magazin für Politik, ProudMag.com, den Medienverantwortlichen des SEM ein paar konkretisierende Fragen gestellt. Pressesprecher Nicolas Cerclé schildert im Interview die Eckpunkte der Kooperation zwischen der Schweiz und Marokko.
Von Claudio Prader
Interview mit Nicolas Cerclé, Pressesprecher
Staatssekretariat für Migration SEM
ProudMag.com: Herr Cerclé, können Sie uns zu den Vereinbarungen im Rahmen des technischen Abkommens detaillierte Informationen zur Ausgestaltung der Kooperation vermitteln? Oder anders gefragt: Wie soll die Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Sicherheit, Ausbildung und Wirtschaft konkret vonstatten gehen?
Nicolas Cerclé: Am 22. Mai 2026 haben die Schweiz und Marokko im Rahmen des Migrationsdialogs Rückkehrprozesse verabschiedet. Die Vereinbarung hält fest, dass die Prozesse im Rückkehrbereich beschleunigt werden. Konkret soll die Identifizierung von Personen, die Ausstellung von Ersatzreisedokumenten sowie die Organisation der Rückkehr beschleunigt werden. Die definierten Standardprozesse gelten für freiwillige und unfreiwillige Ausreisen nach Marokko.
ProudMag.com: Welche konkreten Projekte sind in den vier genannten Bereichen vorgesehen?
Nicolas Cerclé: Seit 2023 führen die Schweiz und Marokko im Rahmen der Ständigen gemischten Arbeitsgruppe für Migrationsfragen (Groupe Permanent Migratoire Mixte) einen Dialog. Dieser umfasst neben Migrationsfragen auch weitere Bereiche der Zusammenarbeit, wie Sicherheit und die Stärkung der sozialen und beruflichen Perspektiven vor Ort.
Die Kosten für die Kooperation mit Marokko werden aus dem regulären Budget finanziert
ProudMag.com: Welchen finanziellen Umfang betragen die gesamten Zuwendungen / Entwicklungshilfen seitens der Schweiz zugunsten von Marokko? Lassen sich die Kosten für die vier Sektoren auch einzeln quantifizieren?
Nicolas Cerclé: SECO, DEZA und SEM sind in den genannten Bereichen in Marokko im Rahmen ihrer regulären Mittel aktiv. (Weitere Infos hierzu finden Sie im PDF-Dokument am Ende dieses Beitrages: Das SEM hilft auch vor Ort./Anm. d. Redaktion)
ProudMag.com: Was erhält die Schweiz im Gegenzug als Gegenleistung(en) vom marokkanischen Staat? Oder anders gefragt: Welche konkreten Zusicherungen hat die Schweiz von marokkanischer Seite erhalten?
Nicolas Cerclé: Die Vereinbarung regelt die Rückkehrprozesse. Konkret soll die Identifizierung von Personen, die Ausstellung von Ersatzreisedokumenten sowie die Organisation der Rückführungen beschleunigt werden. Die Frist für die Identifizierung von Personen wird auf 30 Tage verkürzt.
ProudMag.com: Das Abkommen regelt augenscheinlich auch die Rückkehr von Personen, deren Asylgesuch in der Schweiz abgelehnt worden ist. Können Sie beziffern, wieviele Menschen (Erwachsene & Kinder) im Zuge der bilateralen Zusammenarbeit aus der Schweiz ausgewiesen und in ihr Heimatland Marokko zurückkehren sollen respektive müssen?
Nicolas Cerclé: Derzeit unterliegen fast 260 Personen der Rückführungspflicht nach Marokko (60 Anträge auf Identifizierung werden derzeit bearbeitet, und 200 Identifizierungen wurden von den marokkanischen Behörden bestätigt, sodass für diese Personen die Organisation der Ausreise eingeleitet werden kann).
Die finanziellen Auswirkungen der Vereinbarungen lassen sich nicht konkret beziffern
ProudMag.com: Bis zu welchem Zeitpunkt soll die Rückkehr der sich bereits im Land befindlichen Menschen mit negativem Asylentscheid erfolgen?
Nicolas Cerclé: Die Vereinbarung sieht eine Beschleunigung der Identifikationsverfahren und der Ausstellung von Ersatzreisedokumenten vor. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Wegweisungsentscheids wird den betroffenen Personen grundsätzlich eine Ausreisefrist angesetzt. Der Vollzug der Wegweisung liegt anschliessend in der Zuständigkeit der Kantone und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Umstände.
ProudMag.com: Mit welchen finanziellen Aufwendungen rechnet das SEM im Zuge der Rückkehr von abgewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in ihr Heimatland?
Nicolas Cerclé: Das Budget des SEM im Bereich der Ausreisen und Rückführungen lässt sich nicht nach einzelnen Herkunftsstaaten aufschlüsseln. Insgesamt sind für das laufende Jahr 37.0 Mio. Franken für die Ausreise- und Vollzugskosten sowie die Rückkehrhilfe für Personen aus dem Asylbereich budgetiert. Die entsprechenden Ausgaben für Personen aus dem Ausländerbereich (AIG) gehen zulasten der zuständigen Kantone.
Mehr Infos zum Thema: Das SEM hilft auch vor Ort.
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/international-rueckkehr/kollab-international/hilfe-vor-ort.html


